- 13.02.2026 ab 18:00 – Revival of Dance: Partyabend im beheizten Festzelt
- 14.02.2026 ab 19:00 – Große Geburtstagsparty „70 Jahre CCW“ Jubiläumsabend im Festzelt
- 15.02.2026 ab 14:00 – Großer Kinderfasching im Festzelt
- 16.02.2026 ab 14:00 – Rosenmontagsball im Seehotel Ecktannen
Die beabsichtigte Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf in bestimmten Fällen der Genehmigung der unteren Bauaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Dies gilt zum Beispiel für die Beseitigung von baulichen Anlagen, deren Errichtung ebenfalls genehmigungspflichtig ist oder die als Denkmale in den Denkmallisten eingetragen sind. Genehmigungspflichtige Beseitigungen von Anlagen sind der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Bei anzeigepflichtigen Abrissmaßnahmen sind u.a. folgende Unterlagen in mind. zweifacher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen:
• Formular „Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 2 Satz 3 LBauO M-V)“
• Lageplan
• Standsicherheitsnachweis der/des angebauten Gebäude/s
