Aufruf zur Schöffenwahl:
Amtszeit 2024 - 2028
Abgabefrist 28. April 2023
Bekanntmachungstext (PDF 80 KB)
Lesen Sie hier und informieren Sie sich über die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Waren (Müritz).
Bekanntmachung vom 4. Januar 2023
Bekanntmachungstext (PDF 80 KB)
Material zur Jugendschöffenwahl:
Quelle: Landkreises Mecklenburgische Seenplatte / Jugendamt
veröffentlicht am 28. Dezember 2021
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (PDF 321 KB)
Auf Grundlage der §§ 1,4, 13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V vom 27. April 2020 sowie der vierten Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021, erlasse ich eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie Ansammlungen und Zusammenkünfte auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen in der Stadt Waren(Müritz) zum Jahreswechsel 2021/2022“.
veröffentlicht am 17. Juni 2021
Bekanntmachungstext (PDF 40 KB)
veröffentlicht am 29. Mai 2021
Bekanntmachung (PDF 26 KB)
Bekanntmachung vom 31. Mai 2018
Bekanntmachungstext (PDF 423 KB)
veröffentlicht am 8. Februar 2022
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz) vom 9.10.2019
(PDF 113 KB)
veröffentlicht am 05. November 2020
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz) vom 9.10.2019
(PDF 53 KB)
veröffentlicht am 10. Oktober 2019
Hauptsatzung - Fassung vom 9. Oktober 2019
(PDF 78 KB)
veröffentlicht im WWB Nr. 05/2011 am 26. Februar 2011
Hauptsatzung - Fassung vom 13. Juli 2011
(PDF Datei 2.114 KB)
veröffentlicht im Internet am 19.12.2018
8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 48 KB),
Waren (Müritz) 18.12.2018
veröffentlicht im Internet am 27. Dezember 017
7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 51 KB),
Waren (Müritz) 27.12.2017
veröffentlicht im Internet am 28. April 2017
6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 257 KB)
Waren (Müritz), 28. April 2017
veröffentlicht im WWB Nr. 21/2015 am 14. November 2015
5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 126 KB)
Waren (Müritz), 14.10.2015
veröffentlicht im WWB Nr. 15/2015 am 08. August 2015
4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 49 KB)
Waren (Müritz), 03.08.2015
veröffentlicht im WWB Nr. 15/2014 am 13. August 2014
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 145 KB)
Waren (Müritz), 11.08.2014
veröffentlicht im WWB Nr. 16/2013 am 23. März 2013
2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 121 KB)
Waren (Müritz), 06.03.2013
veröffentlicht im WWB Nr. 4/2012 am 18. Februar 2012
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)
(PDF-Datei 36 KB)
Waren (Müritz), 06.02.2012
veröffentlicht am 09.03.2020
1. Änderung zur Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 19.09.2019
(PDF 48 KB)
veröffentlicht am 10.10.2019
Ausfertigung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom 19.09.2019
(PDF-Datei 1.596 KB)
veröffentlicht am 02.07.2019
Ausfertigung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom 2. Juli 2019
(PDF-Datei 86 KB)
veröffentlicht am 28.03.2019
3. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Mütitz)
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung
1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.962), werden zur Bundestagswahl 2021 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Bekanntmachung (PDF 20 KB)
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 (Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III) vom 11. Juni 2021
Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III vom 30. März 2021: “Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ wird insoweit geändert, als auf die Vorschrift des § 52a des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, für das weitere Wahlvorschlagsverfahren hingewiesen wird.
Gemäß § 52a BWahlG gelten bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages § 20 Absatz 2 und 3 BWahlG und § 34 Absatz 4 Satz 1 der Bundeswahlordnung in der derzeit geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.
Kreiswahlvorschläge der in § 18 Absatz 2 BWahlG genannten Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren sowie andere nach § 20 Absatz 3 BWahlG eingereichte Kreiswahlvorschläge müssen folglich nur noch von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Für die weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge wird vollumfänglich auf die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ vom 30. März 2021 verwiesen.
Neubrandenburg, den 11.06.2021
gez. Johannes Waeller
stellv. Kreiswahlleiter
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 (PDF 205 KB)
Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
vom 30. März 2021
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).
veröffentlicht am 7. Oktober 2022
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 7. September 2022 wurde
Herr Matthias Junghanß
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zum Gemeindewahlleiter gewählt.
