Grundstückszufahrt

Sollen Zufahrten zum eigenen Grundstück im öffentlichen Bereich baulich verändert werden, ist hierfür ein Antrag beim genannten Sachgebiet zu stellen, welches ggfs. die Verkehrsbehörde beteiligt.
Bauliche Veränderungen sind beispielsweise Pflasterarbeiten im öffentlichen Bereich, Bordsteinabsenkungen, Änderungen hinsichtlich von Straßenbegleitgrün und Bäumen, Versetzen von Straßenbeleuchtungsmasten, Schildern o. ä..

Sind Veränderungen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen geplant, müssen Anträge an den jeweiligen anderen Straßenbaulastträger parallel gestellt werden. Details können in der Stadtverwaltung erfragt werden.

Sollte es sich bei der Herstellung der Veränderung einer Zufahrt um eine Sondernutzung handeln, erfolgt die Genehmigung oder Versagung des Antrages durch die Verkehrsbehörde mit Zuarbeit des Sachgebietes Hoch- und Tiefbau.


Die Kosten für die Veränderung bzw. Herstellung der Zufahrt trägt in der Regel der Antragsteller.
Der die Zufahrt nutzende Grundstücksanlieger hat keinen Anspruch auf kostenfreie bauliche Erhaltung der eingerichteten Gehwegüberfahrten. Entstehende Kosten durch die evtl. notwendige Wiederherrichtung des Zufahrtsbereiches infolge des Gebrauches (Überfahrens) der Zufahrt sind dem Straßenbaulastträger (Stadt, Straßenbauamt ...) zu erstatten.                                                                                                                                                                                                                                                         Vorzugsweise sind Mängel auf eigene Kosten zu beheben.

Anträge

Anträge sind formlos mit Skizze und Beschreibung des Vorhabens zu stellen.

Bild Grundstückszufahrt

zufahrt

Beispiel für eine Zufahrt