Die Anmeldung erfolgt im Sachgebiet Steuern, Zimmer 4.18. Der Hund ist steuerpflichtig, wenn er das Alter von 3 Monaten erreicht hat oder im Laufe des Jahres, wenn ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird.
Ja, nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den Kennzeichen: BL - Blind, H – Hilflos, GL – Gehörlos, aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
Der Hund kostet 37,00 € im Jahr. Ab dem 2. Hund gelten andere Steuersätze, ebenso für einen Hund gemäß Hundehalterverordnung M-V (gefährliche Hunde).
Sie erhalten eine Ersatzmarke. Die Gebühr hierfür beträgt 2.00 €.
Die Hundemarken wechseln alle zwei Jahre. Sie werden nicht mehr verschickt, müssen also abgeholt werden. Die Termine für die Abholung der neuen Hundemarken werden im Warener Wochenblatt zu Beginn eines Jahres veröffentlicht.
Hundehalter sollten sich schnell melden: Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Waren (Müritz) eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung der Stadt Waren (Müritz) – Zimmer 4.18, Tel.-Nr. 03991/177-222 – angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 37,00 €/Jahr für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen. Leider musste in der zurückliegenden Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt Waren (Müritz) davon aus, dass nicht alle im Stadtgebiet lebenden Hunde angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit kann die Stadt Waren (Müritz) eine Hundebestandsaufnahme durch beauftragte Mitarbeiter durchführen.