... am 5. & 6. Dezember 2025 erwarten Sie Keramik, Kerzen, Honig, Wurst- und Rauchwaren vom Müritzhof, Schlemmerbuden, Die "Stricklfalter", Eisenkunst, Kineranimation und Kinderkarussell. Dazu die " GROSSE WEIHNACHTSLOTTERIE" und leckeres Festagsessen in der Sünnerbar ...
Geänderte Verkehrsführung – Einbahnstraßenregelung in der „Iesenbahnstraat“
Im Rahmen der Vollsperrung der Herrenseebrücke und der damit verbundenen Umleitung für den Verkehr in Richtung Nordstadt hat die örtliche Verkehrsbehörde der Stadt Waren (Müritz) die Verkehrsführung auf der Umleitungsstrecke in den letzten Stunden angepasst. Ab sofort gilt auf der „Iesenbahnstraat“ eine veränderte Einbahnstraßenregelung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Hintergrund dieser Anpassung sind die engen Fahrbahnen im Bereich der „Iesenbahnstraat“ und „Am Wiesengrund“ in Höhe des Bahnübergangs der Draisinenstrecke. Bisher war es möglich, aus Richtung „Am Wiesengrund“ hinter den Bahngleisen in die „Iesenbahnstraat“ abzubiegen – diese Möglichkeit entfällt nun.
Wichtige Änderungen:
Einbahnstraßenregelung: Der Verkehr aus Richtung „Falkenhäger Weg“ wird nun über „Am Wiesengrund“ und anschließend über den „Erlenweg“ zur B 108 (Teterower Straße) umgeleitet. Die Durchfahrt aus Richtung „Am Wiesengrund“ in die „Iesenbahnstraat“ ist ab sofort verboten.
Verkehrsführung von der „Iesenbahnstraat“: Aus der „Iesenbahnstraat“ kommend bleibt die bestehende Verkehrsführung bestehen, der Verkehr wird weiterhin über die Straße „Am Neuen Graben“ in Richtung „Falkenhäger Weg“ geleitet.
Die geänderte Verkehrsführung soll dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden und den Verkehrsfluss in diesem Bereich sicherzustellen. Leider kam es in der letzten Nacht bereits zu einem gefährlichen Vorfall im Zusammenhang mit der neuen Regelung. Unbekannte haben die Schilder für das Einfahrtsverbot in die „Iesenbahnstraat“ umgeworfen, was zu einer potenziellen Gefährdung des Straßenverkehrs führte. Die Stadtverwaltung weist dringend darauf hin, dass solche Handlungen nicht nur illegal, sondern auch äußerst gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer sind.
Die Stadt Waren (Müritz) bittet alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, die neuen Verkehrszeichen und Regelungen zu beachten und auf die geänderte Verkehrsführung Rücksicht zu nehmen.
Heilbad Waren (Müritz) startet offiziellen WhatsApp-Kanal für direkte Bürgerinformation
Waren (Müritz) geht einen weiteren Schritt in Richtung moderner Bürgerinformation: Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger über einen offiziellen WhatsApp-Kanal der Stadtverwaltung schnell und unkompliziert wichtige Informationen direkt auf ihr Smartphone erhalten. Der neue Service bietet unter anderem aktuelle Nachrichten aus der Stadtverwaltung, Informationen zu Baustellen und Straßensperrungen, Veranstaltungstipps sowie dringende Mitteilungen bei Störungen, Notfällen und Krisensituationen.
„Ich bin überzeugt, dass diese zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit dazu beiträgt, die Bürgerinnen und Bürger noch besser zu informieren und enger miteinander zu vernetzen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und hoffen, Sie bald auf unserem WhatsApp-Kanal begrüßen zu dürfen.“ so Bürgermeister Norbert Möller.
