Coronavirus/Covid-19

Neuauflage der Neustart-Prämie - Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums M-V

Die Corona-Pandemie hat die Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern ansteigen lassen. „Kurzarbeit ist ein wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern. Sie ist aber für die betroffenen Beschäftigten mit Einkommensverlusten verbunden. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, legt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin. Gleichzeitig mahnte der Minister den Bund an, auch die in der Corona-Krise erhöhten Fördersätze von 70/77 Prozent und 80/87 Prozent bis 31. März 2022 fortzuführen. „Corona endet nicht am 31. Dezember 2021, nur weil die Verwaltung dies so festlegt. Wir brauchen die volle Unterstützung, so lange die Krise da ist.“

Die vollständige Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums lesen Sie unter folgendem Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell

Covid-19 - Weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft

Die Landesregierung hat am 14.01.2021 gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, den Wirtschaftsverbänden. Der DEHOGA, der Kammer, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft beschlossen. Ziel ist es, die Arbeitsplätze im Land bestmöglich zu sichern.

Hilfe bei Liquiditätsengpässen für Unternehmen

Überbrückungshilfe – Förderprogramm von Bund und Ländern

Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Informationen erhalten Sie hier.

Liquiditätshilfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen I, max. 200.000 EUR für kleine und mittlere Unternehmen, wurden dahingehend angepasst, dass der zins- und tilgungsfreie Zeitraum sowie die Laufzeit der gewährten rückzahlbaren Zuwendung um jeweils acht Monate verlängert wird. Die Frist zur Antragstellung endete am 31.07.2020.

Informationen erhalten Sie hier.

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern

Maßnahmen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sind über Ihre Hausbank nutzbar (verdoppelte Obergrenze für Bürgschaften, Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite, Prozessbeschleunigung für Bürgschaften bis 250.000 EUR, BMV Express Liquidität bis 625.000 EUR)

KfW-Kredite für Unternehmen sind ebenfalls über Ihre Hausbank nutzbar

Informationen erhalten Sie hier.

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16.Dezember 2020 für Kunden geschlossen ist, wird eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen, sowie die Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert.

Die Förderung können Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) einschließlich Freiberufler inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern und Soloselbstständige oder Freiberufler einschließlich der Tätigkeit als Kulturschaffender (muss im Vollerwerb ausgeübt werden) erhalten.

Zusätzlich muss das Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel

Bei einem durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70% (im Vergleich zum Vorjahr) in Einzelhandelbetrieben infolge der Schließung im November und Dezember 2020 gewährt das Land eine einmalige Pauschale i.H.v. 5000 EUR pro Unternehmen. Das Geld soll für Maßnahmen verwendet werden, die zur Erhöhung der Marktpräsenz z.B. durch Werbung, Verkaufsförderaktionen, den Aufbau des Internetauftritts oder Onlineshops (vorzugsweise auf dem digitalen Markt MV) beitragen.

Die Antragsfrist endete am 31.Mai 2021.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen mit schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe wird individuell festgelegt.

Neustart-Prämie

Verlängerung der Neustart-Prämie bis zum 30.06.2021

Beschäftigte, für die die Leistung beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Das heißt, dass die individuelle Corona bedingte Kurzarbeit zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2021 in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 % betrug.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe

Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021.

Vom Land wird eine einmalige, nicht zurückzuzahlende Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5% des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes gewährt, als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Modernisierung für Beherbergungsbetriebe

Investitionen zur Qualitätsverbesserung sollen gefördert werden. Dazu gehören die Verbesserung der Ausstattung und des Angebotes, sowie die Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit. Eine Handreichung vom Landesförderinstitut wird für die Antragsteller veröffentlicht.

Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 31. März 2021 vollständig beim LFI vorliegen.

Förderung der Ausbildungssicherung

Die bestehenden Qualifizierungsförderungen bei der GSA werden vom Land geöffnet. Es wird eine einmalige und zeitliche befristete Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden geben. Dies gilt für Unternehmen und Freiberufler, die in anerkannten Berufen ausbilden.

Eine Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich zum 31.08.2021 möglich.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Für Unternehmen, welche durch die Coronakrise in Schieflage geraten sind und bei denen Aussicht auf Rettung besteht, ist es möglich die Insolvenzantragspflicht auszusetzen.

Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft abzufedern, wurde die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 verlängert.

Bitte holen Sie sich diesbezüglich unbedingt Rat durch einen Anwalt.

