- 13.02.2026 ab 18:00 – Revival of Dance: Partyabend im beheizten Festzelt
- 14.02.2026 ab 19:00 – Große Geburtstagsparty „70 Jahre CCW“ Jubiläumsabend im Festzelt
- 15.02.2026 ab 14:00 – Großer Kinderfasching im Festzelt
- 16.02.2026 ab 14:00 – Rosenmontagsball im Seehotel Ecktannen
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann auf Antrag gemäß § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn
• Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
• die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
• die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Über den Befreiungsantrag entscheidet bei verfahrenspflichtigen Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz). Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Stadt Waren (Müritz).
