Verhalten und allgemeine Hinweise zur Evakuierungen am 19.01.2025: Die Stadt Waren (Müritz) hat über das Amt für Bürgerdienste unter 03991 177 301 ein Bürgertelefon eingerichtet, welches Montag bis Freitag 8:30-12:00 Uhr, Dienstag 13:30-17:30 Uhr und Donnerstag 13:30-16:00 Uhr erreicht werden kann. Das Bürgertelefon ist auch am Tag der Evakuierung ab 7:00 Uhr für Sie erreichbar. Absperrplan (PDF 954 KB)
B 192: Abbruch der Nordbrücke in Waren (Müritz)
Gemeinsame Pressemitteilung des Straßenbauamtes Neustrelitz, der Stadt Waren (Müritz) und der Landespolizei: Die Arbeiten zum Ersatzneubau der Bahnbrücke Waren (Müritz) im Zuge der Bundesstraße B 192 schreiten planmäßig voran. Derzeit wird der Abbruch der Nordbrücke auf dem Schweriner Damm vorbereitet. Der Abbruch wird am Sonntag, 19. Januar 2025, 12:30 Uhr durch eine sogenannte Auswurfsprengung der Brückenpfeiler durchgeführt: Die beiden Pfeiler der Brücke werden gesprengt und der Überbau kontrolliert auf ein Kiesbett geführt.
Um eine sichere Sprengung zu gewährleisten, muss am Sonntag, 19. Januar 2025, der Bereich im Umkreis der Brücke im Interesse der größtmöglichen Sicherheit aller Beteiligten vollständig evakuiert werden. Der Verlauf der Sperrzone ist im Absperrplan (PDF 954 KB) eingezeichnet. Grenzen sind unter anderem die Straßen St. Mariengasse, Burggasse, Müritzstraße, Mecklenburger Straße, Alte Sarwiesen, An den Schuhmacherkämpen, Gievitzer Straße sowie einen Teil des Tiefwarensees. Der Evakuierungsbereich gilt auch für die Gärten am Tiefwarensee. Der Neue Friedhof ist ganztägig geschlossen. Betroffen sind von der Evakuierung rund 290 Warenerinnen und Warener.
Die Sperrzone muss am Sonntag, 19. Januar 2025, bis 8:00 Uhr verlassen werden. Ab 7 Uhr wird am Papenberger Jugendtreff, Bürgermeister-Schlaaff-Straße 27a in 17192 Waren, eine Notunterkunft zur Verfügung stehen. Wer diese nutzen möchte, wird gebeten, sich im Vorfeld über das Bürgertelefon anzumelden. Das Bürgertelefon ist unter der Rufnummer 03991 177-301 erreichbar und wird ab dem 2. Januar 2025 zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8:30-12:00 Uhr, Dienstag 13:30-17:30 Uhr & Donnerstag 13:30-16:00 Uhr) sowie am Tag der Sprengung ab 7 Uhr geschaltet sein. Auch sollen Informationen über die Nina-Warn-App des Bundes abrufbar sein. Die Straßen in der Sperrzone werden ab 7 Uhr vollgesperrt. Parkende Autos sollten bis dahin aus dem Evakuierungsbereich entfernt werden. Die Polizei wird am Tag der Brückensprengung mit zahlreichen Kräften von der Bereitschaftspolizei, Wasserschutzpolizei, Bundespolizei und aus dem Revier Waren im Einsatz sein. Die Beamten werden dafür sorgen, dass die gesamten festgelegten Absperrbereiche und die gesperrten Straßen abgesichert sind. Zudem unterstützen sie das Ordnungsamt bei den Evakuierungsmaßnahmen.
Nach erfolgter Abbruchsprengung und der Freigabe durch den Sprengmeister können die Wohnungen wieder bezogen und die Straßen wieder genutzt werden. Einzig die B 192 bleibt noch bis nach der anschließenden Brückenprüfung auf der Südbrücke gesperrt. Hier ist die Freigabe durch den Brückenprüfer erforderlich. Die Dauer kann derzeit noch nicht vorherbestimmt werden. Das Straßenbauamt Neustrelitz, die Stadt Waren (Müritz) und die Landespolizei werden alle Einschränkungen so gering wie möglich gestalten. Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die in unmittelbarer Nachbarschaft wohnenden Bürger, angesiedelten Firmen und Einrichtungen so wenig wie möglich zu belasten und die Abbrucharbeiten schadensfrei auszuführen.
Alle Informationen zu der Abbruchsprengung und zum Bauvorhaben entnehmen Sie unserer Projektseite: www.strassen-mv.de/bruecke-waren.
