- 21. Juli 2026 | Litebelew | 19:00 Uhr | Kurpark | Bühne am Brunnen
- 28. Juli 2026 | Figurentheater ErnstHeiter | 16:00 Uhr | Kurpark | Bühne am Brunnen
- 28. Juli 2026 | Twisted Nature | 19:00 Uhr | Kurpark | Bühne am Brunnen
- 1. August 2026 | Rock-Pop-Gospel-Chor Celebrate | 15:00 Uhr | Kursaal | Kurzentrum Waren (Müritz)
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Bereiches einer Behörde verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Nicht anzeigepflichtig sind die vorübergehende Ruhestellung der gewerblichen Tätigkeit.
Die Anzeige kostet einmalig 27,00 € (bei GbR, OHG, KG pro Gesellschafter) und muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeummeldung (GewA2) erfolgen.
