Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Quartiergeber
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 01.02.2023 eine neue Kurabgabensatzung beschlossen. Diese tritt am 01.04.2023 in Kraft. Die Satzung beinhaltet zahlreiche Neuerungen und Anpassungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten.
Hierzu haben wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Kurabgabe in Waren (Müritz)“ zusammengestellt und für Sie beantwortet. Der Fragenkatalog wird fortlaufend aktualisiert und kann auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz) unter Bekanntmachungen eingesehen werden (https://www.waren-mueritz.de /de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen).
Speziell zum Thema „Tagesgäste“ möchte ich folgende Hinweise geben:
Eine Kurabgabepflicht für Einheimische besteht nicht. Die Kurabgabe ist nur von ortsfremden Personen zu zahlen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Waren (Müritz) haben. Für Personen, die in der Stadt Waren (Müritz) arbeiten, in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaften, der keine Wohnnutzung ermöglicht, besteht keine Kurabgabenpflicht.
Ein Tagesgast ist nur dann abgabepflichtig, wenn er sich zu Erholungszwecken in der Stadt Waren (Müritz) aufhält. Der Erholungszweck muss nach außen sichtbar bzw. erkennbar sein, z. B. durch die Nutzung von touristischen Einrichtungen. Die nachfolgenden „alltäglichen Geschäfte“, dienen nicht dem Erholungszweck und sind daher nicht abgabepflichtig:
- Arztbesuche
- Durchfahren des Heilbades mit dem Auto oder Rad
- Einkäufe tätigen
- Besuche von Familienangehörigen bzw. Besuche von Freunden
- ins Restaurant/Eis essen gehen
- Kinder in den Kindergarten bzw. in die Schule bringen
- in die Kirche gehen
- Vereinsarbeit
- Wanderungen im Erhebungsgebiet
- Werkstattbesuche
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Kurabgabe haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Kurabgabenverwaltung der Stadt Waren (Müritz) gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Kurabgabenverwaltung
Frau Mette/ Frau Stanislaus
Tel. 03991-177207 und 177208
E-Mail: kurabgabe@waren-mueritz.de
In diesem Sachbereich werden folgende Dienste und Leistungen angeboten:
- Ausgabe der Meldescheine und Gästepässe
- Ausgabe der MÜRITZ RUNDUM Gästekarten
- Abrechnung der Kurabgabe
- Verwalten von Vermieterdaten
- Statistiken führen
Ausführliche Informationen zur Kurabgabe können Sie bei der Stadt Waren (Müritz), Sachgebiet Kämmerei, Kurabgabe, Versicherungen, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991 177-208 anfordern.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz)
- 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz)
- Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz) / Februar 2023
- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Häufig gestellte Fragen
FAQs zur Kurabgabe
Hier finden Sie die FAQs Kurabgabe in einer Zusammenfassung. (PDF 678 KB)
Wie erfolgt die Abrechnung der Kurabgabe?
Anhand der abgerechneten Meldescheine erstellen wir einen Kurabgabenbescheid. Der dort ausgewiesene Zahlbetrag kann auf das dort angegebene Konto überwiesen werden, aber auch zu den bekannten Öffnungszeiten in der Stadtkasse bar eingezahlt werden.
Wofür wird die Kurabgabe verwendet?
Die Kurabgabe wird zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen, die zu Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet bereitgestellt werden, erhoben. Mit dieser Abgabe tragen Sie ganz persönlich dazu bei, dass beispielsweise die Rad- und Wanderwege, Grünanlagen, Uferpromenaden, Parkbänke oder Wegweiser weiter auf- und ausgebaut werden bzw. neu geschaffen werden. Nicht zuletzt möchten wir Sie vor, während und auch nach Ihrem Aufenthalt umfassend und kompetent informieren – auch diese Leistung, vornehmlich der Waren (Müritz)-Information, erfordern viel Kraft und Zeit.
Wie melde ich mich als neuer Vermieter an?
Für die Anmeldung als neuer Vermieter finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare den entsprechenden Vordruck. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben in der Stadtverwaltung abzugeben.
Was muss ich tun, um im Gästepass zu erscheinen?
Der Gästepass wird in Zusammenarbeit mit unserer Tochtergesellschaft, der Warener Kur- und Tourismus GmbH, erstellt. Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die Waren (Müritz) Kur- und Tourismus GmbH. (Tel.-Nr. 03991 747790)
Wie bekomme ich Fahrplaninformationen zu MÜRITZ RUNDUM?
Weiterführende Informationen zum Angebot, Tagestouren und den einzelnen Linienfahrplänen erhalten Sie unter https://www.mueritz-rundum.de/ .
Bürgerinformation zur Kurabgabe - 2. März 2023
Bekanntmachung der Datenschutz-Grundverordnung
Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutz- Grundverordnung in Kraft. Im Folgenden finden Sie ein Informationsblatt bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Bereich der Kurabgabe.
Datenschutzerklärung-Information nach Artikel 13 und 14 (PDF 34KB)