Sprengung der Brücke über die Bahngleise B 192
Allgemeinverfügung und Absperrplan
Evakuierungen – Was ist eine Evakuierung?
Wenn es durch eine Gefahrensituation zu einer Evakuierung kommt, bedeutet dies, dass alle Personen, die sich im gefährdeten Gebiet aufhalten, dies unverzüglich verlassen müssen. Umgekehrt bedeutet dies, dass auch niemand mehr in das gefährdete Gebiet hineinkommt. Eine Evakuierung wird immer dann notwendig, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie dient allen Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer eigenen Sicherheit. Auch für Ihr Leben. Sie gilt solange eine Gefahr besteht oder Entwarnung gegeben wird.
Wie kann ich mich über die Evakuierung informieren? Woher erhalte ich Informationen?
Informieren Sie sich über die regionalen Medien, über die städtische Homepage sowie die sozialen Medien. Die Stadt Waren (Müritz) hat über das Amt für Bürgerdienste unter 03991 177 301 ein Bürgertelefon eingerichtet, welches Montag bis Freitag 8:30-12:00 Uhr, Dienstag 13:30-17:30 Uhr und Donnerstag 13:30-16:00 Uhr erreicht werden kann. Das Bürgertelefon ist auch am Tag der Evakuierung ab 7:00 Uhr für Sie erreichbar.
Welcher Bereich wird evakuiert?
Die zu evakuierende Sperrzone legt der Sprengmeister fest. Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen. Dazu bedient sich die Einsatzführungsstab der Meldelisten des Einwohnermeldeamtes. Absperrplan (PDF 954 KB)
Muss ich meine Wohnung verlassen?
Ja. Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Bitte beachten Sie, dass die Vollzugsbehörden zur Durchsetzung ihrer Räumungsaufforderung sogar Zwangsmittel anwenden. Auch wenn der Staat dabei vorübergehend einige Grundrechte außer Kraft setzt, ist er zur Gefahrenabwehr gegen den Willen eines Bürgers dazu berechtigt.
Wem muss man Folge leisten, wenn er Anweisungen gibt?
Allen Einsatzkräften von Sicherheitsbehörden, die bei der Evakuierung im Einsatz sind. Deren Aufgabe ist es, den festgelegten Sperrbereich schnellstmöglich zu räumen. Alle Beteiligten sind bemüht, die Evakuierungszeit so kurz wie möglich zu halten.
Gibt es vor Ort Ansprechpartner?
An verschiedenen Zufahrten zum Sperrbereich werden Einsatzkräfte stehen, welche Auskunft geben können. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.
Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?
In ein Notfallgepäck gehören zum Beispiel:
- Personalausweis, Krankenkassen Karte sowie wichtige persönliche DokumenteGeldkarte, Mobiltelefon, persönliche Telefonnummern
- persönliche Medikamente
- Hygieneartikel und Taschentücher
- Brille, Hörgeräte und sonstige Hilfsmittel, die Sie benötigen
- Verpflegung und Getränke für mindestens 12 Stunden
- Decke oder Schlafsack, Kissen, Wechselkleidung bzw. Bekleidung nach Witterung
- individuelles Beschäftigungsmaterial, wie Bücher und Zeitschriften, Spiele, Radio mit Kopfhörern
Wenn Sie Kinder haben:
- ein Kuscheltier, Spielsachen, Bücher, Wechselkleidung nach Witterung, Decke und Kissen
- wichtige Unterlagen für Ihre Kinder, wie Krankenkassenkarte, Kinderausweis etc.
- Säuglingsnahrung oder speziell benötigte Nahrung
- Kinderwagen, Babywindeln, Wickeltasche falls benötigt
Wie sollte ich meine Wohnung verlassen?
So wie sonst auch. Achten Sie bitte darauf, dass elektrische Geräte wie Radio, Fernseher, Computer etc. ausgeschalten sind. Kontrollieren Sie, ob der Elektro- oder Gasherd aus ist. Schließen Sie die Fenster. Schließen Sie die Wohnungstür wie gewohnt ab. Versorgen Sie ihre Haustiere ausreichend sofern Sie diese nicht mitnehmen können (z. B. beim Aufenthalt in der amtlichen Notunterkunft).
Darf ich auf eigene Verantwortung in meinem Haus/meiner Wohnung bleiben?
Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sogar Türen aufbrechen und Menschen mit Gewalt aus der Wohnung holen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das nennt sich vorübergehende Freiheitsentziehung.
Im Sperrkreis besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohner im Notfall retten oder versorgen müssten.
