Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 01.02.2023 eine neue Kurabgabensatzung beschlossen. Diese tritt am 01.04.2023 in Kraft. Die Satzung beinhaltet zahlreiche Neuerungen und Anpassungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten.
Hierzu haben wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Kurabgabe in Waren (Müritz)“ zusammengestellt und für Sie beantwortet. Der Fragenkatalog wird fortlaufend aktualisiert und kann auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz) unter Bekanntmachungen eingesehen werden (https://www.waren-mueritz.de /de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen).
Speziell zum Thema „Tagesgäste“ möchte ich folgende Hinweise geben:
Eine Kurabgabepflicht für Einheimische besteht nicht. Die Kurabgabe ist nur von ortsfremden Personen zu zahlen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Waren (Müritz) haben. Für Personen, die in der Stadt Waren (Müritz) arbeiten, in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaften, der keine Wohnnutzung ermöglicht, besteht keine Kurabgabenpflicht.
Ein Tagesgast ist nur dann abgabepflichtig, wenn er sich zu Erholungszwecken in der Stadt Waren (Müritz) aufhält. Der Erholungszweck muss nach außen sichtbar bzw. erkennbar sein, z. B. durch die Nutzung von touristischen Einrichtungen. Die nachfolgenden „alltäglichen Geschäfte“, dienen nicht dem Erholungszweck und sind daher nicht abgabepflichtig:
- Arztbesuche
- Durchfahren des Heilbades mit dem Auto oder Rad
- Einkäufe tätigen
- Besuche von Familienangehörigen bzw. Besuche von Freunden
- ins Restaurant/Eis essen gehen
- Kinder in den Kindergarten bzw. in die Schule bringen
- in die Kirche gehen
- Vereinsarbeit
- Wanderungen im Erhebungsgebiet
- Werkstattbesuche
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Kurabgabe haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Kurabgabenverwaltung der Stadt Waren (Müritz) gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Kurabgabenverwaltung
Frau Mette/ Frau Stanislaus
Tel. 03991-177207 und 177208
E-Mail: kurabgabe@waren-mueritz.de
Kurabgabe Information Einwohner_Tagesgäste