Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche werden im Rahmen der Ihnen vertrauten Öffnungs- und Sprechzeiten Ihre Anliegen bearbeitet. Nach Weihnachten bleibt die Verwaltung bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei und erfolgt unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeabmeldung (GewA3).