Wird die Evakuierung durch Anwohner, die den Sperrbereich nicht verlassen wollen, behindert und kommt es dadurch zu Verzögerungen, kann gegen die Anwohner ein Bußgeld verhängt werden. Wer sich dennoch in seiner Wohnung versteckt, hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Wer bezahlt, wenn an meinem Haus/meiner Wohnung ein Schaden entsteht?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Wo kann man sich melden, wenn man Menschen in der Sperrzone kennt, die sich nicht alleine helfen können, die zum Beispiel bettlägerig sind?
In der Regel werden hilfebedürftige Menschen durch einen Pflegedienst betreut. Dieser regelt den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte kein Pflegedienst vorhanden sein, melden Sie diese Fälle bitte über die Nummer 03991 177 301. Weisen Sie bitte die Einsatzkräfte darauf hin, dass es hilfebedürftige Nachbarn gibt.
Ich bin während der Evakuierung nicht zu Hause. Wird meine Wohnungstür aufgebrochen?
Wird befürchtet, dass sich noch jemand in der Wohnung befindet (zum Beispiel brennendes Licht und keine Reaktion auf Klingeln/Klopfen), könnten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Kann ich meine Haustiere mitnehmen?
Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. In der Notunterkunft besteht Möglichkeit, Haustiere unterzubringen. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.
Warum ist die Polizei so präsent?
Zahlreiche Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamts sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Einwohner die Sperrzone verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Ziel ist, dass die Sperrzone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelräumdienst mit ihrer Arbeit beginnen.
Wer hat Schuld, wenn ich aufgrund von Umleitungen zu spät zur Arbeit komme?
Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er zum Betrieb gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder er mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.
Wie kann ich das Sperrgebiet verlassen?
Es ist Ihnen freigestellt, wie sie das Gebiet verlassen. Sie können zu Fuß gehen, mit dem eigenen Auto oder Fahrrad fahren. Wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wollen, sollten Sie infolge der Einsatzlage mit Änderungen im Fahrplan und der Strecke rechnen. Bitte beachten Sie, dass für durch Sie privat selbst bestellte Transportmittel wie Taxi, Fahrdienst usw. kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
Wie erfahre ich, dass die Evakuierung aufgehoben ist?
Über die Nachrichten in den Medien bzw. das Bürgertelefon oder die Einsatzkräfte vor Ort. Zusätzlich wird die Beendigung der Evakuierung über die WarnApp NINA bekannt gegeben.
Wohin im Evakuierungsfall?
Wenn Sie im Falle einer Evakuierung eine eigene Unterkunft finden, ist dies immer die bessere Lösung, zum Beispiel bei Familie, Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen. Bitte beachten Sie, dass eine selbstständige Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension nur auf eigene Rechnung möglich ist. Sie können sich jederzeit außerhalb des gesperrten Bereiches frei bewegen. Sie können persönliche Besorgungen erledigen oder in gastronomische bzw. Freizeiteinrichtungen ausweichen.
Eine Rückkehr in den gesperrten Bereich kann allerdings erst nach dessen Freigabe erfolgen! Hier sind keinerlei Ausnahmen erlaubt! (…auch nicht, "nur mal kurz noch was holen.“)
Amtliche Notunterkunft
Für die Bürgerinnen und Bürger, die keine individuelle Unterkunft haben, stellt die Stadt Waren (Müritz) eine Notunterkunft zur Verfügung. Die Notunterkunft befindet sich in der Bürgermeister-Schlaaff-Straße 27a, im Jugendtreff am Papenberg. Die Notunterkunft ist am 19.01.2024 ab 7:00 Uhr geöffnet. Wer diese nutzen möchte, wird gebeten sich im Vorfeld über das Bürgertelefon der Stadt Waren (Müritz) unter 03991 177 301 anzumelden. Eine persönliche und individuelle Betreuung ist hier nicht möglich. Ein Mitbringen von Haustieren aller Art ist untersagt!
Notunterkünfte sind Einrichtungen des Katastrophenschutzes und müssen lediglich folgenden Mindestanforderungen genügen:
- Schutz vor Witterung
- Elementare sanitäre Bedingungen
- Grundversorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken nach frühestens 12 Stunden
- Sicherstellung von medizinischer Hilfe auf Basis von Erster Hilfe
Bitte beachten Sie das es aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig ist, dass Sie sich in amtlichen Notunterkünften an- bzw. abmelden müssen.