Der WhatsApp-Kanal der Stadt Waren (Müritz) ist ein reiner Informationskanal, der über die offizielle Kanal-Funktion von WhatsApp betrieben wird. Dabei handelt es sich nicht um einen Chat. Abonnenten erhalten regelmäßig kurze, prägnante Mitteilungen und bleiben so stets auf dem Laufenden. Die Privatsphäre der Nutzer wird dabei geschützt: Die Stadtverwaltung sowie andere Abonnenten haben keinen Zugriff auf Telefonnummern oder persönliche Daten. Die Kommunikation erfolgt einseitig, es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder anderweitig verwendet. Die Nutzung des Kanals ist kostenlos, freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den WhatsApp-Kanal ganz einfach über den QR-Code oder den folgenden Link abonnieren: https://whatsapp.com/channel/0029Vb6i9fL2ZjCl8haRze2b

Weiter Informationen zur Sperrung der Herrenseebrücke – Dringende Prüfungen und Umleitungsstrecke
Karte der Umleitung (PDF 577 KB)Im Rahmen einer turnusmäßigen Prüfung wurde in der letzten Woche festgestellt, dass die Schäden an der Herrenseebrücke schneller fortgeschritten sind als erwartet. Bei der Untersuchung wurden sichtbare Längsrisse an der Überbauunterseite im Bereich über den Gleisen der Deutschen Bahn festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung hat die Stadtverwaltung am 28. November 2025 eine sofortige Vollsperrung der Brücke angeordnet. Weitere Prüfungen des Bauwerks sind für Dezember geplant, um die Schäden detaillierter zu untersuchen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abzuleiten. Die Stadtverwaltung prüft zudem mögliche Entlastungsstrecken und alternative Ausweichrouten für den Verkehr in die Nordstadt. Eine provisorische Verbindung über die Betriebsgelände der Möwe Teigwaren GmbH und der Mecklenburger Backstuben GmbH wird dabei in Erwägung gezogen. Beide Unternehmen haben bereits ihre Unterstützung signalisiert, erste Gespräche mit dem Bürgermeister sind terminiert.
Die endgültige Entscheidung, ob die Vollsperrung bestehen bleibt oder die Brücke zumindest für den Pkw- oder Fußgängerverkehr wieder freigegeben wird, hängt von den Ergebnissen der Prüfungen ab.
Seit heute Nachmittag ist die Umleitung für den Verkehr in Richtung Nordstadt vollständig ausgeschildert. Fahrzeuge werden von der Teterower Straße kommend über das Gewerbegebiet „Iesenbahnstraat“, „Am Neuen Graben“ und den „Falkenhäger Weg“ umgeleitet. Sollte es zu erkennbaren Mängeln in der Verkehrsführung kommen, kann die Beschilderung gegebenenfalls noch angepasst werden. Für Einsatzfahrzeuge der Polizei und des Rettungsdienstes bleibt eine Nutzung der Schützenstraße und des Sandwegs entlang des Tiefwarensees möglich.
Im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung am 3. Dezember 2025 wurde eine „Aktuelle Stunde“ zur Vollsperrung der Herrenseebrücke einberufen. Diese findet laut Geschäftsordnung der Stadtvertretung als erster Tagesordnungspunkt statt. Während dieser „Aktuellen Stunde“ haben die Fraktionen die Möglichkeit, sich zum Thema zu äußern – gleiches gilt für den Bürgermeister. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr im Bürgersaal, Zum Amtsbrink 9, in Waren (Müritz).
Vollsperrung der Herrenseebrücke in Waren (Müritz)
Am Vormittag des 28. Novembers 2025fand eine Bauwerksprüfung der Herrenseebrücke statt. Im Zuge dessen, wurde Bürgermeister Herr Möller durch das zuständige Fachamt für Bau, Umwelt und Stadtplanung der Stadtverwaltung Waren (Müritz) über aktuelle Untersuchungen dieser Prüfung informiert.
Bei dieser Bauwerksprüfung wurden sichtbare Längsrisse an der Überbauunterseite, mittig im Feld über der Gleisstrecke der Bahn festgestellt. Die Tatsachen, dass bei diesem Bauwerk spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut wurde, die Brücke mit einer rissüberbrückenden Beschichtung versehen ist und trotzdem Risse deutlich an dieser Stelle zu erkennen sind, lässt vermuten, dass hier bereits Schädigungen an den Spanngliedern vorliegen und die Gefahr des Versagens stark erhöht ist.