Bekanntmachung (PDF 32 KB)
Waren (Müritz), 6. Oktober 2022
N. Möller
Bürgermeister
veröffentlicht am 31. Januar 2022
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzperson, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
DIE LINKE Frau Christine Stridde
für Frau Heidemarie Engelking
Bekanntmachung (PDF 242 KB)
Waren (Müritz), 31.01.2022
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
veröffentlicht am 13. Januar 2022
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBI. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOB|. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunaiwahiordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBI. M-V S. 94) zuletzt geändert durch
Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBI. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
Freie Demokratische Partei FDP Herr Peter Sohr
für Herrn Jens Becker
Bekanntmachung (PDF 242 KB)
Waren (Müritz), 13.01.2022
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
veröffentlicht am 14.09.2021
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung
1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.962), werden zur Bundestagswahl 2021 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Bekanntmachung (PDF 20 KB)
veröffentlicht am 18.08.2021
... für die Wahl zum 20 Deutschen Bundestag am 26. September 2021 und zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
veröffentlicht am 10.09.2021
Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 26.09.2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Hannes Thies
für Frau Jutta Gerkan
Waren (Müritz), 17.06.2021
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Hannes Thies
für Frau Jutta Gerkan
veröffentlicht am 18.06.2021
Waren (Müritz), 17.06.2021
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
veröffentlicht am 09.03.2021
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt. Freie Demokratische Partei – FDP Herr René Dreier für Herrn Daniel Niebuhr
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 09.03.2021
veröffentlicht am 21.01.2021
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Maik Kolloch für Herrn Dr. Fabian Föhring
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 21.01.2021
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) gebe ich das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 27.09.2020 bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 29.09.2020 zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 27.09.2020.
Wahlberechtigte: |
18.079 |
Wähler: |
7.312 |
gültige Stimmen: |
7.225 |
ungültige Stimmen: |
87 |
Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:
Möller, Norbert |
SPD |
4.054 |
Schnur, Toralf |
FDP / MUG |
3.171 |
Der Gemeindewahlausschuss stellte gemäß § 67 Abs. 2 Satz 7 LKWG M-V fest, dass Herr Norbert Möller zum Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) gewählt worden ist.
Waren (Müritz), 30.09.2020
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) gebe ich das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020 bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 14.09.2020 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020.
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz) am 13. September 2020 von 8:00 bis 18:00 Uhr: Die Stadt Waren (Müritz) ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbekanntmachung (PDF - 57 KB)
Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken (PDF - 110 KB)
veröffentlicht am 13.08.2020
veröffentlicht am 13.08.2020
veröffentlicht am 18.06.2020
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz).
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Waren (Müritz) tritt am Montag, den 13.07.2020 um 17:00 Uhr im Jugendzentrum JOO!, Zum Amtsbrink 16, 17192 Waren (Müritz) zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), den 18. Juni 2020
veröffentlicht am 14.07.2020
veröffentlicht am 12.03.2020
veröffentlicht am 28.02.2020
veröffentlicht am 30.01.2020
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über den Wahltag zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz)
Bekanntmachungstext
veröffentlicht am 28.11.2019
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 06.11.2019 wurde Herr Florian Tornow
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
Waren (Müritz), 18.11.2019
N. Möller
Bürgermeister
Wahl zum Europäischen Parlament, Wahl zum Kreistag Mecklenburgische Seenplatte und Wahl der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 26.05.2019
Herzlichen Dank allen Beteiligten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge der Wahlen vom 26.05.2019.
Insbesondere gilt dieses: PDF-Datei - 60 KB
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Stadt Waren (Müritz)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waren (Müritz), nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss am 28. Mai 2019 gebe ich Ihnen hiermit das endgültige Wahlergebnis der Wahl der Stadtvertretung am 26.05.2019 im Wahlgebiet Stadt Waren (Müritz) bekannt.
Gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern bin ich verpflichtet Sie auf das Rechtsmittel der Wahlanfechtung nach § 35 hinzuweisen, in dem es u.a. heißt:
Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Waren (Müritz), 29.05.2019
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung
Stadtvertretung in Prozentanteilen
Übersicht Sitzverteilung
Der Gemeindewahlausschuss tagt am Dienstag, 28. Mai 2019 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 1.18, 1. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz).
Diese Sitzung ist öffentlich.
Der Wahlausschuss wird in dieser Sitzung über das Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung vom 26. Mai 2019 beschließen.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Am 26. Mai 2019 finden
Gewählt werden in der Stadt Waren (Müritz)
Alle Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Wahlbekanntmachung (PDF 196 KB)
Zuordnung Straßen zu Wahlbezirken - Europa-, Kreistags- und Gemeindevertungswahl (PDF 29 KB)
veröffentlicht am 18.04.2019
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachungstext
veröffentlicht am 28.03.2019
veröffentlicht am 21.03.2019
veröffentlicht am 11.03.2019
veröffentlicht am 17.01.2019
veröffentlicht am 19.02.2019
Wahl zum Landrat im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 27. Mai 2018 von 8:00 bis 18:00 Uhr
1. Die Stadt Waren (Müritz) ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am 05. Mai 2018 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Eine Auflistung der Wahlbezirke befindet sich im Anschluss an diese Bekanntmachung. Alle aufgeführten Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen.
Bekanntmachung gesiegelt
Bekanntmachungstext
Auflistung der Wahlbezirke
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 27. Mai 2018
Bekanntmachungsdatei (PDF 67 KB)
Bekanntmachung mit Unterschrift (PDF 1.101 KB)
07. Februar 2018
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 05.02.2018 wurde Herr Jörg Rüthnick, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
Bekanntmachung (PDF)
Waren (Müritz), 06.02.2018
N. Möller
Bürgermeister
18. Dezember 2017
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 13.12.2017 wurde Herr Marc-Olaf Stibbe, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
PDF - Datei der Bekanntmachung
Waren (Müritz), 18.12.2017
N. Möller
Bürgermeister
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
PDF - Datei der Bekanntmachung
* Zuordnung Straßen zu Wahlbezirken
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über die Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken
PDF- Datei der Bekanntmachung
* Wählerverzeichnis
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
PDF-Datei der Bekanntmachung
12. Mai 2017
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 10. Mai 2017 wurde für die stattfindende Bundestagswahl am 24.09.2017 sowie für die Landratswahl im Jahr 2018
Frau Jacqueline Kleemann
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zur Gemeindewahlleiterin gewählt.
