Gewerberegisterauskunft

Durch eine Gewerberegisterauskunft können in Deutschland öffentliche und nicht-öffentliche Stellen Auskunft über die im Gewerberegister verzeichneten Daten bekommen. Eine einfache Auskunft zu Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes erteilt die zuständige Behörde auf persönliche oder schriftliche Anfrage, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers nachgewiesen werden kann. 

Weitere Daten (erweiterte Gewerberegisterauskunft) können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller gem. § 14 GewO ein rechtliches Interesse an der Auskunft nachweist (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde (Runderlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.11.1995 - 432-62.0-9/95). Eine erweiterte Gewerberegisterauskunft kann zu folgenden Angaben, soweit verzeichnet, erfolgen:

  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsform
  • An- und Abmeldedatum
  • Niederlassung(en)
  • Name, Privatanschrift, Geburtsdatum des/der Geschäftsführer
  • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firma (Unternehmensname) und weitere.

 

 Gebühren:
Einfache Auskunft aus dem Gewerberegister:     11,00 €
Erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister:  20,00 €

 

Antragstellung:
Ein Auszug aus dem Gewerberegister kann formlos bei der Stadtverwaltung, Amt für Bürgerdienste - Gewerbeangelegenheiten, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) oder per direkt E-Mail unter gewerbe@waren-mueritz.de beantragt werden.

 

Rechtsgrundlage