Umfrage im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4
Im Jahr 2018 wurde für die Stadt Waren an der Müritz ein Lärmaktionsplan erarbeitet und durch die Stadtvertretung beschlossen. Nach nunmehr knapp 5 Jahren soll eine Bilanz zur Umsetzung der konzipierten Maßnahmen gezogen und das Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Hierzu ist die Stadt gesetzlich verpflichtet. Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei, weiterhin schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Grundlage der Wirkungsanalysen bildet eine Aktualisierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die einzelnen Straßenabschnitte die aktuelle Lärmsituation berechnet. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar:
https://laermkartierung-mv.de/index.php
https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2.htm
Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist erneut eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Hierzu steht Ihnen ab sofort ein Fragebogen zur Verfügung:
https://umfragen.svudresden.de/index.php/735796?lang=de
Alternativ können Sie den beiliegenden Fragebogen auch gerne handschriftlich ausfüllen und in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen. Bitte nutzen Sie das Angebot, um auf Probleme und Konflikte hinzuweisen bzw. konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.
Eine ausgewogene Stadtentwicklung wird durch viele soziale und wirtschaftliche Faktoren bestimmt, die in einer daraus resultierenden Flächennutzung und Bebauung münden. Für eine stadtplanerische und baurechtliche Ordnung hat die jeweilige Gemeinde zu sorgen.
Damit beschäftigt sich die Stadtplanung, die mit wichtigen Planungsinstrumenten des Baugesetzbuches und vielen speziellen Vorschriften über Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Planungen, Gestaltungs- und Entwicklungskonzepte, Studien und Gutachten die bauliche Entwicklung in der jeweiligen Gemeinde regelt. Entsprechende Planungsschritte werden jeweils veröffentlicht, mit Fachbehörden abgestimmt und den Bürgern zur Information und Beteiligung vorgestellt.
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Hinweise zur Aufstellung von Bebauungsplänen
Immer wieder fragen Bürger, warum sie nicht eine schnelle Antwort auf ihre Hinweise/Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu Bebauungsplänen bekommen. Aus diesem Anlass möchten wir hier das Verfahren der Bürgerbeteiligung erläutern.
Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die gesetzliche Grundlage für den Erlass eines Bebauungsplanes. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Regelfall aus zwei Stufen.
Die erste Stufe umfasst die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die in der Stadt Waren (Müritz) größtenteils in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt wird. Hier werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsvarianten sowie deren Auswirkungen vorgestellt. Die gegebenen Hinweise werden bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Mit Vorliegen eines durch die Stadtvertretung gebilligten Planentwurfs (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) beginnt die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Regelfall wird der Planentwurf mit der Begründung und eventuell noch weiteren Anlagen für die Dauer eines Monats ausgelegt. Danach erfolgt die Erstellung der Abwägungsunterlagen. Hierzu gehören neben den Stellungnahmen der Bürger/Öffentlichkeit auch die der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Dieser Abwägungsprozess bildet das Kernstück des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan. Dabei sind die „öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen“. Im Abwägungsprozess wird oft noch die Erstellung von Fachgutachten bzw. Verträgen erforderlich, so dass hier ein gewisser Zeitraum benötigt wird. Erst danach erfolgt die Behandlung der Abwägungsunterlagen in den politischen Gremien der Stadt. Die Abwägung erfolgt letztendlich durch Beschluss der Stadtvertretung. Das Ergebnis der Abwägung wird dann nach Beschlussfassung der Stadtvertretung allen Einwendern mitgeteilt. Der Zeitraum vom Ende einer öffentlichen Auslegung bis zum Abwägungsbeschluss kann daher gut ein halbes Jahr dauern. Der Zeitpunkt des Abwägungsbeschlusses ist oftmals auch von Investoren oder von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abhängig, auf die die Stadt keinen Einfluss hat.
Wie bereits oben dargelegt, erfolgt die Abwägung durch die politischen Gremien der Stadt. Daher können auch im Vorab keine Aussagen zu den Stellungnahmen der Bürger gemacht werden, die das Ergebnis der Abwägung vorwegnehmen.