Der stellvertretende Gemeindewahlleiter Herr René Boldt bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt. Bekanntmachung (PDF-Datei)
veröffentlicht am 16.03.2021
Die vielfältigen und abwechslungsreichen Angebote in Kunst und Kultur sind ein unverzichtbarer Bestandteil im Leben unserer Stadt für Einwohnerinnen und Einwohner und Touristen geworden. Verbände und Vereine, Künstlerinnen und Künstler und andere Einzelschaffende, aber auch private Anbieter und Unternehmen schaffen durch ihre Aktivitäten eine breite Kulturlandschaft, die auch über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist. Die Stadt Waren (Müritz) fühlt sich für diese Entwicklung mit verantwortlich und wirkt entsprechend ihren Möglichkeiten unterstützend und fördernd bei den verschiedenen Events und Projekten. Die Stadt Waren (Müritz) erlässt folgende Verwaltungsvorschrift:
Richtline Textfassung (PDF 65 KB)
Richtlinie unterzeichnet (PDF 1.519 KB)
veröffentlicht am 31.01.2020
Gem. § 3 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden v. 13. September 1990, in der aktuellen Fassung, sind nach Ablauf von 5 Jahren die Schiedsstellen neu zu besetzen. Die Schiedsstellen haben eine sehr wichtige Funktion. In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das sog. Schlichtungsverfahren statt. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege eines Vergleichs beizulegen.
ganzer Text - Angaben zur Bewerbung
Öffentliche Bekanntmachung (PDF 276 KB) Der Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Waren (Müritz) vom 20.10.2022 wurde auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 07.12.2022 von den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern zur Kenntnis genommen. Gemäß den Vorschriften des § 3 Abs. 3 und 4 KPG M-V vom 06. April 1993 (GVOBI. M-V S. 250) zuletzt geändert durch Gesetz am 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467, 471) liegt der Tätigkeitsbericht zur Einsichtnahme vom 12.12.2022 bis 21.12.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, Zimmer 3.10, 17192 Waren (Müritz) öffentlich aus.
Waren (Müritz), 08.12.2022
N. Möller
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung (PDF 294 KB) Der Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Waren (Müritz) vom 02.11.2021 wurde auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 20.01.2022 von den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern zur Kenntnis genommen. Gemäß den Vorschriften des § 3 Abs. 3 und 4 KPG M-V vom 06. April 1993 (GVOBl. M-V S. 250) zuletzt geändert durch Gesetz am 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467, 471) liegt der Tätigkeitsbericht zur Einsichtnahme vom 07.02.2022 bis 15.02.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, Zimmer 3.21, 17192 Waren (Müritz) öffentlich aus.
Waren (Müritz), 04.02.2022
N. Möller
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 24.06.2020 haben die Stadtvertreter/-innen den Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertreterversammlung der Stadt Waren (Müritz) vom 09.06.2020 zur Kenntnis genommen. Gemäß den Vorschriften des KPG M-V liegt der Tätigkeitsbericht zur Einsichtnahme vom 29.06.2020 bis 07.07.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, Zimmer 3.21, 17192 Waren (Müritz) öffentlich aus.
Waren (Müritz), 25.06.2020
N. Möller
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 13.03.2019 haben die Stadtvertreter/-innen den Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertreterversammlung der Stadt Waren (Müritz) vom 08.11.2018 zur Kenntnis genommen. Gemäß den Vorschriften des KPG M-V liegt der Tätigkeitsbericht zur Einsichtnahme vom 10.04.2019 bis 18.04.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, Zimmer 3.21, 17192 Waren (Müritz) öffentlich aus.
Waren (Müritz), 08.04.2019
N. Möller
Bürgermeister
26. Januar 2018
Öffentliche Bekanntmachung Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2017 haben die Stadtvertreter/-innen den Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertreterversammlung der Stadt Waren (Müritz) vom 09.11.2017 zur Kenntnis genommen. Gemäß den Vorschriften des KPG M-V liegt der Tätigkeitsbericht 2016 zur Einsichtnahme vom Montag, den 29.01.2018 bis Dienstag, den 06.02.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, Zimmer 3.21, 17192 Waren (Müritz) öffentlich aus.
