Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern einer Satzung. Besteuert wird das Innehaben einer zweiten Wohnung im Stadtgebiet Waren (Müritz) und den Ortsteilen, die jemand neben seiner Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Im Sachgebiet Steuern/Abgaben erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.