- 13.02.2026 ab 18:00 – Revival of Dance: Partyabend im beheizten Festzelt
- 14.02.2026 ab 19:00 – Große Geburtstagsparty „70 Jahre CCW“ Jubiläumsabend im Festzelt
- 15.02.2026 ab 14:00 – Großer Kinderfasching im Festzelt
- 16.02.2026 ab 14:00 – Rosenmontagsball im Seehotel Ecktannen
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Bereiches einer Behörde verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Nicht anzeigepflichtig sind die vorübergehende Ruhestellung der gewerblichen Tätigkeit.
Die Anzeige kostet einmalig 27,00 € (bei GbR, OHG, KG pro Gesellschafter) und muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeummeldung (GewA2) erfolgen.
