Allgemeinverfügung und Absperrplan
Evakuierungen – Was ist eine Evakuierung?
Wenn es durch eine Gefahrensituation zu einer Evakuierung kommt, bedeutet dies, dass alle Personen, die sich im gefährdeten Gebiet aufhalten, dies unverzüglich verlassen müssen. Umgekehrt bedeutet dies, dass auch niemand mehr in das gefährdete Gebiet hineinkommt. Eine Evakuierung wird immer dann notwendig, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie dient allen Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer eigenen Sicherheit. Auch für Ihr Leben. Sie gilt solange eine Gefahr besteht oder Entwarnung gegeben wird.
Wie kann ich mich über die Evakuierung informieren? Woher erhalte ich Informationen?
Informieren Sie sich über die regionalen Medien, über die städtische Homepage sowie die sozialen Medien. Die Stadt Waren (Müritz) hat über das Amt für Bürgerdienste unter 03991 177 301 ein Bürgertelefon eingerichtet, welches Montag bis Freitag 8:30-12:00 Uhr, Dienstag 13:30-17:30 Uhr und Donnerstag 13:30-16:00 Uhr erreicht werden kann. Das Bürgertelefon ist auch am Tag der Evakuierung ab 7:00 Uhr für Sie erreichbar.
Welcher Bereich wird evakuiert?
Die zu evakuierende Sperrzone legt der Sprengmeister fest. Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen. Dazu bedient sich die Einsatzführungsstab der Meldelisten des Einwohnermeldeamtes. Absperrplan (PDF 954 KB)
Muss ich meine Wohnung verlassen?
Ja. Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Bitte beachten Sie, dass die Vollzugsbehörden zur Durchsetzung ihrer Räumungsaufforderung sogar Zwangsmittel anwenden. Auch wenn der Staat dabei vorübergehend einige Grundrechte außer Kraft setzt, ist er zur Gefahrenabwehr gegen den Willen eines Bürgers dazu berechtigt.
Wem muss man Folge leisten, wenn er Anweisungen gibt?
Allen Einsatzkräften von Sicherheitsbehörden, die bei der Evakuierung im Einsatz sind. Deren Aufgabe ist es, den festgelegten Sperrbereich schnellstmöglich zu räumen. Alle Beteiligten sind bemüht, die Evakuierungszeit so kurz wie möglich zu halten.
Gibt es vor Ort Ansprechpartner?
An verschiedenen Zufahrten zum Sperrbereich werden Einsatzkräfte stehen, welche Auskunft geben können. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.
Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?
In ein Notfallgepäck gehören zum Beispiel:
- Personalausweis, Krankenkassen Karte sowie wichtige persönliche DokumenteGeldkarte, Mobiltelefon, persönliche Telefonnummern
- persönliche Medikamente
- Hygieneartikel und Taschentücher
- Brille, Hörgeräte und sonstige Hilfsmittel, die Sie benötigen
- Verpflegung und Getränke für mindestens 12 Stunden
- Decke oder Schlafsack, Kissen, Wechselkleidung bzw. Bekleidung nach Witterung
- individuelles Beschäftigungsmaterial, wie Bücher und Zeitschriften, Spiele, Radio mit Kopfhörern
Wenn Sie Kinder haben:
- ein Kuscheltier, Spielsachen, Bücher, Wechselkleidung nach Witterung, Decke und Kissen
- wichtige Unterlagen für Ihre Kinder, wie Krankenkassenkarte, Kinderausweis etc.
- Säuglingsnahrung oder speziell benötigte Nahrung
- Kinderwagen, Babywindeln, Wickeltasche falls benötigt
Wie sollte ich meine Wohnung verlassen?
So wie sonst auch. Achten Sie bitte darauf, dass elektrische Geräte wie Radio, Fernseher, Computer etc. ausgeschalten sind. Kontrollieren Sie, ob der Elektro- oder Gasherd aus ist. Schließen Sie die Fenster. Schließen Sie die Wohnungstür wie gewohnt ab. Versorgen Sie ihre Haustiere ausreichend sofern Sie diese nicht mitnehmen können (z. B. beim Aufenthalt in der amtlichen Notunterkunft).
Darf ich auf eigene Verantwortung in meinem Haus/meiner Wohnung bleiben?
Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sogar Türen aufbrechen und Menschen mit Gewalt aus der Wohnung holen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das nennt sich vorübergehende Freiheitsentziehung.
