Freiberufler

Der Freiberufler unterscheidet sich in fünf wesentlichen Punkten vom Gewerbetreibenden:

  • Er zahlt keine Gewerbesteuer.
  • Er muss kein Gewerbe anmelden.
  • Er muss keine doppelte Buchführung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus).
  • Er ist kein Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Er kann mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.

Wer ist ein Freiberufler? Eine erste Annäherung ergibt eine Definition, die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) nachzulesen ist, und zwar in § 1, Abs. 2: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

Konkreter wird § 18, Abs. 1 des Einkommensteuergesetz (EStG): Dieser Absatz unterscheidet bei den Freiberuflern drei Gruppen – Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

Katalogberufe: Vier Berufsgruppen fallen in diese Kategorie:

  1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.
  2. Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer.
  3. Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige.
  4. Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

 

Katalogähnliche Berufe: Diese Berufe entsprechen in ihrem Anforderungsprofil weitgehend den Katalogberufen; sie erfordern eine höhere Ausbildung. Zum Beispiel haben auch folgende Berufe freiberuflichen Charakter: Ergotherapeut, Dirigent, Fotodesigner, Masseur, Reitlehrer, Schauspieler, Werbetexter oder Modedesigner (keine vollständige Liste!).

Tätigkeitsberufe: Der Arbeitsmarkt steht nicht still, neue Berufsbilder tauchen auf. Daher sind Freiberufler auch in sogenannten Tätigkeitsberufen aktiv, wobei immer der Einzelfall geprüft wird (keine vollständige Liste!):

  1. Wissenschaftliche Tätigkeit: Dazu zählen Forschung, Lehrtätigkeit oder das Erstellen von Gutachten.
  2. Künstlerische Tätigkeit: Bildende Künstler, Showstars, Entertainer oder Regisseure.
  3. Schriftstellerische Tätigkeit: Online-Journalisten, Publizisten, Autoren oder Lektoren.
  4. Erzieherische Tätigkeit: Betreiber eines Kinderheims.
  5. Unterrichtende Tätigkeit: Reitlehrer oder Kommunikationstrainer. 

Was verbirgt sich also hinter dem Begriff "Freiberufler"? Da die Grenzen fließend sind, lässt sich in einigen Fällen nicht sofort festlegen, wer ein Freiberufler ist und wer nicht. Das Einkommensteuergesetz gibt eine Richtung vor: Wer einen Katalogberuf, einen Katalogähnlichen Beruf oder einen Tätigkeitsberuf ausübt, ist ein Freiberufler.


Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?

  • Es liegt ein akademischer Abschluss oder eine höhere Bildung vor.
  • Der kreative Anteil ist bei der Arbeit sehr hoch.
  • Hochwertige Zusatzausbildungen wurden absolviert, die für die Arbeit notwendig sind.
  • Freiberufler ist, wer in seinem Unternehmen allein inhaltlich arbeitet, während andere Mitarbeiter als Aushilfen oder "Zuarbeiter" tätig sind.
  • Die Verdienstquelle besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Niveau.
  • Die Tätigkeit liegt im Bereich von Beratung, Coaching, Lehre oder Unterricht.
  • Es besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Kunden.
  • Die Dienstleistung und der persönliche Einsatz stehen im Vordergrund.
  • Die Bezahlung besteht aus Honoraren.
  • Das Know-how der Tätigkeit hat das Niveau eines in den Katalogberufen genannten Akademikers.
     

Was spricht für eine Tätigkeit als Gewerbetreibender?

  • Produkte werden verkauft.
  • Die Dienstleistung besteht in der Vermittlung.
  • Es wird eine Ware hergestellt.
  • Das Unternehmen wächst vor allem durch Kapitaleinsatz. 

 

Fazit:
Die Liste der Kriterien zeigt: Auf den ersten Blick lässt sich nicht schnell sagen, wer ein Freiberufler ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an, den das Finanzamt zu prüfen hat. Da ist Rat vom Fachmann gefragt, Rechtsanwälte oder Steuerberater helfen weiter. Es ist auch möglich, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen.