Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.
Gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 27 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) gebe ich die zur Wahl der Stadtvertretung zugelassenen Wahlvorschläge bekannt.
Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 20 LKWG M-V i. V. m. § 25 LKWO M-V in seiner Sitzung am 08.04.2024 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Bekanntmachung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretungen für die Wahl der Stadtvertretung am 09. Juni 2024
Gemäß § 10 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Meck|enburg~Vorpommern gebe ich die Namen, der von der Gemeindewahileitung berufenen Mitgiieder des Gemeindewahlaussohusses und deren Stellvertretungen bekannt: Bekanntmachung (PDF 34 KB)
1. Sitzung Gemeindewahlausschuss am 08.04.2024 (PDF 83 KB): Zur Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) erfolgt am Montag, 08. April 2024, um 17:00 Uhr, im Jugendzentrum J00!, Zum Amtsbrink 16, 17192 Waren (Müritz) eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
2. Sitzung Gemeindewahlausschuss am 12.06.2024 (PDF 83 KB): Zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Stadtvertretung in der Stadt Waren (Müritz) erfolgt am Mittwoch, 12. Juni 2024, um 16:00 Uhr, in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 2.21, 2. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 7. September 2022 wurde
Herr Matthias Junghanß
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zum Gemeindewahlleiter gewählt.
Der stellvertretende Gemeindewahlleiter Herr Florian Tornow bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
Waren (Müritz), 6. Oktober 2022
N. Möller
Bürgermeister
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzperson, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
DIE LINKE
Frau Christine Stridde für Frau Heidemarie Engelking
Waren (Müritz), 31.01.2022
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung (PDF 242 KB)
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBI. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOB|. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunaiwahiordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBI. M-V S. 94) zuletzt geändert durch
Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBI. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
Freie Demokratische Partei - FDP Herr Peter Sohr
für Herrn Jens Becker
Bekanntmachung (PDF 242 KB)
Waren (Müritz), 13.01.2022
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 26. September 2021
1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.962), werden zur Bundestagswahl 2021 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Bekanntmachung (PDF 20 KB)
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Wahllokalen die vorgeschriebenen Abstandsregeln von 1,5 Metern gelten sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit Attest ausgenommen). Generell wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, an der Wahl zum Deutschen Bundestag und zur Wahl des Landtages Mecklenburg-Vorpommern per Briefwahl teilzunehmen, um ein erhöhtes Ansteckungsrisiko zu minimieren. Wählerinnen und Wähler, die sich in Quarantäne befinden, können mittels Briefwahl an den Wahlen teilnehmen. Dazu kann ein formloser Antrag bei der Einwohnermeldebehörde mittels Brief oder E-Mail gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die Wählerinnen und Wähler versandt.
Des Weiteren ist in jedem Wahllokal ein Desinfektionsmittelspender zur Handdesinfektion bereitgestellt. Es wird darum gebeten, sich die Hände, bevor die Wahlkabine betreten wird, zu desinfizieren. Das Wahllokal wird in regelmäßigen Abständen durchgelüftet. Die vorhandenen Kugelschreiber (gerne können auch eigene Kugelschreiber benutzt werden) in den Wahlkabinen, die Wahlurne und die Tische werden regelmäßig desinfiziert.
Es ist vorgesehen, dass sich nur eine bestimmte Anzahl von Wählerinnen und Wählern gleichzeitig im Wahllokal aufhalten soll. Dazu regelt die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher des jeweiligen Wahllokals den Zutritt ins Wahllokal. Sollte es auf Grund dessen zu Warteschlagen vor dem Wahllokal kommen, gelten die entsprechenden Abstandsregeln von 1,5 Metern sowie die Maskenpflicht.
Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 26.09.2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr
... für die Wahl zum 20 Deutschen Bundestag am 26. September 2021 und zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
veröffentlicht am 18.08.2021.
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt. Bekanntmachung (PDF 39 KB)
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Hannes Thies
für Frau Jutta Gerkan
Waren (Müritz), 17.06.2021
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
veröffentlicht am 18.06.2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17
Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
vom 11. Juni 2021
Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III vom 30. März 2021: “Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ wird insoweit geändert, als auf die Vorschrift des § 52a des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, für das weitere Wahlvorschlagsverfahren hingewiesen wird.
Gemäß § 52a BWahlG gelten bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages § 20 Absatz 2 und 3 BWahlG und § 34 Absatz 4 Satz 1 der Bundeswahlordnung in der derzeit geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.
Kreiswahlvorschläge der in § 18 Absatz 2 BWahlG genannten Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren sowie andere nach § 20 Absatz 3 BWahlG eingereichte Kreiswahlvorschläge müssen folglich nur noch von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Für die weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge wird vollumfänglich auf die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ vom 30. März 2021 verwiesen.
