Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung hat einen Entwicklungs- und Ordnungsauftrag. Es ist Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Hierfür stehen der Gemeinde verschiedene Planungsinstrumente zur Verfügung, die aufeinander aufbauen bzw. sich untereinander ergänzen. Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und die Bebauungspläne als verbindlicher Bauleitplan. Das Verfahren, in dem der Bauleitplan durchgeführt wird, ist im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Rechtsverordnungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend geregelt.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Was ist ein Bebauungsplan?

Planverfahren nach Baugesetzbuch

Hinweis: Bei den hier veröffentlichten PDF-Satzungen können Abweichungen zum originalen Satzungsexemplar entstanden sein. PDF-Satzungen sind nicht verbindlich. Das originale Satzungsexemplar können Sie in der Stadtverwaltung im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung einsehen.

rechtswirksame Bebauungspläne

rechtswirksame Vorhabenbezogene Bebauungspläne (VB-Plan)