Waren (Müritz), 26.01.2018
N. Möller
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung - Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 20.07.2016 haben die Stadtvertreter/-innen den Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertreterversammlung von Waren (Müritz) vom 21.06.2016 zur Kenntnis genommen. Gemäß den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes wird der Bericht in der Zeit vom 15.08.2016 bis zum 23.08.2016 in der Stadtverwaltung der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, Zimmer 3.21 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Waren (Müritz), 21.07.2016
Möller
Bürgermeister
veröffentlicht am 02.03.2023
Bürgerbrief Kurabgabe - spezielle Hinweise zum Thema "Tagesgäste"
(PDF 448 KB)
veröffentlicht am 22.02.2023
BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2023
PDF (640 KB)
veröffentlicht am 22.02.2023
Haushalt 2023 mit allen Pflichtanlagen
(PDF 8.857 KB)
veröffentlicht am 02.02.2023
veröffentlicht am 13. Januar 2023
veröffentlicht am 08.12.2022
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021
(PDF 390 KB)
veröffentlicht am 07.12.2022
Beteiligungsbericht auf der Basis der Geschäftsberichte der Beteiligungsgesellschaften 2021
(PDF 1.390 KB)
veröffentlicht am 30.11.2022
Bekanntmachungen zu den Jahresabschlüssen der Beteiligungsunternehmen 2021
(PDF 94 KB)
veröffentlicht am 31.08.2022
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2022 (PDF, 801 KB)
1. NTHH 2022 mit allen Pflichtanlagen
(PDF, 10.514 KB)
veröffentlicht am 08.08.2022
veröffentlicht am 30.03.2022
BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2022
PDF (609 KB)
veröffentlicht am 30.03.2022
Haushalt 2022 mit allen Pflichtanlagen
(PDF 8.798 KB)
veröffentlicht am 30.03.2022
Beteiligungen Haushalt 2022
(PDF 28.525 KB)
veröffentlicht am 10. März 2022
veröffentlicht am 21.01.2022
veröffentlicht am 12.01.2022
veröffentlicht am 22.11.2021
veröffentlicht 15.09.2021
Gesiegelte Satzung (PDF 89 KB)
Textdatei der Satzung (PDF 56 KB)
veröffentlicht am 13.09.2021
Beteiligungsbericht auf der Basis der Geschäftsberichte der Beteiligungsgesellschaften 2019
"Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 wurde der Stadtvertretung am 08.09.2021 zur Kenntnis gegeben und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
N. Möller
Bürgermeister"
veröffentlicht im Internet am 23.06.2021
- Bekanntmachung 1. Nachtragshaushalt 2021 (PDF 1.141 KB)
- 1. Nachtragshaushalt 2021 mit allen Pflichtunterlagen (PDF 10.406 KB)
veröffentlicht im Internet am 19.05.2021
veröffentlicht im Internet am 04.05.2021
veröffentlicht im Internet am 12.03.2021
veröffentlicht im Internet am 12.03.2021
Bekanntmachung gesigelt (PDF 2.445 KB)
- Bekanntmachungstext (PDF 68 KB)
Anlage 1 Erklärungsformular
Anlane 2 Abrechnungsformular
veröffentlicht am 28. Januar 2021
veröffentlicht im Internet am 09.12.2020
Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2020 (PDF 85 KB)
- 2. Nachtragshaushaltssatzung 2020 (PDF 10.994 KB)
veröffentlicht im Internet am 18.09.2020
veröffentlicht im Internet am 23.06.2020
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 (PDF 85 KB)
- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 (PDF 10,5 KB)
veröffentlicht im Internet am 09.04.2020
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (PDF 620 KB)
- Haushalt 2020 (PDF 9,1 MB)
- Zusammenstellung von Beteiligungen (PDF 37 MB)
veröffentlicht im Internet am 23.12.2019
veröffentlicht im Internet am 19.12.2019
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Waren (Müritz) und Entlastung des Bürgermeisters
veröffentlicht im Internet am 16.10.2019
Bekanntmachung der 4. Nachtragshaushaltssatzung 2018/2019 (PDF, 77 KB)
veröffentlicht im Internet am 29.05.2019
veröffentlicht im Internet am 27.05.2019
Bekanntmachung der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2018/2019 (PDF, 34 KB)
veröffentlicht im Internet am 16.04.2019
veröffentlicht im Internet am 18.03.2019
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung des Bürgermeisters der Statdt Waren(Müritz)
veröffentlicht im Internet am 19.12.2018
veröffentlicht im Internet am 18.12.2018
veröffentlicht im Internet am 14.06.2018
veröffentlicht im Internet am 21.03.2018
Haushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für die Haushaltsjahre 2018/2019
veröffentlicht im Internet am 21.03.2018
veröffentlicht im Internet am 25.04.2017
- Haushaltssatzung der Gemeinde Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2017
veröffentlicht im Internet am 04.11.2017
1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2017
veröffentlicht im Internet am 04.06.2016
- Haushaltssatzung der Gemeinde Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2016
veröffentlicht im Internet am 03.12.2016
- 1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2016 (gesiegelt)
- 1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2016 (Dateiformat)
veröffentlicht im Internet am 31.12.2016
veröffentlicht im Internet am 20.02.2017
veröffentlicht im Internet am 27.10.2017
veröffentlicht im Internet am 22.12.2017
veröffentlicht im Internet am 06.07.2018
2. März 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 165 Absatz 1 KV M-Vüber die Finanzierung der Obdachlosenunterkunft in der Teterower Straße 37a, 17192 Waren (Müritz)
... einschließlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht LK MSE (PDF 1.464 KB)
19. Dezember 2022
1. Änderung der Richtlinie -Förderung Vereine/Verbände- PDF (54 KB)
Die neue Richtlinie tritt nach Bekanntmachung im Internet in Kraft.
