Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er wird deshalb auch als "verbindlicher" Bauleitplan bezeichnet und als Satzung, d. h. als Ortsrecht beschlossen. Gleichzeitig bilden diese Pläne die Grundlage für gesetzliche Maßnahmen der Bodenordnung, der Erschließung von Grundstücken usw.
Der Bebauungsplan besteht im allgemeinen aus dem zeichnerischen Teil (Teil A) und dem Textteil (Teil B). Sein Maßstab ist so gewählt, dass die Festsetzungen "parzellenscharf" vorgenommen werden können. Der zeichnerische Teil wird in der Legende erläutert, der Text dient der Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen. Des Weiteren gehört zum Bebauungsplan eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Plans dargelegt werden sowie ein Umweltbericht. Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen.
Für die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung enthält die Baunutzungsverordnung (BauNVO) einheitliche Regelungen über Bauflächen und Baugebiete. Die einzelnen Gebietstypen der BauNVO fassen jeweils solche Nutzungsarten zusammen, die nach ihrer städtebaulichen Funktion zusammengehören. Dabei wird auf die Verträglichkeit der Nutzungsarten im Hinblick auf ihren Störgrad geachtet. So sind in einem "reinen Wohngebiet" allgemein nur Wohngebäude zulässig, während in "Dorfgebieten" neben dem Wohnen die ganze Palette typisch "dörflicher" Betriebsformen zulässig ist. Für das Maß der baulichen Nutzung sieht die BauNVO verschiedene Maßeinheiten vor, so die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Baumassezahl (BMZ), die Zahl der Vollgeschosse (Z) und die Höhe der baulichen Anlagen (H). Festsetzungen über die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche ermöglichen es, die Stellung der Baukörper auf dem Grundstück zu bestimmen. Dabei unterscheidet die BauNVO zwischen offener und geschlossener Bauweise. Mit Hilfe von Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen wird die überbaubare Grundstücksfläche und die Stellung der Baukörper festgelegt
Die Planzeichenverordnung (PlanzV) dient der einheitlichen zeichnerischen Darstellung der Planziele. Jeder Bebauungsplan enthält zur besseren Lesbarkeit der Planinhalte eine Erklärung aller im Plan verwendeten Planzeichen (Legende).
Die Aussagen eines Bebauungsplans sind Festsetzungen. Das Baugesetzbuch enthält einen ganzen Katalog von Festsetzungsmöglichkeiten. Dazu gehören u. a.:
* Art und Maß der baulichen Nutzung
* Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
* Festsetzungen für Gemeinbedarfsflächen
* Festsetzungen für Grün- und Freiflächen sowie zum Umweltschutz
* Festsetzungen für Verkehrsflächen und -einrichtungen.