Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:
- Getränke (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)
verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.
- Führungszeugnis (Einwohnermeldestelle)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbestelle)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Unterrichtungsnachweis / Befähigung zum Betreiben einer Gaststätte (IHK) oder Berufsabschluss (z. B. Koch)
- Miet- oder Pachtvertrag
- Grundriss mit detaillierten m²-Angaben der Gasträume
- Personalausweis (Kopie)
Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig): 32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis (max. 3 Monate): 100,00 €
Gaststättenerlaubnis (unbefristet): max. 1.441,00 €