19. Dezember 2022
Kulturförderrichtlinie - PDF (1.570 KB)
Textversion 1. Änderung (PDF 63 KB)
Die neue Richtlinie tritt nach Bekanntmachung im Internet in Kraft.
Antragsfomulare:
10. Juli 2018
Die Richtlinie tritt nach Bekanntmachung im Internet in Kraft.
Verwendungsnachweis (PDF 30 KB)
26. Februar 2018
Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Bekanntmachung
Formular
14. März 2019
Sportförderung 2. Änderung (PDF 240 KB)
Sportförderung 2. Änderung Text (PDF 53 KB)
Die Richtlinie tritt nach Bekanntmachung im Intertnet in Kraft.
24. Februar 2023
Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und § 50 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 1. Februar 2023 folgende 5. Änderungssatzung erlassen.
Bekanntmachung (PDF, 2.813 KB)
Inkrafttreten: 1. März 2023
Im Warener Wochenblatt Nr. 05 vom 4. März 2023 erfolgt ein Hinweis zur Bekanntmachung.
24. Februar 2023
Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und § 50 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG- MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221,299) in Verbindung mit den §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 1. Februar 2023 folgende 3. Änderungssatzung erlassen.
Inkrafttreten: 1. März 2023
Im Warener Wochenblatt Nr. 05 vom 4. März 2023 erfolgt ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Der Bürgermeister lädt alle betroffenen Bürger und interessierten Einwohner der Stadt Waren (Müritz) zur Information über das Vorhaben Bebauungsplan Nr. 87 „Wohnpark am Volksbad“ der Stadt Waren (Müritz) am 28. Februar 2023, um 18:00 Uhr, in die Mensa Regional Schule Waren/West, Friedrich-Engels-Platz 10b ein.
20. Januar 2023
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 „Solarpark Warenshof“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss mit Übersichtsplan (PDF, 796 KB)
20. Januar 2023
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 79 „Bürgersolaranlage Bahndreieck“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
Aufstellungsbeschluss mit Übersichtsplan (PDF, 819 KB)
Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern wird über den Erörterungstermin im o.g. Planfeststellungsverfahren öffentlich bekannt gemacht.
Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (Planfeststellungsbehörde), werden die Bekanntmachungen des Planfeststellungsänderungs- und –ergänzungsbeschlusses vom 29.07.2022 – Az.: 0115-553-13-61-1/1, zum o.a. Bauvorhaben, veröffentlicht.
Der Planfeststellungsänderungs- und –ergänzungsbeschluss und die Planunterlagen können über die Internetseite https://www.strassen-mv.de/planfeststellung/beschluesse/ eingesehen werden.
Die von der Stadtvertretung in der Sitzung am 27. Mai 2020 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz), „Teilbereich Bebauungsplan Nr. 24 A Papenberg 2. Baustufe“ sowie die Ausgleichsflächen (Geltungsbereiche im Übersichtsplan markiert dargestellt) wurde gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. S. 587) i.V.m. § 6 Nr. 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Baugesetzbuches (Baugesetzbuchausführungsgesetz – AG - BauGB M-V) vom 30. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 110), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615, 618) durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 9. September 2020, 2923/2020-502 mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Bekanntmachung und Übersichtsplan (PDF, 2.269 KB)
Planzeichnung (PDF, 14.397 KB)
Zusammenfassende Erklärung (PDF, 535 KB)
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 ( BGBL. I, S. 3634 ) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen, sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern vom 15.Oktober 2015 (GVOBI. M-V 2015, S.344), einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen, hat die Stadtvertretung in der Sitzung am 2. September 2020 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 A "Papenberg 2. Baustufe" sowie die externen Ausgleichsflächen (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) beschlossen. Diese besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Die Begründung wurde gebilligt.
Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 des BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachung und Übersichtsplan (PDF, 2.385 KB)
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (PDF, 625 KB)
Naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung zur 1. Abwägung (PDF, 972 KB)
Anlage Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Biotop- und Artenschutz nach 1. Abwägung (PDF, 2.343 KB)
Spezieller Artschenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF, 1.168 KB)
Anlage Artenschutz I (PDF, 1.827 KB)
Anlage Artenschutz II (PDF, 625 KB)
Schallgutachten (PDF, 10.210 KB)
Verkehrsplanerische Untersuchung (PDF, 7.700 KB)
Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag (PDF, 4.723 KB)
Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Anlage I_I Übersichtskarte (PDF, 3.610 KB)
Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Anlage I_ II Lageplan (PDF, 2.548 KB)
Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Anlage II Ganglinienüberprüfung (PDF, 857 KB)
Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Anlage III_I Hydrochemie_24420190 (PDF, 184 KB)
Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Anlage III_II Hydrochemie_24420191 (PDF, 122 KB)
18. Februar 2022
Die Stadt Waren (Müritz) widmet die im Lageplan gekennzeichneten Straße Iesenbahnstraat im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69 "Gewerbegebiet ehemaliges Bahnbetriebsgelände" der Stadt Waren (Müritz) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr.
Inkrafttreten: 20. Februar 2022
Im Warener Wochenblatt Nr. 4 vom 19. Februar 2022 erfolgt ein Hinweis zur Bekanntmachung.
18. Februar 2022
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2022 den Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Wohnbebauung Am Volksbad“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
18. Februar 2022
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 „Wohnpark am Volksbad“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
21. Januar 2022
Das Straßenbauamt Neustrelitz hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das bezeichnete Vorhaben nicht erforderlich ist. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftsplanerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Waren, Kargow, Jabel und Torgelow am See beansprucht.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert in zentralen Orten, wie dem Mittelzentrum Waren (Müritz), bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohnraum.
Die Zuwendungen werden als Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungserlass gewährt. Dies bedeutet, dass von der Kreditsumme nur ca. 75 % zurückgezahlt werden muss. Die Gewährung ist jedoch an die Belegungs- und Mietpreisbindung geknüpft.
Die Förderung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 € je m² Wohnfläche betragen und ist auf max. 104.000 € je Wohnung begrenzt.
Die ausführlichen Konditionen für das Darlehen sowie Antragsformulare können unter:
www.lfi-mv.de abgerufen werden.
29. November 2021
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 27.10.2021 gebilligte und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Bleicherstieg“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Plansatzung sowie dem Entwurf der Begründung liegen vom 06.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 in der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zimmer 2.03, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) aus.
Bekanntmachung (PDF, 636 KB)
Übersichtplan (PDF, 55 KB)
Planzeichnung (PDF, 1.520 KB)
Begründung (PDF, 1.137 KB)
Artenschutzfachbeitrag (PDF, 1.945 KB)
30. September 2021
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 8. September 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 85 „Gerhart-Hauptmann-Allee“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (PDF, 368 KB)
Übersichtsplan (PDF, 1.155 KB)
03. September 2021
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 10. April 2019 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 35 B "Gewerbegebiet Eichholzstraße" aufzustellen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 13. September 2021 bis einschließlich 13. Oktober 2021 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 B gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichten.
Text-Bebauungsplan Nr. 35 B (PDF 921 KB)
Begründung Bebauungsplan Nr. 35 B (PDF 657 KB)
Lageplan Bebauungsplan Nr. 35 B (PDF 807 KB)
20. August 2021
Das Straßenbauamt Neustrelitz hat die Planunterlagen für das genannte Planfeststellungsverfahren in Teilen geändert. Dadurch wurde eine neue Betroffenheit ausgelöst.
Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen nach Planänderungen Grundstücke in folgenden Bereichen in Anspruch genommen werden: Gemarkung Warenshof
30. Juli 2021
Die Stadt Waren (Müritz) widmet die im Lageplan gekennzeichneten Wege des Uferwanderweges Am Seeufer, von der Kuhtränke bis zum Uferwanderweg Fontanestraße, einschließlich der Wegeverbindungen von der Straße Am Seeufer bis zum Uferwanderweg sowie die Straße vom Uferwanderweg Fontanestraße bis zur Hafenmeisterei gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr.
Bekanntmachung mit Lageplan (PDF, 1.040 KB)
Inkrafttreten: 31. Juli 2021
Im Warener Wochenblatt Nr. 15 vom 21. August 2021 erfolgt ein Hinweis zur Bekanntmachung.
23. Juli 2021
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 "Wohnen Am Gregoriusberg Nr. 9" der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
2. Juli 2021
Aufgrund des § 29 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306) i.V.m. § 14 (3) des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 66) in der Fassung mit der letzten berücksichtigen Änderung vom 5. Juli. 2018 (GVOBl. M-V S.221,228) und den §§ 3 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBL- MV S. 467) hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 16. Juni 2021 folgende Satzung beschlossen.
Bekanntmachung (PDF, 5.564 KB)
Die Baumschutzsatzung tritt mit Wirkung zum 3. Juli 2021 in Kraft.
Ein Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung erfolgt zusätzlich im Warener Wochenblatt Nr. 14 vom 24. Juli 2021.
11. Juni 2021
Am 19. April 2021 hat die 53. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, Programmsatz 6.5 (5) "Eignungsgebiet für Windkraftanlagen" und Ergänzung des Kapitels 7 sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichts für die vierte Beteiligungsstufe freizugeben.
14. Mai 2021
Der Hauptausschuss der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 28.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 "Gebiet zwischen Gievitzer Straße und Werder Weg" der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
14. Mai 2021
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL. I S.1728) hat der Hauptausschuss in der Sitzung am 28.04.2021 die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Warensberg" (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) beschlossen. Diese besteht aus dem Text (Teil B). Die Begründung wurde gebilligt.
18. März 2021
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Stadtvertretung in der Sitzung am
16.12. 2020 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 „Walther-Rathenau-Straße“ (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) beschlossen. Diese besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Die Begründung wurde gebilligt.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss (PDF 832 KB)
Die amtliche Bekannmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 6 am 20. März 2021.
