... und weitere Informationen aus der Verwaltung....
Die Digitalisierung macht auch vor den Kommunen keinen Halt. So besteht ab dem 01.04.2023 für die Stadt Waren (Müritz) die Verpflichtung, elektronische Rechnungen von ihren Auftragnehmern (XRechnung) entgegenzunehmen. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 sowie der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - ERechVO M-V) vom 21. Juni 2021.
Eine elektronische Rechnung im Sinne dieser Richtlinie ist dabei eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen wird. In Papierform eingegangene und in elektronische Formate umgewandelte Rechnungen fallen demgemäß ebenso wenig unter die Definition der elektronischen Rechnung wie eine Bilddatei oder ein reines PDF. https://www.ego-mv.de/portal/seiten/erechnung-900000096-10044.html
Sie als Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) als Nutzer registrieren. Für die Registrierung entstehen Ihnen keine Kosten. Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registriert haben, können Sie Rechnungen im Standard XRechnung per E-Mail einbringen bzw. direkt hochladen.
Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:
- Vor- und Nachname
- Benutzername
- Kennwort
- E-Mail-Adresse
Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie die Registrierung auf der zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei vor. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Jung (03991 177-205) oder Herrn Bitterlich (177-150). Konkrete Hinweise haben wir für Sie einem Informationsblatt (PDF 81 KB) zusammengestellt.