Aus diesem Grund wurde durch den Bauwerksprüfer noch vor Ort mündlich eine sofortige Sperrung der Brücke empfohlen. In einem daraufhin geführten Gespräch mit dem Amt für Bau, Umwelt und Stadtplanung und dem Sachgebiet Hoch- und Tiefbau, hat der Bürgermeister als zuständige Verkehrsbehörde, und unter Abwägung aller Umstände, die sofortige Vollsperrung der Herrenseebrücke veranlasst. Diese Sperrung gilt zunächst bis auf Weiteres. Hierbei ist zu beachten, dass schnellstmöglich weitere Untersuchungen zum Zustand der Brücke veranlasst werden und im Zuge der Ergebnisse dieser Untersuchungen es weitere Entscheidungen geben wird.
Der Bürgermeister bitte um Verständnis bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie ansässigen Unternehmen für diesen in der Tat einschneidenden Eingriff in den Straßenverkehr unserer Stadt. In Abwägung aller Umstände sieht er im Interesse der Sicherheit aller Nutzer dieser Brücke keinen anderen Spielraum.
Karte Umleitung (PDF 577 KB)
Aktuelle Stellenausschreibungen
Die Stadt Waren (Müritz) hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Bau, Umwelt und Stadtplanung eine Stelle als Stadtförster (m/w/d) unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 31.12.2025.
Die Stadt Waren (Müritz) strebt die Besetzung einer Führungsposition in den Bereichen Stadtplanung und Baurecht mit entsprechender Qualifizierung als Sachgebietsleiter Stadtplanung/ Baurecht (m/w/d) an. Die Bewerbungsfrist endet am 04.01.2026.
Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch über das BEWERBERPORTAL! der Stadt Waren (Müritz) hoch.
Neue Blumenablageflächen an der anonymen Urnenfläche auf dem Friedhof
Die Neugestaltung der Blumenablagefläche an der anonymen Urnenfläche in unmittelbarer Nähe zur riedhofskapelle auf dem Friedhof der Stadt Waren (Müritz) wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeiten, die Anfang November 2025 begonnen haben, konnten nun planmäßig fertiggestellt werden. Im Zuge der Sanierung wurde eine neue, höher gelegene Blumenablagefläche geschaffen, die den Hinterbliebenen eine würdige Möglichkeit bietet, Blumen abzulegen. Die Gestaltung orientiert sich an der Blumenablagefläche an der anonymen Urnenfläche hinter dem Gebäude der Lebenshilfe gGmbH, die im vergangenen Jahr neugestaltet wurde. Diese Angleichung soll die Einheitlichkeit und Harmonie der Friedhofsanlagen fördern.
Während der Bauarbeiten kam es zu vorübergehend Einschränkungen auf dem Friedhof, die jedoch dank der schnellen und professionellen Ausführung der Sanierungsmaßnahmen termingerecht behoben werden konnten. Die neue Blumenablagefläche, die nun rund 40 m² umfasst, bietet ausreichend Platz und eine einfachere Handhabung für die Ablage von Blumen. Sie wird von den Hinterbliebenen bereits gut angenommen. Durch die Neugestaltung wird auch die Pflege der Fläche erheblich erleichtert. Dies fördert nicht nur eine einfachere Handhabung, sondern sorgt auch dafür, dass die Fläche in einem stets gepflegten Zustand zur Verfügung steht – ein würdiger Ort der Erinnerung für die Verstorbenen.
Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung
Beteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung zu Windenergiegebieten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgischen Seenplatte: Vom 13. Oktober 2025 bis zum 12. Dezember 2025 findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum o. g. Planentwurf statt. Nach bereits zwei durchgeführten Informationsveranstaltungen in Penzlin und Altentreptow, bieten wir Ihnen eine weitere Veranstaltung am 02.12.2025 um 17 Uhr in Röbel (Begegnungs- und Grundschulzentrum „Werner Schinko“, Schulstraße 20, 17207 Röbel/Müritz) an, bei der wir den Planentwurf vorstellen und im Anschluss für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehen.
Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte
Einladung (PDF-Datei 172 KB)
Kein Sportlerball der Stadt Waren (Müritz) im Jahr 2026 – Neue Ideen für die Zukunft der Sportler-Ehrung
Im Jahr 2026 wird es keinen Sportlerball der Stadt Waren (Müritz) geben. Die langjährige Tradition des Sportlerballs, der seit 32 Jahren fester Bestandteil des Veranstaltungskalenders der Warener Sportvereine ist, wird im kommenden Jahr eine Pause einlegen. Die Organisatoren und Vertreter der Vereine haben sich im Rahmen eines offenen Gesprächs über die Zukunft der Veranstaltung ausgetauscht und sind zu dem Entschluss gekommen, neue Wege zu gehen. Im Fokus des Gesprächs stand die Suche nach neuen Formaten, um die Ehrung der sportlichen Erfolge und das Engagement der Ehrenamtlichen zeitgemäß und attraktiv zu gestalten. In den letzten Jahren sind immer wieder kritische Stimmen zu vernehmen gewesen, die eine Veränderung der bestehenden Strukturen wünschten. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, haben die Organisatoren und die Vertreter der stärksten Sportvereine nun gemeinsam erste neue Ideen besprochen. Allen Beteiligten ist es wichtig, die sportlichen Erfolge gebührend zu würdigen, das Ehrenamt zu fördern und die Vielfalt der Warener Sportlandschaft zu präsentieren.
lm Ergebnis dieses sehr offenen und konstruktiven Gesprächs entstanden gleich zwei Ideen. So könnte in einem Jahr ein lockeres, weniger formelles Fest für die Sporttreibenden der Stadt organisiert werden, während im darauffolgenden Jahr eine große Sportgala als „Ehrung der Besten“ abgehalten wird. Der neue Rhythmus soll es ermöglichen, die Veranstaltung regelmäßig zu erneuern und eine breitere Akzeptanz bei den Sportlerinnen und Sportlern aller Vereine zu erreichen. Sollte dieses Konzept Zuspruch finden, könnte künftig alle zwei Jahre eine größere Gala stattfinden. Für das Jahr 2026 bedeutet dies konkret: Es wird keinen Sportlerball im Januar 2026 geben. Dennoch arbeiten die Organisatoren bereits an einer alternativen Veranstaltung für die Sportvereine, die sich noch in der Ideenfindungsphase befindet. Im Jahr 2027 soll dann eine große Galaveranstaltung in einem neuen Format stattfinden, die den sportlichen Ehrungen einen würdigen Rahmen bietet.
Die Stadt Waren (Müritz), die Organisatoren sowie die Sponsoren sind zuversichtlich, dass die neue Ausrichtung der Veranstaltung zu einer noch stärkeren Gemeinschaft und einer besseren Wertschätzung des Sports und der Ehrenamtlichen führen wird.
Bekanntmachung Gewässerschau 2025
Wasser- und Bodenverband "Obere Peene" -Körperschaft des öffentlichen Rechts-
An der Schlakendorfer Str.13, 17154 Neukalen
Gemäß § 39 des Wassergesetzes des Landes M-V, den §§ 44 und 45 des Wasserverbandsgesetzes sowie § 5 der Verbandssatzung führt der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ zur Feststellung des Zustandes der von ihm zu unterhaltende Gewässer und Anlagen eine öffentliche Verbandsschau durch. Aufsichts- und Fachbehörden werden eingeladen. Jedermann hat die Möglichkeit, Anliegen in Bezug auf den Zustand und die Unterhaltung der Gewässer und dazugehörigen Anlagen vorzutragen. Es wird auch über durchgeführte und noch vorgesehene Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen informiert. Die in den genannten Bereichen zuständigen Ämter, Gemeinden, Land- und Forstwirte, sowie die Jagdausübenden, möchten wir besonders ansprechen und zu einer Teilnahme auffordern.
