Allgemeine Informationen

06.03.2025
Öffnungszeitenverordnung: Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“
Wifoe-mv

Das Kabinett hat heute den Weg für die neue Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.
„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank. Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein.
Neben einem einheitlichen Saisonöfinungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt. Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeitenverordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.
Pressemitteilung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
(PDF-Datei 441 KB)

03.03.2025
Aktuelle Stellenausschreibung
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Wir bieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle als Sachbearbeiter Stadtgrün und Freiraumanlagen (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 9 Stunden und einer Vergütung in der Entgeltgruppe 10 TVöD/VKA an. Die Bewerbungsfrist endet am 27.03.2025. Ausschreibung PDF-Datei (773 KB)

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch über das BEWERBERPORTAL! der Stadt Waren (Müritz) hoch.

03.03.2025
Aktuelle Stellenausschreibung
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Wir bieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als staatlich anerkannter Erzieher bzw. Pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit 30 Wochenstunden und einer Vergütung in der Entgeltgruppe S 8a TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im Hortzentrum Waren Ost an. Die Bewerbungsfrist endet am 16.03.2025. Ausschreibung PDF-Datei (577 KB)

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17.02.2025
Aktuelle Stellenausschreibungen
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  • Zum 01.04.2025 ist eine unbefristete Stelle als Mitarbeiter (m/w/d) im Papenberger Jugendtreff zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 12.03.2025. Ausschreibung PDF-Datei 135 KB
  • Zum 01.05.2025 ist eine unbefristete Vollzeitstelle als Mitarbeiter/-in Stadtbauhof (m/w/d) Staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik/ Meisterbrief für das Elektro-Installateur Handwerk oder Elektroniker für Energie- u. Gebäudetechnik mit der Bereitschaft zur beruflichen Weiterqualifikation zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 16.03.2025. Ausschreibung PDF-Datei 107 KB

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28.01.2025
Rundweg am Tiefwarensee
Rundwanderweg

Aufgrund von Instandsetzungsarbeiten an der Brücke am Stadtgraben (Rundwanderweg, Werdersiedlung) wird es ab morgen eine Gesamtsperrung des Gehweges und des Fahrradverkehres geben. Die Maßnahme wird voraussichtlich am 31.01.2025 abgeschlossen sein. Lageplan PDF 197 KB

16.01.2025
Sprechtag beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Waren (Müritz)

Logo_Buergerbeauftragter
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Christian Frenzel, wird am 06. Februar 2025 einen Sprechtag in Waren (Müritz) durchführen. Er wird sich vor Ort den Fragen der Bürgerinnen und Bürgern stellen und Anregungen, Bitten und Beschwerden entgegennehmen.  Der Bürgerbeauftragte kann helfen, wenn es Probleme mit der öffentlichen Verwaltung im Land gibt. Auch in sozialen Angelegenheiten wird beraten und unterstützt. Anliegen der Menschen mit Behinderung sind dabei ein besonderer Schwerpunkt. Auch sind Eingaben zur Landespolizei möglich. Im persönlichen Gespräch lassen sich Anliegen oft leichter und besser darlegen als schriftlich oder am 
Telefon. Der Bürgerbeauftragte prüft dann, unterstützt von den Fachleuten seines Teams, ob und wie 
die Unterstützung und Hilfe gegeben werden kann. Hilfreich ist es, wenn Unterlagen - wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden – zum Termin mitgebracht werden.  
Der Bürgerbeauftragte ist Verfassungsorgan und übt sein Amt unabhängig aus. Nicht beraten werden darf in privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Einzelpersonen, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begehrt wird.
Für den Sprechtag wird um eine telefonische Anmeldung im Büro in Schwerin unter 0385-5252709 gebeten. Ein Terminwunsch kann auch über das Kontaktformular auf der Homepage (https://www.buergerbeauftragter-mv.de/) des Bürgerbeauftragten übermittelt werden.  

16.01.2025
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Bekanntmachung (PDF 71 KB)
Formular

17.12.2024
Information der Steuerabteilung zur Grundsteuerreform 2025
05.09.2024
B-Plan 24A - 2. Bauabschnitt
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Bekanntmachung: ln der Sitzung des Finanz- und Grundstücksausschusses findet eine Beratung zur Vermarktung der 56 Grundstücke des 2. Bauabschnittes im B-Plan 24A „Papenberg 2. Ausbaustufe“statt.
Termin: 11.09.2024, 18.00 Uhr; Ort: Regionale Schule „Friedrich Dethloff“ (Kirschenweg 2, 17192 Waren) im Saal/Multimediaraum obere Etage.
Vorab zur Sitzung findet eine Vor-Ort-Begehung des Baugebietes statt.
Termin: 11.09.2024, 17.00 Uhr Treffpunkt: Kreisverkehr Federower Weg.
Sie haben die Möglichkeit, sowohl an der Vor-Ort-Begehung als auch an der Sitzung als Gast teilzunehmen.
Bekanntmachung (PDF 1.023 KB)

08.08.2024
Waren (Müritz) geht die Wärmeplanung an
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Mit dem Start der Kommunalen Wärmeplanung im Frühjahr 2024 wurde ein wichtiger Baustein hin zur Klimaneutralität bis 2040 für die Stadt Waren (Müritz) in Angriff genommen. Informationsschreiben (PDF 113 KB)
Informationen dazu auch auf diesen Seiten.

19.03.2024
Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek ODER Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof
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* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek angeboten. Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) dargelegt.
Ausschreibung (PDF 106 KB)

* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof angeboten. Das Freiwillige ökologische Jahr, abgekürzt: FÖJ, ist ein Freiwilligendienst im Natur- und Umweltschutz. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Das Freiwillige Ökologische Jahr ist im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt, auch bekannt als FÖJ-Gesetz.
Ausschreibung (PDF 106 KB)