In Kraft treten: 20. März 2021
22. Januar 2021
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 16. Dezember 2020 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Bleicherstieg“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Plansatzung sowie dem Entwurf der Begründung mit dem Artenschutzfachbeitrag liegen vom 1. Februar 2021 bis einschließlich 5. März 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Artenschutzfachbeitrag (PDF, 1.945 KB)
3. Dezember 2020
Die Stadt Waren (Müritz) widmet die im Lageplan gekennzeichneten Straßen Am Warensberg (Teilstück) sowie Pattkamp und die Wegeverbindungen zwischen den Straßen Pattkamp bis Am Warensberg, Am Warenberg bis Bredeweg bzw. Pattkamp und Am Warensberg bis Pattkamp und weiter bis zum Radweg nach Schmachthagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Warensberg“ der Stadt Waren (Müritz) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr.
Bekanntmachung mit Lageplan (PDF, 1.147 KB)
Inkrafttreten: 4. Dezember 2020
Im Warener Wochenblatt Nr. 23 vom 12. Dezember 2020 erfolgt ein Hinweis zur Bekanntmachung.
13. November 2020
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 02.09.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 83 „Bleicherstieg“ der Stadt Waren (Müritz) gefasst.
Auf Grund der aktuellen Situation, das derzeit ein Lockdown angeordnet wurde, wird die beabsichtigte frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung als öffentliche Auslegung durchgeführt.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 23. November 2020 bis 7. Dezember 2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 83 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB unterrichten.
23. September 2020
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 2. September 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 83 „Bleicherstieg“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
10. Juli 2020
Die Stadt Waren (Müritz) widmet die im Lageplan gekennzeichnete Zufahrtsstraße zum Bebauungsplan Nr. 2 E "Kietzterrassen" und Parkplatz Müritzeum sowie den Fußweg entlang des Festplatzes gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr.
Bekanntmachung mit Lageplan (PDF, 1.283 KB)
Inkrafttreten: 11. Juli 2020
Im Warener Wochenblatt Nr. 14 vom 25. Juli 2020 erfolgt ein Hinweis zur Bekanntmachung.
28. Mai 2020
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Stadtvertretung in der Sitzung am
18. Dezember 2019 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 A „Neubau Norma Markt“ (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) beschlossen. Diese besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Die Begründung wurde gebilligt.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 11 am 30. Mai 2020.
In Kraft treten: 30. Mai 2020
12. Mai 2020
Die Stadt Waren (Müritz) widmet die im Lageplan gekennzeichneten Straßen Am Warensberg (Teilstück), Krammbruch, Bredeweg und die Wegeverbindung zwischen den Straßen Krammbruch und Bredeweg sowie Krammbruch und Schwarzer Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Warensberg“ gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr.
Bekanntmachung mit Lageplan (PDF, 1.067 KB)
Inkrafttreten: 13. Mai 2020
Im Warener Wochenblatt Nr. 11 vom 30. Mai 2020 erfolgt ein Hinweis zur Bekanntmachung.
20. März 2020
Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und § 50 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 26. Februar 2020 folgende 4. Änderungssatzung erlassen.
Die 4. Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 1. April 2020 in Kraft.
Ein Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung erfolgt zusätzlich im Warener Wochenblatt Nr. 06 vom 21. März 2020.
20. März 2020
Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und § 50 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) in Verbindung mit den §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 26. Februar 2020 folgende 2. Änderungssatzung erlassen.
Die 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 1. April 2020 in Kraft.
Ein Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung erfolgt zusätzlich im Warener Wochenblatt Nr. 06 vom 21. März 2020.
6. März 2020
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2020 die Aufhebung des Beschlusses vom 30.09.2015 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 F "Aqua Regia Park" der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
Bekanntmachung mit Übersichtsplan (PDF, 406 KB)
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 05 vom 7. März 2020.
21. Februar 2020
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 6. November 2019 beschlossen, für das Gebiet in zweiter Reihe der westlichen Bebauung der Walther-Rathenau-Straße, welches die Flurstücke 67/7 und 72 (teilweise) der Flur 13, Gemarkung Waren umfasst (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt), den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Walther-Rathenau-Straße" aufzustellen.
Bekanntmachung mit Übersichtsplan (PDF, 223 KB)
Entwurf der Satzung (PDF, 1.522 KB)
Entwurf der Begründung (PDF, 1.187 KB)
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (PDF, 533 KB)
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 04 vom 22. Februar 2020.
7. Februar 2020
Die Stadt Waren (Müritz) benennt die im Lageplan dargestellten Straßen gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) wie folgt neu:
"Am Warensberg", "Bredeweg", "Pattkamp" und "Krammbruch"
Im Warener Wochenblatt Nr. 03 vom 8. Februar 2020 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 8. Februar 2020
18. Oktober 2019
Die Stadt Waren (Müritz) widmet den im Lageplan blau gekennzeichneten Teil des Uferwanderweges im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 N „Müritzpalais“ gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr.
Bekanntmachung mit Lageplan (PDF, 705 KB)
Inkrafttreten: 19. Oktober 2019
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 19 vom 19. Oktober 2019.
3. Mai 2019
Auf Grund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung vom 10. April 2019 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Bekanntmachung (PDF, 2.658 KB)
Inkrafttreten: 4. Mai 2019
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 09 vom 4. Mai 2019.
