Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Wer am 01.01. eines Jahres Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen oder landwirtschaftlichen Flächen ist, ist für das gesamte Kalenderjahr steuerpflichtig.
> Kauf von Grundstücken ......im Laufe des Jahres – Erwerber steuerpflichtig ab Folgejahr
> Verkauf von Grundstücken...im Laufe des Jahres – Verkäufer noch steuerpflichtig für das laufende Jahr
Grundlage bildet der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt bzw. die Grundsteueranmeldung nach der Ersatzbemessung.
Die Grundsteuer ist allgemein fällig am 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. eines Jahres zu je 1/4 des Jahresbetrages bzw. auf Antrag zum 01.07. für den Jahresbetrag.
Die Fälligkeiten der Grundsteuer sind auf dem Steuerbescheid vermerkt.