Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Es besteht die Pflicht, ein Gewerbe bei den zuständigen Stellen anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Über die Gewerbetätigkeit bzw. Fortschreibung oder Beendigung des Gewerbes sind unter anderem das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht, die Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren. Die Besteuerung von Unternehmen / Unternehmern erfolgt auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbetrages vom Finanzamt durch die Stadt Waren (Müritz).