Gewerbesteuer

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer  und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Es besteht die Pflicht, ein Gewerbe bei den zuständigen Stellen anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Über die Gewerbetätigkeit bzw. Fortschreibung oder Beendigung des Gewerbes sind unter anderem das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht, die Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren. Die Besteuerung von Unternehmen / Unternehmern erfolgt auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbetrages vom Finanzamt durch die Stadt Waren (Müritz).

Weitere Informationen können Sie im Sachgebiet Steuern/Abgaben der Stadt Waren, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), per Telefon 03991 177-220, per Telefax 03991 177-4220 oder per eMail: steuern@waren-mueritz.de erhalten.

Häufig gestellte Fragen:

Ab wann ist der Unternehmer / das Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ?

Gewerbesteuerpflichtig wird der Unternehmer/das Unternehmen mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

Was bildet die Grundlage für die Besteuerung?

Besteuert wird der Gewerbeertrag. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbetrages vom Finanzamt multipliziert mit dem Hebesatz (bis 2017 300% und ab 2018 320%) der Kommune.

Zahlungstermine der Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist allgemein fällig am 15.02., 15.05.,15.08. und  15.11. eines Jahres zu je 1/4 des Jahresbetrages. Die Fälligkeiten der Gewerbesteuer sind auf dem Steuerbescheid vermerkt.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in der Stadt Waren (Müritz) ?

Zum 01.01.2018 fand eine Hebesatzerhöhung der Gewerbesteuer auf 320% statt.