Ausschreibunge finden Sie im BEWERBERPORTAL! der Stadt Waren (Müritz). Bitte laden Sie dort Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen elektronisch hoch.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern einer Satzung. Besteuert wird das Innehaben einer zweiten Wohnung im Stadtgebiet Waren (Müritz) und den Ortsteilen, die jemand neben seiner Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Im Sachgebiet Steuern/Abgaben erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung M-V (KV M-V) (externer Link)
- Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) (externer Link)
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Waren (Müritz) vom 25. Mai 2010 und die 1. Änderung vom 29. Dezember 2014 (PDF 45.4 KB)
- Abgabenordnung (AO) (externer Link)
- Bewertungsgesetz (BewG) (externer Link)
Häufig gestellte Fragen:
Wer ist pflichtig?
Pflichtig sind Inhaber, die eine zweite Wohnung im Stadtgebiet Waren (Müritz) einschließlich Ortsteile neben der Erstwohnung (Hauptwohnung) für den persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf ihrer Familienmitglieder als Eigentümer, Mieter oder als sonstige Dauernutzungsberechtigte innehaben.
Wie hoch ist die Steuer?
10 % von der Bemessungsgrundlage
Was ist die Bemessungsgrundlage?
der jährliche Mietaufwand
Welche Mindestausstattung besteht für eine steuerpflichtige Zweitwohnung?
♦ umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen (auch nur zeitweise) benutzt wird oder benutzt werden kann;
♦ Versorgung mit Trinkwasser und Strom;
♦ Vorhandensein einer Abwasserbeseitigung