Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche werden im Rahmen der Ihnen vertrauten Öffnungs- und Sprechzeiten Ihre Anliegen bearbeitet. Nach Weihnachten bleibt die Verwaltung bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.
