Bildungsangebot in Waren (Müritz)
Die Schulen der Stadt Waren (Müritz) sind bestens ausgestattet und verfügen über Sport- und Freizeitanlagen, Betreuungseinrichtungen wie Horte in der Grundschule und betreute "Treffpunkte" in den weiterführenden Schulen. Auch nach dem Schulbesuch können umfangreiche Angebote der beruflichen Schule und anderer Bildungsträger in Anspruch genommen werden.
Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es das Bildungspaket, damit kein Kind ausgeschlossen wird. Diese Leistungen werden beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beantragt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungspaket:Allgemeine Informationen
Die Stadt Waren (Müritz) ist Schulträger für die beiden Grundschulen: Grundschule "Käthe Kollwitz" in Ganztagsform, die Grundschule am Papenbergund und für die zwei Regionalen Schulen: Regionale Schule Waren/West und die Regionale Schule "Friedrich Dethloff".
Die Schulanmeldungen erfolgen in den Schulen vor Ort.
Horte
Die Stadt betreibt zwei Hortzentren, das Hortzentrum Waren-West und das Hortzentrum Waren-Ost. Weitere Einrichtungen finden Sie Sie hier.
In den städtischen Hortzentren ist die Zahl der zu betreuenden Kinder konstant geblieben. Derzeit werden in beiden Einrichtungen zusammen fast 500 Kinder betreut. Beide Hortzentren arbeiten eng mit den jeweiligen Grundschulen zusammen. Hortbetreuung ist auch in weiteren Einrichtungen möglich. Alle Kinder sollen von Anfang an alles mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es das Bildungspaket, damit kein Kind ausgeschlossen wird.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungspaket:An- und Abmeldung in den Hortzentren der Stadt
- Sie informieren sich bei den Hortleiterinnen über die Vorgehensweise des Antragsverfahrens zum Hortplatz und erhalten alle Unterlagen.
- Mit unseren Hortzentren schließen Sie einen schriftlichen Betreuungsvertrag ab und erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung; zeitgleich stellen Sie einen Antrag auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
- Sie müssen jede Änderung des Betreuungsvertrages bis zum 15. des Vormonats bei der Leiterin des Hortes schriftlich anzeigen. Dazu liegen Formulare vor. Eine Änderung des Vertrages muss auch durch Sie beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte getätigt werden.