- Gewässerschau Schaubereiche 1 – 3: Dienstag 25.11.2025 um 9.00 Uhr
Rathaussaal, Markt 1, 17154 Neukalen (Bereiche Dargun, Altkalen, Finkenthal, Neukalen und Alt Sührkow) - Gewässerschau Schaubereich 4 – 6: Dienstag 25.11.2025 um 13.30 Uhr
Betriebshof, Mühlenfeld 5, 17139 Malchin (Bereiche Malchin, Stavenhagen, Basedow, Gielow, Kummerow, Grammentin, Gülzow, Duckow, Jürgenstorf, Zettemin, Sommersdorf, Kentzlin, Borrentin, Meesiger und Verchen) - Gewässerschau Schaubereiche 7 – 10: Donnerstag 27.11.2025 um 9.00 Uhr
Gemeinderaum Faulenrost, Dorfstraße 95 A, 17139 Faulenrost (Kindergarten) (Bereiche Stavenhagen, Kittendorf, Ritzerow, Rosenow, Mölln, Briggow, Bredenfelde, Faulenrost, Möllenhagen, Penzlin, Waren, Varchentin, Groß Plasten, Schloen-Dratow, Kargow, Torgelow am See und Peenehagen) - Gewässerschau Schaubereiche 11 – 13: Donnerstag 27.11.2025 um 13.30 Uhr
Gemeinderaum Dahmen, Philosophenweg 1, 17166 Dahmen (Bereiche Basedow, Peenehagen, Grabowhöfe, Hohen Wangelin, Vollrathsruhe, Klocksin, Moltzow, Schwinkendorf, Dahmen, Hohen Demzin, Groß Wokern, Lalendorf, Dobbin-Linstow, Schorssow)
Im Anschluss können bei Bedarf örtliche Begehungen durchgeführt bzw. terminlich vereinbart werden.
gez. Tiefmann
Verbandsgeschäftsführerin
Glasfaser-Ausbau in Waren (Müritz): Start der Bauarbeiten im November 2025
Der Glasfaser-Ausbau in Waren (Müritz) geht weiter: Ab dem 3. November 2025 beginnen die Bauarbeiten für den Ausbau eines zukunftsfähigen Glasfasernetzes im Stadtgebiet. Die Maßnahmen werden von der GlasfaserPlus GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund, durchgeführt und sollen das Stadtgebiet des Heilbades mit leistungsstarken Glasfaseranschlüssen versorgen. Im Rahmen des Projekts wird nicht nur die Innenstadt von Waren (Müritz), sondern auch Bereiche der West- und Ostsiedlung sowie des Papenbergs an das Glasfasernetz angeschlossen. Insgesamt profitieren rund 6.385 Haushalte von den neuen Anschlussmöglichkeiten. Auf einer Strecke von mehr als 39 Kilometern werden umfangreiche Tiefbauarbeiten durchgeführt, um die Infrastruktur für schnelles Internet bereitzustellen.
Der Glasfaser-Ausbau ist ein zentraler Baustein für die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waren (Müritz). Die Bauarbeiten werden in mehreren Phasen durchgeführt, um die Auswirkungen auf den Verkehr und die Nachbarschaft so gering wie möglich zu halten. Während der Bauarbeiten kann es vereinzelt zu Verkehrsbehinderungen und kurzfristigen Einschränkungen im öffentlichen Raum kommen. Die Stadtverwaltung wird die Baufortschritte begleiten. Ziel ist es, den Glasfaser-Ausbau so effizient wie möglich umzusetzen, damit die Vorteile des neuen Netzes schnell für alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen zugänglich sind.
Straßensperrung zwischen Rügeband und Groß Gievitz
Die Kreisstraße K31 zwischen Rügeband und Groß Gievitz wird am Samstag, den 25. Oktober 2025, aufgrund notwendiger Baumfällarbeiten in den Seeblänken von 7:00 bis 18:00 Uhr gesperrt. Die Arbeiten dienen der Verkehrssicherung und sind unumgänglich, um die Sicherheit auf der Straße langfristig zu gewährleisten. Für den Zeitraum der Sperrung wird eine Umleitung über Jägerhof, Alt Schönau und Lansen eingerichtet. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend beschildert, um den Verkehr sicher und zügig umzuleiten.
Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Einschränkungen und bedankt sich für die Geduld während der Arbeiten.
Heilbad Waren (Müritz) ändert Kurabgabensatzung
Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) hat am 15. Oktober 2025 im Finanz- und Grundstücksausschuss die 3. Änderung der Kurabgabensatzung vorgestellt. Ziel der geplanten Änderungen ist es, die Kurabgabe an die aktuellen Bedürfnisse der Gäste und die Entwicklung der Region anzupassen. „Die Kurabgabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung unserer touristischen Infrastruktur und ermöglicht es uns, kontinuierlich in die Attraktivität und Nachhaltigkeit unseres Heilbades zu investieren“, erklärt Matthias Mahnke, Leiter des Amtes für Finanzen und 1. Stadtrat der Stadt Waren (Müritz).
Die Kurabgabe soll künftig so berechnet werden, dass der An- und Abreisetag als ein Tag gelten. Der Anreisetag wird somit als erster Tag der Berechnung herangezogen. Eine wesentliche Änderung betrifft auch die Höhe der Kurabgabe – diese soll angepasst werden. Für zahlungspflichtige Übernachtungsgäste wird die Kurabgabe in der Hauptsaison von 2,70 € auf 2,50 € gesenkt, während sie in der Nebensaison bei 2,00 € bleibt. Tagesgäste würden in der Hauptsaison nur noch 1,50 € (bisher 1,80 €) und in der Nebensaison 1,00 € (bisher 1,30 €) zahlen. Die Nutzung der Mobilitätsangebote wird auch weiterhin in der Kurabgabe für Übernachtungsgäste enthalten sein. Die geplante Anpassung sieht vor, dass das Entgelt für die Nutzung in der Hauptsaison von 0,70 € auf 0,50 € und in der Nebensaison von 0,50 € auf 0,20 € reduziert wird. Zudem soll eine Jahreskurabgabe ab 2026 in Höhe von 60,00 € weiterhin als Alternative zur täglichen Kurabgabe angeboten werden.
Die elektronische Übermittlung der Daten zur Erhebung der Kurabgabe soll für alle gewerblich angemeldeten Quartiergeber mit mehr als 8 Betten (bisher mit mehr als 10 Betten) verpflichtend eingeführt werden. Hierfür wird ein autorisiertes Meldefachverfahren zur Verfügung gestellt, das die Stadt Waren (Müritz) allen betroffenen Quartiergebern zur Nutzung bereitstellt.
„Mit der Überarbeitung möchten wir die Kurabgabe zeitgemäß gestalten und den Bedürfnissen unserer Gäste sowie den Anforderungen der touristischen Branche gerecht werden“, so Matthias Mahnke. Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob die Kurabgabe pro Übernachtung oder pro Aufenthaltstag zu entrichten ist. Zahlreiche Gemeinden haben ihre Kurabgabesatzungen angepasst und eine Abrechnung pro Aufenthaltstag eingeführt. So auch die Stadt Waren (Müritz) im Jahr 2023. Dies führte zu erheblichem Widerstand bei den Beherbergern und Touristen, weil dadurch besonders bei Kurzaufenthalten deutliche Mehrbelastungen entstehen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald räumt den Kommunen jedoch seit Kurzem ein Wahlrecht ein. Von diesem möchte die Stadt Waren (Müritz) ab 2026 Gebrauch machen und den An- und Abreisetag wieder zusammenfassen und nur einmal berechnen.
„Wir hoffen, dass diese Anpassungen von den Gästen und Quartiergebern positiv aufgenommen werden und unsere Stadt noch attraktiver für Besucher wird“, so Matthias Mahnke. Der Beschluss zur Änderung der Kurabgabensatzung soll am 03.12.2025 in der Stadtvertretung gefasst werden. Die Satzung soll zum 01.04.2026 in Kraft treten.
