Städische Preise - vergeben auf Beschluss der Stadtvertretung im Rahmen des städtischen Jahresempfangs
Städtische Preise
Wirtschaftspreis
Preisverleihung
Der Wirtschaftspreis des Heilbades Waren (Müritz) kann ab dem Jahr 2023 alle zwei Jahre verliehen werden. Die Vergabe des Preises erfolgt in Kategorien. Die Kategorien werden dem Stadtentwicklungsausschuss durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt die Kategorien für die Ausschreibung aus, welche durch die Stadtverwaltung anschließend entwickelt werden. Die Kategorien richten sich nach Aktualität, regionalen Aspekten und zu erwartenden Entwicklungen. Der Wirtschaftspreis kann in bis zu drei Kategorien vergeben werden. Die Anzahl ist auf einen Berechtigten je Kategorie begrenzt. Der Wirtschaftspreis wird auf dem Neujahrsempfang der Stadt Waren (Müritz) verliehen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadtvertretung nach Antragstellung durch den Stadtentwicklungsausschuss.
Verfahrensschritte
1. Um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, erfolgt die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die
Stadtverwaltung in der Stadtvertretung, im Warener Wochenblatt und durch Mitteilung an die lokale
Presse. Weiterhin sind städtische Onlinemedien zu nutzen sowie Multiplikatoren lokaler und regionaler
Netzwerke.
2. Vorschlagsberechtigt sind regionale und überregionale Wirtschaftsverbände, Unternehmen und
Gründungsunternehmen, regionale und überregionale Wirtschaftsverbände und Vereine, Parteien,
Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler, Fraktionen und Mitglieder der Stadtvertretung
sowie der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz).
3. Die Nominierung und Einreichung der Vorschläge erfolgt online über die Homepage der Stadt Waren
(Müritz) mittels Online-Formular. Das Formular steht zum Download unter www.waren-mueritz.de
/de/wirtschaft-investition/ausschreibungen/ bereit. Einreichungen des Formulars per Post oder E-Mail
sind ebenso zulässig.
Die Vorschläge sind, nach der öffentlichen Ausschreibung unter: planung-wifoe@waren-mueritz.de oder
buergermeister@waren-mueritz.de einzureichen. Per Postweg erfolgt die Einreichung an:
Stadtverwaltung Waren (Müritz), Der Bürgermeister, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz)
4. Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) prüft die Nominierung entsprechend der Ausschreibung.
Zentrale Rolle für die Wahl der Preisträger oder Preisträgerinnen soll eine Jury übernehmen, welche
aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadtvertretung Waren (Müritz), der Tochtergesellschaften der
Stadt Waren (Müritz), der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, ansässigen Wirtschaftsvereinen/-
verbänden und Schülervertretungen der Stadt Waren (Müritz) sowie Preisträgern oder Preisträgerinnen
aus dem Vorjahr besteht. Die Vertreter und Vertreterinnen der Jury können wechseln.
Die Auswahl und Festlegung der Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen der Jury erfolgt durch den
Stadtentwicklungsausschuss. Die Jury wählt die Preisträger oder die Preisträgerinnen mehrheitlich und
übergibt die Empfehlung der Preisträger oder Preisträgerinnen an den Stadtentwicklungsausschuss.
Die Stadtvertretung entscheidet mehrheitlich über den oder die Auszuzeichnenden.
5. Die Übergabe des Preises im Rahmen des Neujahrsempfangs bleibt unberührt, ebenso die feste
Tradition, eine Urkunde sowie eine Stele zu überreichen. Zudem kann zusätzlich eine individuelle Auszeichnung erfolgen, welche sich nach den Zielgruppen (Gründungs- und Bestandsunternehmen, Global Player) und nach der Art der Ausschreibung (Kategorie) richtet. Die individuellen Auszeichnungen werden dem Stadtentwicklungsausschuss durch
die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt die individuellen
Auszeichnungen aus.
6. Der Gewinner oder die Gewinnerinnen des städtischen Wirtschaftspreises werden automatisch als
Vorschläge der Stadt Waren (Müritz) für den Landeswettbewerb „Unternehmer/Unternehmerin des
Jahres“ des Wirtschaftsministeriums eingereicht.
Preisträger
Die Auszeichnung kann an Unternehmen (regional und national agierend), Unternehmen (international agierende Global Player), Gründungsunternehmen, Bürger und Bürgerinnen, junge Warener und Warenerinnen (Schüler und Schülerinnen), weiterhin auch an Verbände und Vereine verliehen werden, mit Wohn- bzw. Firmensitz in Waren (Müritz) und den dazugehörigen Ortsteilen. Entscheidend für die Preisverleihung ist die Initiative oder der Verdienst für das Unternehmen oder/und für die Bedeutung zur Sicherung, Entwicklung und Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Waren (Müritz).
Auflistung der Preisträger bis 2023 (PDF, 60 KB)
Bild: v.l.n.r.: Herr Prehn (Stadtpräsident), Herr Holz (Stadtvertreter), Herr Sengewisch (Preisträger 2023), Herr Möller (Bürgermeister)
Richard-Wossidlo-Kulturpreis
Richtlinie für die Verleihung des Richard-Wossidlo-Kulturpreises der Stadt Waren (Müritz)
1. Die Stadt Waren (Müritz) verleiht jährlich einen Kulturpreis als Anerkennungs- und Förderpreis.
2. Der Kulturpreis der Stadt Waren (Müritz) trägt den Namen Richard-Wossidlo-Kulturpreis“.
3. Dieser Kulturpreis wird für kulturell-schöpferische und kulturfördernde Leistungen verliehen.
4. Der Kulturpreis wird an Personen, Personengruppen und Ensembles verliehen, die in Waren (Müritz) ansässig sind und über die Stadt hinaus wirksam werden.
5. Darüber hinaus können auch Personen, Personengruppen und Ensembles mit dem Kulturpreis ausgezeichnet werden, die sich um die Stadt Waren (Müritz) und ihre kulturelle Entwicklung besonders verdient gemacht haben.
6. Ausgeschlossen von der Verleihung mit dem „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ sind diejenigen, die von Amtswegen mit der Sache befasst sind.
7. Der „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ ist wie folgt dotiert:
Einzelpersonen: 250,00 Euro
Gruppe bis 10 Personen: 500,00 Euro
Gruppe über 10 Personen:750,00 Euro
8. Vorschlagsberechtigt sind Bürger, Vereine und Institutionen. Der Vorschlag zur Würdigung ist schriftlich zu begründen und bis zum 15. Oktober eines Jahres an die Stadt Waren (Müritz) zu richten. Der Aufruf erfolgt die Presse, das Internet und das Warener Wochenblatt.
9. Über die Verleihung entscheidet die Stadtvertreterversammlung auf Vorschlag des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Die Verleihung unterbleibt, wenn kein Vorschlag die Voraussetzungen nach den Punkten 3 und 4 erfüllt.
11. Der „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ wird durch den Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) während des jährlich stattfindenden Neujahrsempfangs überreicht.
12. Die Richtlinie tritt nach Bekanntmachung in Kraft.