Am Montag, 02.03.2026, konnten die gutachterlichen Untersuchungen auf der Herrenseebrücke begonnen werden. Die entsprechenden Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum 13.03.2026 andauern.
Die beabsichtigte Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf in bestimmten Fällen der Genehmigung der unteren Bauaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Dies gilt zum Beispiel für die Beseitigung von baulichen Anlagen, deren Errichtung ebenfalls genehmigungspflichtig ist oder die als Denkmale in den Denkmallisten eingetragen sind. Genehmigungspflichtige Beseitigungen von Anlagen sind der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Bei anzeigepflichtigen Abrissmaßnahmen sind u.a. folgende Unterlagen in mind. zweifacher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen:
• Formular „Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 2 Satz 3 LBauO M-V)“
• Lageplan
• Standsicherheitsnachweis der/des angebauten Gebäude/s