Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist das Entgelt für die Benutzung von Spielautomaten bzw. den Besuch bestimmter Veranstaltungen. Durch das Sachgebiet Steuern/Abgaben werden Vergnügungssteuerbescheide für das Aufstellen von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten bzw. für die Durchführung von veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art erstellt.


Weitere Informationen können Sie im Sachgebiet Steuern/Abgaben der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), per Telefon 03991 177-220, per Telefax 03991 177-4220 oder per eMail: steuern@waren-mueritz.de erhalten.

Häufig gestellte Fragen:

Wer ist steuerpflichtig für das Halten von Spielgeräten ?

Steuerpflichtig ist der Halter der Spielgeräte.

Was bildet die Grundlage für die Besteuerung?

Bemessungsgrundlage für die Steuer ist ab 01.01.2021
a) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipuliertem Zählwerk die elektronisch gezählte Bruttokasse;
b) bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Anzahl und Art der Spielgeräte.

Zahlungstermine der Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist ab 01.01.2021 bis zum 20. Tag nach Ablauf eines Kalendermonats fällig.

Wie hoch ist die Steuer für Spielautomaten?

Die Steuer beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat je Gerät ab 01.01.2021

1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
a) Geräte mit Gewinnmöglichkeit 15 % der Bruttokasse, jedoch mindestens 87,00 €
b) Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 30,00 €

2. an anderen Aufstellungsorten
a) Geräte mit Gewinnmöglichkeit 10 % der Bruttokasse, jedoch mindestens 50,00 €
b) Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 €

3. Geräte, mit denen Gewaltmöglichkeiten gegen Menschen und Tiere dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornografische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken oder ähnliches zum Gegenstand haben 600,00 €

 

Welche Veranstaltungen werden besteuert ?

z. B. Tanz- und Partyveranstaltungen, Schönheitstänze, Schaustellungen von Personen

Was ist die Grundlage der Besteuerung der Vergnügungen gewerblicher Art?

Grundlage bildet
♦ das Entgelt oder
♦die Größe der benutzten Räume

Wie hoch ist die Steuer ?

Die Steuer beträgt 10% des Entgeltes oder 2,60 € je 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche für Tanzveranstaltungen,  5,20 €  je 10 Quadratmeter für z. B. Schönheitstänze

Für Veranstaltungen im Freien werden nur 50% der Sätze berechnet.