Verkehrsraumeinschränkungen: Bauvorhaben B-Plan 24A Papenberg Wohngebiet Nord
Im Rahmen der Baumaßnahme zum Bauvorhaben B-Plan 24A auf dem Papenberg Wohngebiet Nord in Waren (Müritz) kommt es vom 15.09. bis 26.09.2025 zur Vollsperrung des Kargower Weges. Grund sind Tiefbauarbeiten am Durchlass des Vorflutgrabens. Anlieger des Kargower Weges können die Zufahrt vom „Federower Weg“ nutzen. Anlieger des Waupacksees erreichen ihre Grundstücke über die Zufahrt „Zum Pfennigsberg“.
Des Weiteren wird die Straße „Zum Pfennigsberg“ am 16.09.2025 halbseitig gesperrt, der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Grund sind Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Umfahrung „Zum Pfennigsberg“. Die Umfahrung ist notwendig für die verkehrstechnische Anbindung des zukünftigen Wohngebietes Nord. Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) bittet alle Anlieger und Nutzer der Straßen, sich auf diese Situation einzustellen.
Neue Parkautomaten im Stadtgebiet Waren (Müritz) geplant
Die Stadt Waren (Müritz) betreibt aktuell im Stadtgebiet insgesamt 30 Parkautomaten. An allen Automaten ist die Bezahlung mit Münzen und mit dem Mobiltelefon per App möglich. Darüber hinaus wurde an 10 Automaten auch die Kartenzahlung ermöglicht. Die Münzzahlung ist an den städtischen Parkautomaten weiterhin die beliebteste Zahlungsweise. Die bargeldlose Zahlung der Parkgebühr nimmt jedoch stetig zu (2022: 4 %; 2023: 10 %, 2024; 17 % an den Parkgebühreneinnahmen).
Die Münzentleerung der Parkautomaten ist für die Stadt mit einem hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Es ist daher geplant, die Gebührenzahlung auf lange Sicht zu digitalisieren. In einem ersten Schritt werden 7 innerstädtische Parkautomaten, die aufgrund ihres Alters auszutauschen sind, auf rein bargeldlose Zahlung umgerüstet. An diesen Automaten wird dann künftig nur noch die Kartenzahlung und die Zahlung per App möglich sein. Aufgrund der Lieferzeiten der Parkautomaten rechnet die Stadtverwaltung mit dem Aufstellen der neuen Automaten zu Anfang Januar 2026. Die Übersicht zeigt die betroffenen Parkautomaten im Innenstadtbereich der Stadt Waren (Müritz).
Fördermittelbescheid Spielplatz Kiebitzberg
Am 4. Juli 2025 wurde der Stadt Waren (Müritz) ein Fördermittelbescheid vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V mit einer bewilligten Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € für den Austausch einzelner, verschlissener Geräte sowie zur Geräteergänzung auf dem Spielplatz Kiebitzberg überreicht.
Die Gerätelieferung soll kurzfristig ausgeschrieben werden. Aufgrund teils sehr langer Lieferfristen ist mit einer Aufstellung der Geräte erst im 4. Quartal 2925 durch den Stadtbauhof zu rechnen. Geplant ist die Doppelschaukel sowie die Federtiere auszutauschen. Zudem sollen die Vorhandenen Wippen ersetzt werden. Weiterhin soll eine Rutsche für ältere Kinder sowie eine Kletteranlage für Kleinkinder ergänzt werden. Im Bereich Kiebitzberg wohnen mit Stand Januar 2025 insgesamt 74 Kinder im Alter von 0 – 15 Jahren. Mit der Maßnahme soll auf Grundlage des Spielplatzentwicklungskonzeptes von 2021 das Spielangebot den aktuellen Bedarfen gerecht werden.
Einweihung der neuen Volleyballanlage im Volksbad
Hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Einweihung der neuen Volleyballanlage im Volksbad Waren (Müritz), die im Rahmen des 11. Opel Schlingmann Beach Cups am 5. Juli 2025 stattfinden wird.
