Informationen zur XRechnung

Die Digitalisierung macht auch vor den Kommunen keinen Halt. So besteht ab dem 01.04.2023 für die Stadt Waren (Müritz) die Verpflichtung, elektronische Rechnungen von ihren Auftragnehmern (XRechnung) entgegenzunehmen. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 sowie der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - ERechVO M-V) vom 21. Juni 2021.
Eine elektronische Rechnung im Sinne dieser Richtlinie ist dabei eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen wird. In Papierform eingegangene und in elektronische Formate umgewandelte Rechnungen fallen demgemäß ebenso wenig unter die Definition der elektronischen Rechnung wie eine Bilddatei oder ein reines PDF. https://www.ego-mv.de/portal/seiten/erechnung-900000096-10044.html
Sie als Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) als Nutzer registrieren. Für die Registrierung entstehen Ihnen keine Kosten. Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registriert haben, können Sie Rechnungen im Standard XRechnung per E-Mail einbringen bzw. direkt hochladen.
Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:

  • Vor- und Nachname
  • Benutzername
  • Kennwort
  • E-Mail-Adresse

Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie die Registrierung auf der zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei vor. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Jung (03991 177-205) oder Herrn Bitterlich (177-150). Konkrete Hinweise haben wir für Sie einem Informationsblatt (PDF 81 KB) zusammengestellt.

Information über die Einführung XRechnung in der Stadt Waren (Müritz)

Handlungsleitfaden für Auftragnehmer

Handlungsleitfaden (PDF-Datei 1.984 KB)

Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der XRechnung:

Alle Rechnungsstellenden in M-V sind laut der ERechnungsverordnung M-V (ERechVO M-V) verpflichtet, ab dem 01.04.2023 Rechnungen an die Stadt Waren (Müritz) unabhängig vom Auftragswert in einem elektronischen Format auszustellen und zu übermitteln. Die Stadt Waren (Müritz) muss als öffentliche Auftraggeberin auf Basis der EU-Richtlinie 2014/55/EU, des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der E-RechVO M-V als Rechnungsempfängerin in der Lage sein, elektronische Rechnungen über ein Rechnungseingangsportal zu empfangen und zu verarbeiten.

Zentrale Rechnungseingangsplattform und erforderliche Schritte zur Registrierung

Bitte nehmen Sie Ihre Registrierung unter folgendem Zugangs-Link vor: https://xrechnung-bdr.de/edi/account/login?r=L2VkaS8%3D

erforderliche Schritte zur Registrierung:
Wenn Sie Ihre Rechnungen über die OZG-RE übermitteln möchten:
* Rufen Sie den Link https://xrechnung-bdr.de/edi/account/login?r=L2VkaS8%3D auf
* Registrieren Sie sich bei der OZG-RE
* Melden Sie sich bei der OZG-RE an
* Ihre Rechnung gilt bei der Stadt Waren (Müritz) als zugestellt, sobald sie bei der OZG-RE erfolgreich übermittelt wurde.
* Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig und können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:
** PDF-Dokumente
** Bilder (PNG, JPG)
** Textdateien (CSV)
Sofern Ihre Zahlungsabwicklung durch Dritte durchgeführt wird, informieren Sie Ihre Dienstleister bitte entsprechend. Die Plattform OZG-RE wird von der Bundesdruckerei GmbH in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung betrieben. Für die Registrierung und für den Upload der XRechnung fallen keine Kosten für Sie an!

Nutzungshinweise

Es sind folgende Nutzungshinweise zu beachten: Bei der Anschrift auf der XRechnung ist die Angabe der Dienststelle der Stadt Waren (Müritz) zwingend notwendig!

Stadt Waren (Müritz)
Zentraler Rechnungseingang
<Amt> (Büro des Bürgermeisters, Stabsstellen, Hauptamt, Amt für Finanzen, Amt für Bürgerdienste, Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung)
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)

Anlagen dürfen die maximale Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt.

Anforderungen an eine elektronische Rechnung

Eine elektronische Rechnung muss nach § 14 Umsatzsteuergesetz mindestens folgende Angaben enthalten. Ohne diese Pflichtangaben kann keine Absendung erfolgen:
* Leitweg-Identifikationsnummer
* Rechnungs-/Belegnummer
* Rechnungs-/Belegdatum
* Leistungsdatum/-zeitraum
* Rechnungsposition(en)
* Nettobetrag
* Ausweis Umsatzsteuer und aktuellen Steuersatz
* Bruttobetrag
* Bankverbindung
* Zahlungsbedingungen
* Lieferantennummer (sofern bekannt)
* Bestellnummer (sofern bekannt)
* die eMail-Adresse der Rechnungsstellenden

Die Adressierung der XRechnung an die Stadt Waren (Müritz) erfolgt dabei über eine sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID), welche ausschließlich der Stadt Waren (Müritz) zugeordnet ist. Die Leitweg-ID der Stadt Waren (Müritz) lautet: 13071156-K000-34 Diese Leitweg-ID ist bei der Übermittlung der XRechnung zwingend anzugeben.

Hinweis zur Registrierung

Bitte nehmen Sie die Registrierung auf der zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei vor.

Merkblatt Freistellungsbescheinigung

Ihre Ansprechpartner

Mary Jung
SGL Finanzmanagement
Tel. 03991 177-205
eMail: buchhaltung@waren-mueritz.de

Matthias Bitterlich
SGL EDV/Allgemeine Verwaltung
Tel. 03991 177-150 
eMail: postamt@waren-mueritz.de