Einsparungen der Stadtverwaltung

So spart die Stadtverwaltung Energie und Ressourcen

Energieeinsparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung (6. Oktober 2022)

Auch die Stadt Waren (Müritz) ist aufgrund der derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Konstellationen von den zu erwartenden massiven Preiserhöhungen bei Elektroenergie betroffen. Dies führt bei der Straßenbeleuchtung voraussichtlich zu Kostensteigerungen von 130.000,-.
Daher wurde Anfang September ein Konzept zu notwendigen zusätzlichen Einsparungen erstellt. Dieses soll nun durch die Stadtwerke in drei Stufen bis November umgesetzt werden. So geht es in der ersten Stufe um eine Ausweitung von Dimm- und Reduzierzeiten in einigen Anlagen. Hierbei werden die Zeiten für die Spannungsabsenkung bei Anlagen mit Spartransformatoren ausgedehnt. Ebenso werden die Dimmzeiten von LED-Leuchten ausgedehnt, wenn eine Programmierung der Dimmung mit vorhandenen Programmiergeräten und die technischen Voraussetzungen der Leuchte dies ermöglicht. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen bleibt die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung erhalten. Der Aufwand hierfür ist unterschiedlich hoch und verursacht natürlich auch Kosten. In der zweiten Stufe sind Außerbetriebnahmen von Leuchten in untergeordneten Bereichen und Gewerbegebieten vorgesehen, in denen keine oder nur eine geringe Wohnbebauung vorhanden ist (z. B. Mühlenberg, Nesselberg, Kietz – Grünanlage, Gewerbegebiet Ost). Weiterhin sind hier generelle Abschaltungen von einer Leuchte bei 2 Leuchten auf einem Mast (z.B. Lange Straße, Neuer Markt, Strandstraße) bzw. von einem Leuchtmittel bei 2 Leuchtmitteln pro Leuchte (z. B. Feisneckblick, Federower Weg) vorgesehen. Hierbei bleibt ebenfalls eine gleichmäßige Ausleuchtung mit geringerer Intensität erhalten. Die dritte Stufe beinhaltet dann weitere Abschaltungen in Gewerbegebieten und auch Wohngebieten. Hierbei ist beabsichtigt, dies in Wohngebieten moderat zu gestalten, so dass prinzipiell nur jede 2. Leuchte außer Betrieb genommen werden soll. Dies erscheint auf Grund der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf maximal 30 km/h vertretbar. Wie schon vor einiger Zeit im Warener Wochenblatt erwähnt, sieht das Straßen- und Wegegesetz MV grundsätzlich keine Beleuchtungspflicht vor – maximal (analog zur Winterdienstpflicht) an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Immer wieder hört man, dass die Leuchten z. B. ab Mitternacht doch generell abgeschaltet werden sollten. Hier sei darauf hingewiesen, dass viele der neuen LED-Leuchten eine „Intelligenz“ haben, die eine der Voraussetzungen für das Dimmen und damit für die in den letzten Jahren erzeugten Einsparungen ist. Eine Leuchte mit einem dimmbaren LED-Modul errechnet sich in den meisten Fällen die Mitternacht aus dem Einschalt- und dem Ausschaltzeitpunkt selbst. Dafür muss die Leuchte allerdings drei Nächte „ungestört“ eingeschaltet sein. Dann können mehrere Einsparstufen realisiert werden - z.B. Stufe 1 ab 19.30 Uhr (5 Stunden vor Mitternacht) – Reduzierung auf 50%, undStufe 2 von 21.00 Uhr (3,5 Stunden vor Mitternacht) bis 6.00 Uhr auf 20%. Danach geht die Leistung wieder auf 50% oder auch gleich auf 100% hoch.
Ein Abschalten ab einer bestimmten Uhrzeit verbietet sich aus o. g. Gründen, da dann die Leuchte „aus dem Tritt kommt“ und dass Dimmprofil nicht funktioniert.Daher müssten dann solche Leuchten generell ausgeschaltet werden, um noch mehr Energie zu sparen. In der Hoffnung, dass diese Maßnahmen ausreichen werden, bitten wir hierfür um Verständnis und entsprechende Aufmerksamkeit im Bereich der öffentlichen Straßen. Die Weihnachtsbeleuchtung soll trotzdem wieder installiert werden, wird aber ebenfalls zeitlich reduziert betrieben.

Energieversorgung - Sparmaßnahmen der Stadtverwaltung

Die Bundesregierung hat Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz-und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Auch wir als Stadt sehen uns in der Pflicht, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die von der Bundesregierung geforderten Einsparpotentiale umzusetzen.
Dazu zählen:

  • Senkung der Raumtemperatur auf 19 Grad ab 01.10.22
  • Verbot von anderen Wärmeeinträgen durch gebäudetechnische Systeme wie Heizungsanlagen, Heizenergie oder Energie durch raumlufttechnische Anlagen oder andere Heizgeräte
  • Beendigung der Versorgung mit Warmwasser in allen Bereichen
  • Abschaltung der Außenbeleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung sowie Verkehrssicherungspflichten

Energieversorgung in unserer Stadt (26. August 2022)

Der Bürgermeister hat sich in der Sondersitzung der Stadtvertretung am 24.08.2022 zur Situation der Energieversorgung geäußert. Dabei scheint der Eindruck bei einigen anwesenden Bürgern und Medienvertretern entstanden sein, dass die Stadtverwaltung abwarte, der Meinung wäre, grundsätzlich wären andere für die Lösung der Energieprobleme zuständig und die Stadtverwaltung unternimmt noch nichts. Das entspricht nicht dem aktuellen Stand, was er u.a. auch damit in der o.g. Sitzung zum Ausdruck bringen wollte, als er von Bemühungen und Überlegungen zur Lösung der Energieversorgung in unserer Stadt auf der Arbeitsebene gesprochen hat. Konkret handelt es sich dabei u.a. um folgende Themen und Projekte, die momentan und auch schon länger bearbeitet werden.
Energiemanagement/ Einsparmöglichkeiten in den städtischen Gebäuden und auf öffentlichen Wegen und Plätzen, Erweiterung der Nutzung der Geothermie in unserer Stadt, Nutzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Flächen und Gebäuden sowie Nutzung einer städtischen Fläche für ein Windkraftprojekt.
Hierzu laufen die Gespräche auf der Verwaltungsebene, die Gremien der Stadtvertretung sind beteiligt und weitere Beratungen hierzu mit Projektentwicklern zur alternativen Energieversorgung finden in den kommenden Tagen statt.  Grundsätzlich muss man dabei aber immerwieder beachten, dass diese alternativen Energiequellen nicht kurzfristig zur Verfügung stehen können. Hierzu bedarf es einen mittelfristigen Planungs- und Umsetzungszeitraum von mindestens fünf Jahren. Deshalb ist es umso wichtiger, dass hierzu so zeitnah wie möglich Entscheidungen getroffen werden. Zum aktuellen Stand der Entwicklungen wird sich der Bürgermeister im Rahmen des Verwaltungsberichtes in der Stadtvertretersitzung am 07.09.2022 äußern.

Energiekrise: Hinweise, Tipps, Verordnungen, Rechtsgrundlagen

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