Die Stadt Waren (Müritz) und die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern laden am Freitag, 16. Oktober 2026, zur Erinnerungs- und Gedenkveranstaltung an die Friedliche Revolution von 1989 ein. Beginn ist um 17:30 Uhr im Haus des Gastes. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt sind eingeladen, dabei zu sein, wenn Zeitzeugen die Fragen der jungen Generation beantworten. Der Eintritt ist frei.
Gaststättenerlaubnis / Konzession
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:
- Getränke (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)
verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.
- Führungszeugnis (Einwohnermeldestelle)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbestelle)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Unterrichtungsnachweis / Befähigung zum Betreiben einer Gaststätte (IHK) oder Berufsabschluss (z. B. Koch)
- Miet- oder Pachtvertrag
- Grundriss mit detaillierten m²-Angaben der Gasträume
- Personalausweis (Kopie)
Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig): 32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG (max. 3 Monate): bis zu 382,00 €
Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG (unbefristet): max. 1.441,00 €
Die Gebühren richten sich nach den Tarifstellen II der aktuell gültigen Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V vom 01. September 2023.
