* 17:00 Uhr SommerQigong mit Antje Neher
* 19:00 Uhr DrumCircle mit Matthias Hübner
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei und erfolgt unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeabmeldung (GewA3).