Im Sperrkreis besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohner im Notfall retten oder versorgen müssten.
Wird die Evakuierung durch Anwohner, die den Sperrbereich nicht verlassen wollen, behindert und kommt es dadurch zu Verzögerungen, kann gegen die Anwohner ein Bußgeld verhängt werden. Wer sich dennoch in seiner Wohnung versteckt, hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Wer bezahlt, wenn an meinem Haus/meiner Wohnung ein Schaden entsteht?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Wo kann man sich melden, wenn man Menschen in der Sperrzone kennt, die sich nicht alleine helfen können, die zum Beispiel bettlägerig sind?
In der Regel werden hilfebedürftige Menschen durch einen Pflegedienst betreut. Dieser regelt den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte kein Pflegedienst vorhanden sein, melden Sie diese Fälle bitte über die Nummer 03991 177 301. Weisen Sie bitte die Einsatzkräfte darauf hin, dass es hilfebedürftige Nachbarn gibt.
Ich bin während der Evakuierung nicht zu Hause. Wird meine Wohnungstür aufgebrochen?
Wird befürchtet, dass sich noch jemand in der Wohnung befindet (zum Beispiel brennendes Licht und keine Reaktion auf Klingeln/Klopfen), könnten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Kann ich meine Haustiere mitnehmen?
Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. In der Notunterkunft besteht keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.
Warum ist die Polizei so präsent?
Zahlreiche Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamts sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Einwohner die Sperrzone verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Ziel ist, dass die Sperrzone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelräumdienst mit ihrer Arbeit beginnen.
Wer hat Schuld, wenn ich aufgrund von Umleitungen zu spät zur Arbeit komme?
Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er zum Betrieb gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder er mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.
Wie kann ich das Sperrgebiet verlassen?
Es ist Ihnen freigestellt, wie sie das Gebiet verlassen. Sie können zu Fuß gehen, mit dem eigenen Auto oder Fahrrad fahren. Wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wollen, sollten Sie infolge der Einsatzlage mit Änderungen im Fahrplan und der Strecke rechnen. Bitte beachten Sie, dass für durch Sie privat selbst bestellte Transportmittel wie Taxi, Fahrdienst usw. kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
Wie erfahre ich, dass die Evakuierung aufgehoben ist?
Über die Nachrichten in den Medien bzw. das Bürgertelefon oder die Einsatzkräfte vor Ort. Zusätzlich wird die Beendigung der Evakuierung über die WarnApp NINA bekannt gegeben.
Wohin im Evakuierungsfall?
Wenn Sie im Falle einer Evakuierung eine eigene Unterkunft finden, ist dies immer die bessere Lösung, zum Beispiel bei Familie, Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen. Bitte beachten Sie, dass eine selbstständige Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension nur auf eigene Rechnung möglich ist. Sie können sich jederzeit außerhalb des gesperrten Bereiches frei bewegen. Sie können persönliche Besorgungen erledigen oder in gastronomische bzw. Freizeiteinrichtungen ausweichen.
Eine Rückkehr in den gesperrten Bereich kann allerdings erst nach dessen Freigabe erfolgen! Hier sind keinerlei Ausnahmen erlaubt! (…auch nicht, "nur mal kurz noch was holen.“)
Amtliche Notunterkunft
Für die Bürgerinnen und Bürger, die keine individuelle Unterkunft haben, stellt die Stadt Waren (Müritz) eine Notunterkunft zur Verfügung. Die Notunterkunft befindet sich in der Bürgermeister-Schlaaff-Straße 27a, im Jugendtreff am Papenberg. Die Notunterkunft ist am 19.01.2024 ab 7:00 Uhr geöffnet. Wer diese nutzen möchte, wird gebeten sich im Vorfeld über das Bürgertelefon der Stadt Waren (Müritz) unter 03991 177 301 anzumelden. Eine persönliche und individuelle Betreuung ist hier nicht möglich. Ein Mitbringen von Haustieren aller Art ist untersagt!
Notunterkünfte sind Einrichtungen des Katastrophenschutzes und müssen lediglich folgenden Mindestanforderungen genügen:
- Schutz vor Witterung
- Elementare sanitäre Bedingungen
- Grundversorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken nach frühestens 12 Stunden
- Sicherstellung von medizinischer Hilfe auf Basis von Erster Hilfe
Bitte beachten Sie das es aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig ist, dass Sie sich in amtlichen Notunterkünften an- bzw. abmelden müssen.