Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche werden im Rahmen der Ihnen vertrauten Öffnungs- und Sprechzeiten Ihre Anliegen bearbeitet. Nach Weihnachten bleibt die Verwaltung bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen.
Kirchenaustritt
Zuständig für den Kirchenaustritt ist Ihr Wohnsitzstandesamt.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Gebühr: 15,-€
Sie erhalten über den Austritt aus der Kirche eine Bescheinigung.
Kirchensteuergesetz (externer Link)