Neubrandenburg, den 11.06.2021
gez. Johannes Waeller
stellv. Kreiswahlleiter
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 (PDF 205 KB)
Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
vom 30. März 2021
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
Freie Demokratische Partei – FDP Herr René Dreier für Herrn Daniel Niebuhr
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 09.03.2021
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Maik Kolloch für Herrn Dr. Fabian Föhring
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 21.01.2021
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) wurde das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020 durch die Gemeindewahlleiterin Frau
Kleemann bekanntgegeben. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 14.09.2020 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020. Der Gemeindewahlausschuss stellte gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 LKWG M-V fest, dass kein Kandidat die erforderliche Stimmenanzahl von mindestens 4.026 gültigen Stimmen erreicht hat. Folglich findet zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt.
Sollten Wählerinnen und Wähler nicht mehr über ihr Wahlbenachrichtigungsanschreiben verfügen, kann das Wahlrecht selbstverständlich gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgeübt werden.
In der Stichwahl am 27.09.2020 treten an:
1. Möller, Norbert (SPD)
2. Schnur, Toralf (FDP/MUG)
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) gebe ich das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020 bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 14.09.2020 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020.
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz) am 13. September 2020 von 8:00 bis 18:00 Uhr: Die Stadt Waren (Müritz) ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am 22.08.2020 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Alle aufgeführten Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen.
Eine Auflistung der Wahlbezirke befindet sich im Anschluss an diese Bekanntmachung.
1. Das Wählerverzeichnis zu der Bürgermeisterwahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Waren (Müritz) wird in der Zeit vom 24. August 2020 bis 28. August 2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten Stadt Waren (Müritz), Bürgerbüro, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 und 5 BMG eingetragen ist. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
...
Ganze Bekanntmachung (PDF - 159 KB)
Der Gemeindewahlausschuss tagt in seiner 2. Sitzung am Montag, 14. September 2020 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 1.18, 1. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz). Der Wahlausschuss wird in dieser Sitzung über das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2020 beschließen. Sollte am 13. September 2020 kein Kandidat die absolute Mehrheit auf sich vereinigen können, so beschließ der Gemeindewahlausschuss in dieser 2. Sitzung, welche 2 Kandidaten in der Stichwahl am 27. September 2020 gegeneinander antreten.
Kommt es zu einer Stichwahl tagt der Gemeindewahlausschuss in seiner 3. Sitzung am Dienstag, 29. September 2020 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 1.18, 1. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) über das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2020. Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin: Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz) am 13. September 2020
(veröffentlicht am 14.07.2020)
Bekanntmachung
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeindevertretung der Stadt Waren (Müritz).
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Waren (Müritz) tritt am Montag, den 13.07.2020 um 17:00 Uhr im Jungendzentrum JOO!, Zum Amtsbrink 16, 17192 Waren (Müritz) zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), den 18. Juni 2020
Gemäß § 62 in Verbindung mit den §§ 14, 15 und 16 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V 2010, S.690) und § 24 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 18.12.2018 (GVOBl. M-V Nr. 21 2018, S. 448) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Waren (Müritz) am 13. September 2020 auf: In der Stadt Waren (Müritz), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ist zum Amtsantritt 1. Januar 2021 die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters neu zu besetzten.
Anlage 6: Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Herkunftsstaat
Formblätter für Wahlvorschläge
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13.09.2020
Gemäß § 10 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 zuletzt geändert am 10. April 2019 gebe ich die Namen, der von der Gemeindewahlleitung berufenen Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertretung bekannt:
Vorsitzende: |
|
Jacqueline Kleemann (Gemeindewahlleiterin) |
|
Mitglieder: |
Stellvertretung: |
Frau Ute Merkel |
Frau Margit Kisse |
Herr Jürgen Klebba |
Herr Michael Löffler |
Herr Helfried von Strykowski |
Frau Rosemarie Panke |
Herr Dr. Hans-Joachim Radisch |
Frau Christel Schnur |
Waren (Müritz), 27.02.2020
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
Die Linke - Frau Kerstin Kordowski
für Frau Dagmar Willisch
Tornow
stellv. Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über den Wahltag zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz) Bekanntmachungstext
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 06.11.2019 wurde Herr Florian Tornow
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
Waren (Müritz), 18.11.2019
N. Möller
Bürgermeister
Wahl zum Europäischen Parlament,
Wahl zum Kreistag Mecklenburgische Seenplatte und
Wahl der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 26.05.2019
Herzlichen Dank allen Beteiligten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge der Wahlen vom 26.05.2019.