4. März 2019
Die Stadt Waren (Müritz) benennt die im Lageplan dargestellten Straßen gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) wie folgt neu:
„Erlenweg“ und „Am Wiesengrund“
Bekanntmachung, inkl. Lageplan (PDF, 1.719 KB)
Im Warener Wochenblatt Nr. 05 vom 9. März 2019 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 5. März 2019
27. Dezember 2018
Auf Grund § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des § 162 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), hat die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2018 folgende Satzung beschlossen:
Anlage Lageplan (PDF 1.217 KB)
Inkrafttreten am: 29. Dezember 2018
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 24 vom 29. Dezember 2018.
27. Dezember 2018
Auf Grund § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des § 162 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), hat die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2018 folgende Satzung beschlossen:
Anlage Lageplan (PDF 1.205 KB)
Inkrafttreten am: 29. Dezember 2018
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Warener Wochenblatt Nr. 24 vom 29. Dezember 2018.
18. Oktober 2018
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146) zuletzt geändert am 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 19. September 2018 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
2. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung (PDF, 43 KB)
Inkrafttreten am: 19. Oktober 2018
Ein Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung erfolgt zusätzlich im Warener Wochenblatt Nr. 20 vom 3. November 2018.
16. Oktober 2018
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOVl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 16.03.2016 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:
1. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung (PDF, 715 KB)
rückwirkend Inkraft getreten am: 1. Januar 2010
Ein Hinweis zur erneuten öffentlichen Bekanntmachung erfolgt zusätzlich im Warener Wochenblatt Nr. 20 vom 3. November 2018.
21. August 2018
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777) in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V, S. 590) und § 6 der Satzung der Stadt Waren (Müritz) über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Garagen (Stellplatzsatzung) vom 14. September 2006 (Warener Wochenblatt Nr. 24 vom 23. Dezember 2006), zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Stellplatzsatzung 22. Mai 2008 (Warener Wochenblatt Nr. 15 vom 2. August 2008) hat die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 5. Oktober 2016 folgende Satzung beschlossen:
Erneute öffentliche Bekanntmachung der Stellplatzablösesatzung (PDF, 1.941 KB)
Im Warener Wochenblatt Nr. 16 vom 8. September 2018 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 1. Januar 2008
27. April 2018
Aufgrund des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) und des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 11. April 2018 folgende Satzung erlassen:
Im Warener Wochenblatt Nr. 09 vom 5. Mai 2018 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 28. April 2018
18. Januar 2018
Die Stadt Waren (Müritz) widmet den im Lageplan rot gekennzeichneten Parkplatz an der Specker Straße gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106) dem öffentlichen Verkehr.
Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 785 KB)
Im Warener Wochenblatt Nr. 02 vom 27. Januar 2018 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 19. Januar 2018
16. Januar 2018
Die Stadt Waren (Müritz) widmet den im Lageplan blau dargestellten Teil der Hauptstraße im Ortsteil Jägerhof gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106) dem öffentlichen Verkehr.
Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 68 KB)
Im Warener Wochenblat Nr. 02 vom 27. Januar 2018 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 17. Januar 2018
15. Januar 2018
Die Stadt Waren (Müritz) benennt die im Lageplan dargestellte Straße gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106) wie folgt neu: "Kietzterrassen"
Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 896 KB)
Im Warener Wochenblatt Nr. 02 vom 27. Januar 2018 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 16. Januar 2018
3. Januar 2018
Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) i.V. mit dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 4. Oktober 2017 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung für den Friedhof der Stadt Waren (Müritz) (Friedhofssatzung) erlassen:
Im Warener Wochenblatt Nr. 01 vom 13. Januar 2018 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 4. Januar 2018
3. Januar 2018
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2016, S. 584) hat die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 13. Dezember 2017 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Im Warener Wochenblatt Nr. 01 vom 13. Januar 2018 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 4. Januar 2018
24. Februar 2017
3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung (PDF, 795 KB)
Inkrafttreten: 01. April 2017
veröffentlicht im Warener Wochenblatt Nr. 04 vom 25.02.2017
24. Februar 2017
1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung (PDF, 412 KB)
Inkrafttreten: 01. April 2017
veröffentlicht im Warener Wochenblatt Nr. 04 vom 25.02.2017
24. Februar 2017
Die Stadt Waren (Müritz) widmet den im Lageplan blau dargestellten Teil der Schwenziner Straße 2. Reihe gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt mehrfach geändert durch das Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) dem öffentlichen Verkehr.
Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 168 KB)
Im Warener Wochenblat Nr. 04 vom 25. Februar 2017 erfolgt unter der Rubrik "Mitteilung aus dem Rathaus" ein Hinweis zur Bekanntmachung.
Inkrafttreten: 25. Februar 2017
Stellplatzablösesatzung (PDF, 2.016 KB)
veröffentlicht am: 20. Oktober 2016
rückwirkend Inkraft getreten am: 1. Januar 2008
veröffentlicht im Warener Wochenblatt am: 22. Oktober 2016
Abgabefrist 28. April 2023
Bekanntmachungstext (PDF 80 KB)