Handwerkliche Tätigkeiten (Handwerk)

Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen die

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg

Tel. 0395-5593-0
E-Mail: info@hwk-omv.de
Webseite: www.hwk-omv.de

Bei der Gewerbeanmeldung eines Handwerkbetriebes ist daher die Handwerkskarte oder der Eintrag in die Handwerksrolle nachzuweisen. Wir bitten Sie daher, sich vor der Gewerbeanmeldung bei der Stadt Waren (Müritz), mit der zuständigen Handwerkskammer in Neubrandenburg auseinanderzusetzen.