Stadtsanierung ist der Geschichte und der Zukunft verpflichtet. Diese Aufgabe wendet sich an alle Bürger, die immer beginnt und niemals endet.
Historisches und Tradition sollten stets bewahrt werden, man muss sich aber auch gegenüber Neuem immer offen und aufgeschlossen zeigen. In den Bemühungen, die historische Substanz der Altstadt zu pflegen und zu bewahren, gilt es dennoch, den Ansprüchen unserer Zeit zu genügen und für die Wohn- und Lebensqualität zu sorgen, die den heutigen Ansprüchen gerecht wird.
Sanierung in der Altstadt bedeutet in erster Linie Erhaltung und Erneuerung; Verbesserung der Lebensbedingungen unter bestmöglicher Berücksichtigung des Übernommenen sowie Erhaltung der Urbanität der Stadt. Das ist eine ebenso schwierige wie lohnende Aufgabe, die ein hohes Maß an Verantwortung von allen Beteiligten der Verwaltung als auch der betroffenen Bürger fordert und die nur in respektierbarer und verständnisvoller Zusammenarbeit ihr Ziel erreichen kann.
Die Geschichte der Stadt Waren (Müritz) war auch immer eng verbunden mit Stadtplanung, Städtebau und Stadtsanierung. Im 19. Jahrhundert lag der Schwerpunkt bei der Stadterweiterung, diese wurde notwendig durch die Industrialisierung, die Land-Stadtwanderung, die Eisenbahn und das starke Bevölkerungswachstum. Diese Entwicklung war auch typisch für Waren (Müritz). Bereits vor 100 Jahren war die Stadt ein Kleinod, eine attraktive, liebens- und lebenswerte Stadt. Die beiden Weltkriege und deren Folgen hinterließen ihre Spuren auch in Waren (Müritz). Die Häuser, die nicht beschädigt wurden, fielen der Mangelwirtschaft der DDR zum Opfer. In den Jahren nach 1990 hat sich die Stadt wieder zur Perle an der Müritz entwickelt.
Erreicht wurde dieser Status mittels allgemeiner Programme der Städtebauförderung, durch Finanzhilfen des Bundes und Landes sowie Mittel des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung. Dazu kommen noch die großen finanziellen Aufwendungen und Mittel der privaten und gewerblichen Bauherren.
Und nicht zu vergessen, die kommunalen Anteilsfinanzierungen. Die Stadt Waren (Müritz) hat Prioritäten für die Stadtsanierung gesetzt und von Beginn an mit Unterstützung der politischen Gremien den notwendigen Eigenanteil in die Haushalte eingestellt.
Ende 2018, fast 30 Jahre nach Inkrafttreten, wurden die Sanierungsatzungen für die nördliche und südliche Innenstadt aufgehoben. Damit entfallen die gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches zum Sanierungsrecht. Aber wie heißt es am Anfang dieses Artikels
Stadtsanierung ist der Geschichte und der Zukunft verpflichtet, die immer beginnt und niemals endet.