Informationen erhalten Sie hier.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Unternehmen jeder Größe können steuerliche Hilfen erhalten

Um ihre Liquidität zu verbessern, können Unternehmen jeder Größe steuerliche Hilfen erhalten. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen besteht die Möglichkeit bis zum 31.März 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31.März 2021 fälligen Steuern zu stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30.Juni 2021 zu gewähren.
Bereits geleistete Steuervorauszahlungen können teilweise zurückerstattet werden. Die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann verzichtet werden.
Informationen zur steuerlichen Hilfe sowie den Erlass finden Sie unter: https://www.steuerportal-mv.de/

Kurzarbeitergeld

Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit

Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern.
Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.
Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles--Blickpunkte/Neustart%E2%80%93Pr%C3%A4mie-f%C3%BCr-Besch%C3%A4ftigte-nach-Kurzarbeit

Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld

Seit Beginn der Coronapandemie können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Denn sie können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein. Das Kurzarbeitergeld hilft also, Kündigungen zu vermeiden.
Auf Grund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise, sind Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum beschloss das Bundeskabinett im Mai 2020 eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, die sich nach der Dauer der Kurzarbeit richtet. Im September 2020 wurde eine Verlängerung dieser Sonderregeln bis Ende 2021 entschieden und eine Erweiterung der Bezugszeit auf 24 Monate festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/WICHTIG: Betriebe die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor der bei zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leitung erfüllt sind.

Die Hotline für die Agentur für Arbeit lautet: 0800 45555-20

Grundsicherung

Unterstützung für Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen zum Lebensunterhalt

Grundsicherung können Menschen in Kurzarbeit erhalten, die vom Kurzarbeitsgeld ihren Lebensunterhalt nicht decken können.

Ebenso können Selbstständige, Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen, deren Liquidität nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht (z. B. ergänzend zur Soforthilfe) Grundsicherung erhalten.

Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsagentur www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Hier geht es zum vereinfachten Antrag.

Hilfe nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Land Mecklenburg-Vorpommern

Unterstützung können persönlich betroffene Arbeitnehmer*innen und Selbständige erhalten

Eltern die wegen der Kinderbetreuung Verdienstausfälle erleiden können Unterstützung erhalten

Informationen erhalten Sie hier.

Bei behördlich angeordneter Quarantäne können persönlich betroffene Arbeitnehmer*innen und Selbständige, also Infizierte, deren Kontaktpersonen und Rückkehrer*innen aus Risikogebieten finanzielle Unterstützung erhalten.

Informationen dazu erhalten Sie hier.

Hilfe für Vereine

Unterstützung für Sportstätten, Vereine und Ehrenamt

Sportstätten und Vereine des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern können Anträge auf Landesfördermittel stellen. Informationen und Anträge erhalten Sie über den Landessportbund e. V. www.lsb-mv.de/sportfoerderung/

Schutzfond MV Kultur

Für Künstler, Kulturschaffende, Kultur- und Weiterbildungsträger sowie Gedenkstätten hat die Landesregierung ein gesondertes Corona-Hilfspaket geschnürt. In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) sieht es für die Kultur folgende Unterstützungen vor:

www.lfi-mv.de/foerderungen/coronahilfe-fuer-kulturelle-traeger-mv-schutzfonds-kultur

Der Antrag kann bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Ehrenamt

Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle und ideelle Unterstützung bei der Ehrenamtsstiftung M-V erhalten

www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe/

Anträge können noch bis zum 31.05.2021 gestellt werden.

Tourismus - Von wem bekomme ich Hilfe und Auskünfte?

Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e. V.

Beratung, Hilfe und aktiver Austausch bietet das Online-Forum TOURISMUSMACHER https://tourismusmacher.de/dashboard (eine Registrierung ist erforderlich) des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte e.V.. 

Aktuelle Informationen zum Tourismusgeschehen in der Mecklenburgischen Seenplatte erhalten Sie auf den Seiten des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte e.V.  https://www.mecklenburgische-seenplatte.de/node/75706

Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Informationen und Entwicklungen bezüglich der Ereignisse rund um die Corona-Pandemie im Land Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf den Seiten des Landes-Tourismusverbandes.

https://tourismus.mv/

Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Krisen sind Ausnahmesituationen. In diesen Zeiten sind schnelle und gesicherte Informationen sehr wichtig. Auf den Seiten des Bäderverbandes finden Sie eine komplexe und übersichtliche Darstellung relevanter Quellen.

https://www.mv-baederverband.de/de/baederverband-und-service/corona-informationen

Beratung und Hotlines

Stadt Waren (Müritz)

Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung

SG Planung/Wirtschaftsförderung/Tourismus

planung-wifoe@waren-mueritz.de

Telefon: 03991 177-615 und 03991 177-614

Wirtschaftsförderung Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bürgertelefon des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Bürgertelefon des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Telefon: 0385 588-5888

https://www.regierung-mv.de/

Hotline der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld

Telefon: 0800 45555-20

www.arbeitsagentur.de

RettungsRingMV

Schnelle Hilfen für die Wirtschaft unter:

www.RettungsRingMV.de

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