Am Montag, 02.03.2026, konnten die gutachterlichen Untersuchungen auf der Herrenseebrücke begonnen werden. Die entsprechenden Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum 13.03.2026 andauern.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei und erfolgt unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeabmeldung (GewA3).