B 192: Ersatzneubau für Brücke über die Bahngleise in Waren (Müritz) beginnt
Auf der Bundesstraße 192 in Waren (Müritz) beginnen am Montag, 19. August 2024, die Arbeiten zum Ersatzneubau der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn (DB) AG. Während der Bauzeit wird jeweils ein Fahrstreifen stadtein- und stadtauswärts zur Verfügung stehen. Auch bleiben einseitig Geh- und Radweg erhalten. Hintergrund: Die beiden bestehenden Brückenbauwerke „Nord“ (Richtungsfahrbahn Teterow) und „Süd“ (Richtungsfahrbahn Neubrandenburg) haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und können aufgrund von Schäden im Spannstahl nicht mehr instandgesetzt werden. Der Ersatzneubau ist als überschütteter Einfeldrahmen konzipiert und wird mit Schweißträgern in Beton auf einer Tiefgründung aus Bohrpfählen ausgeführt.
Neue Verkehrsführung für Bauarbeiten wird am 19. August 2024 eingerichtet
Am Montag, 19. August 2024, wird zunächst eine neue Verkehrsführung hergestellt und aktiviert: Mit Beginn der Bautätigkeiten ist es erforderlich, in beiden Richtungen die linken Fahrstreifen für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Der Verkehr wird dann jeweils einstreifig auf dem rechten Fahrstreifen an der Baustelle vorbeigeführt. Ein Linksabbiegen aus der Mecklenburger Straße auf die B 192, das Abbiegen von der Gievitzer Straße auf die B 192 und das Linksabbiegen von der B 192 in die Gievitzer sowie Mecklenburger Straße ist nicht mehr möglich. Für den Fußgängerverkehr werden Ampeln im Bereich der Mecklenburger Straße errichtet (siehe Übersichtsplan Verkehrsführung 19. August 2024 bis Anfang September 2024 in der Anlage). Die ersten Bautätigkeiten beinhalten unter anderem die Herstellung der Baustelleneinrichtung, die Komplettierung der Verkehrssicherung, die Durchführung von Such-Schachtungen, die Verlegung der Entwässerung in der Überholspur und den Rückbau der Ampelanlage an der Kreuzung B 192/Mecklenburger Straße.
Ab Anfang September 2024 wird Verkehr in beide Richtungen über Brücke „Süd“ geführt
Ab Anfang September 2024 kann dann die Fahrbahn auf der Brücke „Nord“ nicht mehr genutzt werden. Der Verkehr wird über eine Mittelstreifenüberfahrt einstreifig über die Brücke „Süd“ an der Baustelle vorbeigeführt. Ein Rechtsabbiegen in die Mecklenburger Straße ist weiterhin möglich. Eine Ausfahrt aus der Mecklenburger Straße, Gievitzer Straße und der Eichholzstraße auf die B 192 ist nicht mehr möglich. Für den Verkehr wird eine Umleitung über die Strelitzer Straße ausgeschildert (siehe Übersichtsplan Verkehrsführung ab Anfang September 2024 in der Anlage). Die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofes über die Schützenstraße bleibt bestehen. Fußgänger und Radfahrer nutzen den Geh- und Radweg auf der Brücke „Süd“. Die Bushaltestelle zwischen Mecklenburger Straße und der Musikschule an der Brücke „Süd“ wird vor die Kreuzung der Mecklenburger Straße verlegt. Die Bushaltestelle an der Brücke „Nord“ in Fahrtrichtung Teterow entfällt.
Baumaßnahme wird in zwei große Bauabschnitte aufgeteilt
Die Baumaßnahme wird insgesamt in zwei große Bauabschnitte aufgeteilt: Im ersten Bauabschnitt wird zunächst die Brücke "Nord" zurückgebaut und der Verkehr in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts/stadtauswärts) über die Brücke "Süd" umgeleitet (2024-2025). Nach der Fertigstellung des ersten Teilstückes des neuen Brückenbauwerkes wird der Verkehr in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts/stadtauswärts) über dieses neue Teilstück geführt. Dies betrifft auch den Fußgänger- und Radverkehr. Danach erfolgt der Rückbau der Brücke "Süd" (2026-2028) und die Fertigstellung des zweiten Teilstückes des neuen Brückenbauwerkes. Hintergrund: Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Gleisen erfordert die Maßnahme Sperrungen der Bahnstrecke, die mit der Deutschen Bahn abgestimmt sind. Diese sogenannten Sperrpausen sind abhängig von den durch die DB AG geplanten Arbeiten am Hochleistungskorridor Berlin – Hamburg und Hannover – Hamburg. Die Strecke Berlin – Rostock ist dafür eine Entlastungsstrecke. Durch die vorgegebenen Sperrpausen seitens der DB AG ergibt sich eine Bauzeit von voraussichtlich rund vier Jahren.
Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet während der Bauarbeiten um eine angepasste Reiseplanung, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Projektseite: https://www.strassen-mv.de/de/projekte/planung/bruecke-waren.