Insbesondere gilt dieses:
Waren (Müritz), 04.06.2019
N. Möller Kleemann
Bürgermeister Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Stadt Waren (Müritz)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waren (Müritz), nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss am 28. Mai 2019 gebe ich Ihnen hiermit das endgültige Wahlergebnis der Wahl der Stadtvertretung am 26.05.2019 im Wahlgebiet Stadt Waren (Müritz) bekannt.
Gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern bin ich verpflichtet Sie auf das Rechtsmittel der Wahlanfechtung nach § 35 hinzuweisen, in dem es u.a. heißt:
Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Waren (Müritz), 29.05.2019
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
zur Übersicht unter http:\\wahlen.waren-mueritz.de
Das vorläufige Endergebnis finden Sie später ebenfalls auf diesen Seiten.
2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss tagt am Dienstag, 28. Mai 2019 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 1.18, 1. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz).
Diese Sitzung ist öffentlich.
Der Wahlausschuss wird in dieser Sitzung über das Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung vom 26. Mai 2019 beschließen.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Am 26. Mai 2019 finden
Gewählt werden in der Stadt Waren (Müritz)
Alle Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Wahlbekanntmachung (PDF 196 KB)
Zuordnung Straßen zu Wahlbezirken - Europa-, Kreistags- und Gemeindevertungswahl (PDF 29 KB)
Wahl zum Europäischen Parlament, zur Wahl des Kreistages und zur Wahl der Gemeindevertretung: Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachungstext
1. Änderung zur Bekanntmachungder Gemeindewahlleiterin der Stadt Waren (Müritz)
Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung am 26. Mai 2019
Gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 27 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) gebe ich die zur Wahl der Gemeindevertretung zugelassenen Wahlvorschläge bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 20 LKWG M-V i. V. m. § 25 LKWO M-V in seiner Sitzung vom 20.03.2019 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Waren (Müritz), 28.03.2019
gez. Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Stadt Waren (Müritz)
Gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 27 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) gebe ich die zur Wahl der Gemeindevertretung zugelassenen Wahlvorschläge bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 20 LKWG M-V i. V. m. § 25 LKWO M-V in seiner Sitzung vom 20.03.2019 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Waren (Müritz), 21.03.2019
gez. Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeindevertretung der Stadt Waren (Müritz).
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Waren (Müritz) tritt am 20.03.2019 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 1.18, 1. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zusammen. Die Sitzung ist öffentlich.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), den 11. März 2019
Bekanntmachung
Änderung:
Die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin vom 14.01.2019 wird durch die erste Änderung der Bekanntmachung vom 17.01.2019 ersetzt. Es wurde folgender Absatz unter Punkt 4 4. Anstrich geändert:
Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt gemäß § 15 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Waren (Müritz), den 17.01.2019
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Am Sonntag, 26. Mai 2019, finden die Wahlen des Europäischen Parlaments, des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte sowie der Gemeindevertretung der Stadt Waren (Müritz) statt. Dazu ist die personelle Absicherung der Arbeit in den Wahllokalen der Stadt Waren (Müritz) bereits jetzt ein besonderes Anliegen. So werden insgesamt 160 ehrenamtliche Helfer für die Wahllokale und Briefwahlvorstände benötigt. Für die zu besetzenden Wahlvorstände werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die bereit und in der Lage sind, am Wahltage als Wahlhelfer/in tätig zu werden. Aufgabe der Wahlhelfer/innen ist es, die Durchführung der Wahlen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu überwachen und nach Schließung der Wahllokale die abgegebenen Stimmen auszuzählen.
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Wahltag laut § 14 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V ein Erfrischungsgeld von 35€ für die/den Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher und 25€ für die übrigen Wahlhelfer. Interessenten für das Ehrenamt einer Wahlhelferin / eines Wahlhelfers können eine entsprechende Erklärung (mit Angabe von Anschrift und Geburtsdatum) an folgende Adresse senden:
Stadt Waren (Müritz)
Gemeindewahlleitung
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz) oder
E-Mail-Adresse: wahlleitung@waren-mueritz.de
Für Ihre Bereitschaftserklärung bedanke ich mich im Voraus.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Herzlichen Dank allen Beteiligten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge der Wahl des Landrates im Kreis Mecklenburgische Seenplatte am 27.05.2018
Insbesondere gilt dieses:
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 27. Mai 2018
Bekanntmachungsdatei (PDF 67 KB)
Bekanntmachung mit Unterschrift (PDF 1.101 KB)
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 13.12.2017 wurde Herr Marc-Olaf Stibbe, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
PDF - Datei der Bekanntmachung
Waren (Müritz), 18.12.2017
Möller
Bürgermeister
Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.