Winterdienst

Die Stadt Waren (Müritz) ist gesetzlich zur Reinigung aller innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen verpflichtet.

Zur Reinigung gehört auch die Schneeräumung auf den Gehwegen und Überwegen für Fußgänger sowie bei Schneeglätte und Glatteis das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Die reinigungspflichtige Gemeinde hat im Übrigen Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Der Winterdienst im Stadtgebiet wird durch den Stadtbauhof und teilweise durch eine Fremdfirma ausgeführt.

Die Schnee- und Glättebeseitigung kann laut Gesetz auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen werden. Nähere Bestimmungen hierzu sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Waren (Müritz) geregelt. Die Durchführung der Schnee- und Glättebeseitigung durch die Anlieger wird von Mitarbeitern der Stadt kontrolliert.

Die Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und birgt bei Glätteunfällen hohe Haftungsrisiken.

24.10.2019
Nach dem Winter ist vor dem Winter

Die vergangenen Winter sind eher mild ausgefallen.

Es muss jedoch immer damit gerechnet werden, dass es zu Verkehrsbehinderungen durch Glätte und Schnee und damit verbunden zu Einschränkungen und Unannehmlichkeiten kommen kann.

Nur wenn alle (die Stadt und die Haus- und Grundbesitzer) ihren in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Waren (Müritz) verankerten Verpflichtungen nachkommen, können Unfälle, die mit Personen- und Sachschäden verbunden sind, weitestgehend vermieden werden.

Die Organisation, die rechtzeitige und ausreichende Vorbereitung des Winterdienstes ist daher gerade für den Stadtbauhof wichtig und somit eine notwendige Voraussetzung zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf verkehrswichtige Straßen (z.B. Hauptverkehrsstraßen, Krankenhäuser) und gefährliche Stellen (scharfe Kurven, Unfallschwer-punkte) gelegt.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Verkehrssicherungspflicht, lief die Organisation des Winterdienstes im Stadtbauhof in den vergangen Wochen und Monaten auf Hochtouren und ist seit dem 22.10.2019 abgeschlossen. Dazu gehörten die Aufstellung eines Räum- und Streuplanes, die Vorbereitung der Winterdiensttechnik, Entgegennahme von Streumaterial – Auftausalz und Kies aus der städtischen Kiesgrube  und die Herstellung des Kiessalzgemisches.

Folgende Maschinen und Arbeitskräfte des Stadtbauhofes kommen zum Einsatz:

  • 2 LKW – MAN mit 4 to – Streuer und Schneepflug
  • 2 Multicar M 31/ 27 mit 1 to – Streuer und Schneepflug
  • 1 Mercedes/Unimog mit 3 to – Streuer und Schneepflug
  • 1 Kleintraktor John Deere mit Räumschild und Nachläufer

 Reserve :  -  Traktor John Deere mit Räumschild und Nachläufer

                  -  Multicar M 26 als Austauschgerät

Zusätzliche Mittel zur Räumung von Schneemassen sind 1 Radbagger, 1 Straßenhobel und 1 Schneefräse. Die Gesamtanzahl der Einsatzkräfte des Stadtbauhofes liegt bei 25 Personen, hierbei sichern 10 Arbeitskräfte eine Schicht ab. Die Stadt Waren (Müritz) ist somit auf den kommenden Winter vorbereitet. In Extremsituationen (außerordentliche Witterungsverhältnisse) kommen zusätzlich Fremdfirmen zum Einsatz.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu welcher Uhrzeit müssen die Anlieger der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung nachkommen?

Schnee auf Gehwegen sowie auf Verbindungs- und Treppenwegen ist in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr, sonnabends und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr, schnellstmöglich nach beendetem Schneefall, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 7.00 Uhr, des folgenden Tages zu entfernen, bis 8.00 Uhr sonnabends und an Sonn- und Feiertagen.
Glätte auf Gehwegen sowie auf Verbindungs- und Treppenwegen ist in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr, sonnabends und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr, schnellstmöglich nach beendetem Schneefall, nach 20.00 Uhr entstandene Glätte bis 7.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen, bis 8.00 Uhr sonnabends und an Sonn- und Feiertagen.

Welche Streumittel dürfen verwendet werden?

In den übertragenen Straßenteilen sind bei Glätte nur abstumpfende Mittel (z.B. Streusand) zu verwenden. Die Verwendung von Asche, Sägespänen, Auftausalzen oder chemischen Auftaumitteln ist nicht zulässig.

 

Im Ausnahmefall, also bei Vorliegen von extremen Wetterverhältnissen, ist die Verwendung von Auftausalzen und alternativen Streumaterialien (bspw. auf der Basis von Calciumchlorid und Magnesiumchlorid), insbesondere an Schulen und Kindergärten, an Krankenhäusern, im Umfeld von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, an Brücken und Unterführungen sowie Kreisverkehren und Wegen bzw. Plätzen mit einer Steigung von mehr als 6 % möglich.

Bilder vom Winterdienst

Multicar

Beispiel für einen Multicar im Einsatz

Hobel

Beispiel für einen Hobel im Einsatz