Die Stadt Waren (Müritz) lädt auch in diesem Jahr alle Seniorinnen und Senioren herzlich zur traditionellen Weihnachtsfeier am Dienstag, den 9. Dezember 2025, um 14:00 Uhr ein. Eintrittskarten sind ab sofort ausschließlich in der Waren (Müritz)-Information oder telefonisch unter 03991 747790 erhältlich.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung führen die Ehegatten grundsätzlich ihren Ehenamen weiter. Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann jedoch erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung seines Ehenamens geführt hat.
Diese Erklärung kann in jedem Standesamt persönlich abgegeben werden, wirksam wird sie aber erst mit der Entgegennahme durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, welches das Eheregister führt.
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 35,00 Euro.
