... und weitere Informationen aus der Verwaltung....
Digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend
Die Stadt Waren (Müritz) weist darauf hin, dass, aufgrund einer gesetzlichen Änderung, ab 1. Mai 2025 ausschließlich nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder (Passbilder) für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und auch vorläufigen Dokumenten genutzt werden dürfen. Hintergrund dieser Änderung ist die zunehmende Gefahr durch sogenannte „Morphing“-Techniken. Dabei werden mehrere Gesichtsbilder digital zu einem einzigen verschmolzen – das resultierende Bild enthält Merkmale mehrerer Personen. Solche manipulierten Lichtbilder können zur Täuschung bei der Ausweisbeantragung genutzt werden. Die neuen Vorgaben sollen Manipulationen dieser Art künftig verhindern. Die Lichtbilder können vor Ort direkt im Bürgerbüro erstellt werden. Die Gebühr für das Erstellen eines digitalen biometrischen Passbildes in der Behörde liegt bei 6,00 € pro Lichtbild.
Lichtbilder werden in den Behörden nur noch digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder ist nicht mehr möglich. Außerdem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen machen zu lassen. Fotostudios, die diesen Service anbieten, können unter www.e-passfoto.de eingesehen werden.
Ausgedruckte Fotos oder Bilder auf einem USB-Stick werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert.
Öffnungszeiten im Bürgerbüro
Allgemein: Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) ist mit dem Bürgerbüro einen weiteren Schritt in Richtung eines modernen serviceorientierten Dienstleistungsunternehmens gegangen. Im Bürgerbüro können Sie all Ihre Anliegen, Probleme und Beschwerden vortragen. Unser aufgeschlossenes Team steht Ihnen bei allgemeinen Fragen gerne zur Seite und leitet Sie bei fachspezifischen Fragen an den zuständigen Fachbereich weiter. Alternativ können Sie auch den Formularservice der Stadtverwaltung hier auf unserer Internetseite nutzen. Er bietet Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Formulare an, welche sofort am PC heruntergeladen und ausgedruckt werden können.
ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN IM BÜRGERBÜRO
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung gerne möglich.
Die Dienstleistungen unseres Bürgerbüros umfassen
Weitere Dienstleistungen unseres Bürgerbüros umfassen
- Amtliche Beglaubigungen
- An- und Ummeldungen
- Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
- Wohnungsstatusänderung (Statuswechsel von Nebenwohnung auf Hauptwohnung)
- Untersuchungsberechtigungsscheine (bis Vollendung 18. Lebensjahr)
- Annahme und Ausgabe von Anträgen
- Informationen über Zuständigkeiten
- Vermittlung von Ansprechpartnern
- Ausgabe von Informationsmaterial, Prospekten etc.
- Ausgabe von Hundekotbeuteln
Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr
Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen Ihnen auch für die persönliche Beantragung von Bewohner-Parkausweisen, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte sowie für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Soziale Dienste zur Verfügung.
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten, werden im Zimmer 1.13 im 1. Obergeschoss im Rahmen der allgemein gültigen Öffnungszeiten bearbeitet.
Öffnungszeiten allgemein:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr