Ausschreibunge finden Sie im BEWERBERPORTAL! der Stadt Waren (Müritz). Bitte laden Sie dort Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen elektronisch hoch.
Die Stadt Waren (Müritz) verfügt über 47 ha Grünflächen, die regelmäßig gepflegt und in Stand gesetzt werden. Dazu zählen die städtischen Park- und Grünanlagen, sowie die Grünflächen entlang der Straßen.
Die Nutzung von städtischen Grünflächen ist durch die Satzung über die Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Waren (Müritz) geregelt. Die Nutzung von städtischen Grünflächen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Zerstörung einer Parkbank am Tiefwarensee
Am 20. August 2019 mussten Mitarbeiter des Stadtbauhofes leider eine zerstörte Parkbank am Tiefwarensee in Höhe des Schweriner Damms entdecken. Die Parkbank wurde durch massive Gewalteinwirkung bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt und muss zurückgebaut werden. Der Schaden muss mindestens auf mehrere hundert Euro geschätzt werden. Die Stadtverwaltung leitet aktuell weitere Schritte ein. Wir bitten Zeugen um Hinweise zur Mithilfe bei der Strafverfolgung.
Illegale Entsorgung von Grün- und Gehölzschnitt/ Kompostabfällen sowie Unrat
In jüngster Zeit wird leider wieder vermehrt die illegale Entsorgung von vielerlei Gartenabfällen und auch weiteren Unrat im Stadtgebiet entdeckt. Besonders betroffen ist aktuell das Umfeld des Waupacksees. Weitere illegale Kompostablagerungen wurden auch im Bereich Tiefwarensee registriert. Die Ablagerungen von Gartenabfällen und Unrat ist nicht nur als unschön zu betrachten. Neben dem zusätzlichen Nährstoffeintrag in teils gesetzlich geschützte Biotope werden auch fremde Gewächse in die heimische Natur gebracht. Schrott, Plastikabfälle und weitere Abfälle verschandeln zudem das Naherholungsgebiet. Die Handlungen werden nun wieder intensiver verfolgt, mit Anwohnern das Gespräch gesucht, Möglichkeiten der legalen Entsorgung aufgezeigt und bewiesene Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht.
Herrliche Blütenpracht
Die Friedhofverwaltung hat in diesem Jahr wieder eine herrliche Blütenpracht auf einer ungenutzten Fläche hervorgezaubert. Aktuell blüht und duftet dieses Kleinod in besonderer Weise und bietet vielerlei wildlebenden Insekten wie Schmetterlingen, Hummeln und Bienen Nahrung und somit eine letzte Stärkung vor dem bevorstehenden Winter. Für den Besucher ist diese Fläche eine Augenweide und ein intensiv duftendes Erlebnis. Wir bitten diese Fläche gern ausgiebig jedoch ausschließlich wertschätzend zu betrachten und die Blütenpracht der Insektenwelt zu überlassen.
Wässerung von Bäumen im Stadtgebiet
Die Ausmaße der Baumschäden auf Grund der langanhaltenden trockenen Witterung im Herbst 2018 sind noch gar nicht ganz sichtbar, schon müssen bereits im Frühjahr 2019 wieder Bewässerungsgänge durchgeführt werden. Auf die derzeit ungewöhnliche langanhaltende Trockenheit wurde seitens der Stadt Waren (Müritz) hinsichtlich der Bewässerung von Bäumen und Grünanlagen reagiert. Die Landschaftspflegeeinheit des Stadtbauhofes wässert die Bäume im Stadtgebiet, insbesondere die Jungbäume bereits seit 2 Wochen.
Die installierten Bewässerungssysteme in diversen Grünanlagen wurden ebenfalls entsprechend programmiert.
Unkrautbekämpfung durch den Stadtbauhof hat begonnen
Nachdem die letzte Genehmigung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Verkehrsflächen 2016 auslief, wurde nach Alternativtechniken gesucht. Im Jahr 2018 wurde dann ein „Heißwassergerät“ angeschafft, mit welchem der Stadtbauhof nun das Unkraut bekämpft.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Pflegevereinbarung über eine städtische Grünfläche abschließen?
Ja, eine Pflegevereinbarung zur Pflege einer Grünfläche kann mit der Stadt Waren (Müritz) abgeschlossen werden.
In welchem Rhythmus werden die städtischen Grünflächen gepflegt?
Alle Gehölzflächen und Rasenflächen werden mindestens einmal im Monat gepflegt. Die Rasenflächen im Stadtkern werden im 14-tägigen Rhythmus gemäht.
Können die Kräuter im Kräutergarten des Kurparks geerntet werden?
Ja, die Kräuter im Kräutergarten des Kurparks können, bei Angabe der Art, Umfang und Zeitpunkt, geerntet werden.
Eine Einweisung Vorort ist erforderlich.
Wann wird das Laub in den Grünanlagen aufgenommen?
Das Laub wird einmal jährlich im November aufgenommen.