Hausnummerierung

Die Hausnummerierung zur Kennzeichnung der Gebäude dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis und der postalischen Zustellung.

Jeder Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden ist verpflichtet, ein Schild mit der ihm zugewiesenen Hausnummer auf seine Kosten anzubringen. Bei Neubauten bzw. Erwerb von Grundstücken ist für die Festsetzung einer Hausnummer die Antragstellung des Eigentümers Voraussetzung.

Anbringung von Hausnummern

Leider ist es oft der Fall, dass die Hausnummer gänzlich fehlt oder falsch angebracht wurde. Hausnummern sind notwendig, um eindeutig das gesuchte Gebäude zu finden, sei es für den Taxifahrer oder den Postzusteller. Ganz entscheidend können sie für den Rettungsdienst werden. Gut sichtbare Hausnummern können im Notfall Leben retten. Gerade im Dunkeln sind in vielen Straßen die Hausnummern so schlecht lesbar, dass wertvolle Zeit verstreicht, bis die Rettungskräfte ihren Einsatzort gefunden haben. Das Anbringen der Hausnummer ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Hier gilt der Paragraph 126 BauGB. Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. In der Satzung über die Haus- und Grundstücksnummerierung, welche Sie auf dieser Seite weiter unten finden, wird Ihnen die Art und Weise der Anbringung erläutert. Überprüfen Sie also bitte ob Ihr Gebäude mit einer Hausnummer versehen ist. Sollten Sie Fragen dazu haben, so können Sie sich gerne an Frau Klähn Tel.: 03991/177-614 oder planung-wifoe@waren-mueritz.de wenden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Für die Beantragung einer Hausnummer wird der Eigentumsnachweis (Grundbucheintrag) benötigt und ein Flurkartenauszug (Lageplan).

Wie hoch ist die Gebühr für die Vergabe einer Hausnummer?

Gemäß der gültigen Verwaltungsgebührensatzung vom 01.01.2002, zuletzt geändert am 28.03.2006, beträgt die Gebühr 15 € pro Hausnummer.