* 19. September 2026 | 15:00 Uhr
Kursaal | Kurzentrum Waren (Müritz)
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei und erfolgt unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeabmeldung (GewA3).
