Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche werden im Rahmen der Ihnen vertrauten Öffnungs- und Sprechzeiten Ihre Anliegen bearbeitet. Nach Weihnachten bleibt die Verwaltung bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen.
Hinweise zum Verfahren bei Wild- und Jagdschäden:
Die Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde muss innerhalb von einer Woche nach Bekanntwerden für den Geschädigten angezeigt werden (Formblatt verwenden). Der Schaden selbst darf nicht älter als 4 Wochen sein (Verfahren wird eröffnet, wenn die Fristen eingehalten sind). Die Höhe des Schadens in € muss bei der Anzeige mitgeteilt werden.
Zur Anzeige ist das entsprechende Formblatt zu nutzen.
Formular (PDF 68 KB)