Volksbad Waren (Müritz) | Uhrzeit: 08.45 Uhr
Informatione zum 11. Opel Schlingmann Beach Cup unter: https://opel-schlingmann.de
Auch in diesem Jahr führen wir, die Mitarbeiter der Jugendzentren, ein Neptunfest zum Beach-Cup 2025 durch. Beginn des Neptunfestes ist 15:00 Uhr am Volksbad. Kommt vorbei! Wir freuen uns auf euch!
Das Team der Jugendeinrichtungen der Stadt Waren (Müritz).
Erfassung von Brutvögeln im EU-Vogelschutzgebiet DE 2642-401 im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte
Derzeit wird im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) die Kartierung von Brutvogelarten in bisher noch unbearbeiteten Bereichen des EU-Vogelschutzgebietes (VSG) DE 2642-401 Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte durchgeführt. Zuvor wurden bereits in den Jahren 2023 und 2024 Teilbereiche des VSG kartiert.
PDF-Datei (621 KB): mit dem zu kartierenden Bereiche des EU-Vogelschutzgebietes 2642-401 im Jahr 2025
Ziel der Beauftragung ist die Erfassung (Kartierung) aller Brutreviere von in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das VSG aufgeführten Brutvogelarten, sowie von Revieren weiterer im Sinne des Natura 2000-Managements relevanter Brutvogelarten. Grundsätzlich nicht erfasst werden Adler und Störche, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen. Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen bzw. von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv eingesehen werden können. Die Erfassungen finden im VSG räumlich differenziert zwischen Februar und August 2025 statt. In diesem Zeitraum werden von den beauftragten Unternehmen mehrere Kartierdurchgänge am Tag sowie Dämmerungs-/Nachtbegehungen durchgeführt. Die kartierenden Personen werden ein vom StALU MS ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen. Das StALU MS bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU MS in Neubrandenburg.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Anja Schlundt
Öffnungszeitenverordnung: Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“
Das Kabinett hat heute den Weg für die neue Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.
„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank. Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein.
Neben einem einheitlichen Saisonöfinungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt. Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeitenverordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.
Pressemitteilung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
(PDF-Datei 441 KB)
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Bekanntmachung (PDF 71 KB)
Formular
Information der Steuerabteilung zur Grundsteuerreform 2025
B-Plan 24A - 2. Bauabschnitt
Bekanntmachung: ln der Sitzung des Finanz- und Grundstücksausschusses findet eine Beratung zur Vermarktung der 56 Grundstücke des 2. Bauabschnittes im B-Plan 24A „Papenberg 2. Ausbaustufe“statt.
Termin: 11.09.2024, 18.00 Uhr; Ort: Regionale Schule „Friedrich Dethloff“ (Kirschenweg 2, 17192 Waren) im Saal/Multimediaraum obere Etage.
Vorab zur Sitzung findet eine Vor-Ort-Begehung des Baugebietes statt.
Termin: 11.09.2024, 17.00 Uhr Treffpunkt: Kreisverkehr Federower Weg.
Sie haben die Möglichkeit, sowohl an der Vor-Ort-Begehung als auch an der Sitzung als Gast teilzunehmen.
Bekanntmachung (PDF 1.023 KB)
Waren (Müritz) geht die Wärmeplanung an
Mit dem Start der Kommunalen Wärmeplanung im Frühjahr 2024 wurde ein wichtiger Baustein hin zur Klimaneutralität bis 2040 für die Stadt Waren (Müritz) in Angriff genommen. Informationsschreiben (PDF 113 KB)
Informationen dazu auch auf diesen Seiten.
Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek ODER Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof
* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek angeboten. Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) dargelegt.
Ausschreibung (PDF 106 KB)
* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof angeboten. Das Freiwillige ökologische Jahr, abgekürzt: FÖJ, ist ein Freiwilligendienst im Natur- und Umweltschutz. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Das Freiwillige Ökologische Jahr ist im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt, auch bekannt als FÖJ-Gesetz.
Ausschreibung (PDF 106 KB)













