Seit dem 01. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzte Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der "Papierwelt" in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Zur Neubeantragung müssen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto, Ihre Geburts- und wenn verheiratet die Eheurkunde und den derzeit gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. Sie beträgt für einen Personalausweis 37,00 € und für Personen unter 24 Jahren 22,80 €.
Hinweis: Personen unter 16 Jahren, für die Dritte (z.B. Eltern) einen Antrag stellen, müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Mitzubringen sind: ein aktuelles, biometrisches Passfoto sowie die Geburts- und wenn verheiratet die Eheurkunde. Die Gebühr beträgt je nach Alter 37,50 € (<24 Jahren) bzw. 70,00 € (>24 Jahren).
Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass die Einwohnermeldestelle keine verbindlichen Auskünfte zu den benötigten Reisedokumenten geben kann. Wenden Sie sich hierfür an Ihr Reisebüro oder das Auswärtige Amt.
Hinweis: Personen unter 18 Jahren, für die Dritte (z.B. Eltern) einen Antrag stellen, müssen bei der Antragstellung anwesend sein.