Gaststättenerlaubnis

Gaststättenerlaubnis / Konzession

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:

  • Getränke (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)
    verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.

Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.

  • Führungszeugnis (Einwohnermeldestelle)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbestelle)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
  • Unterrichtungsnachweis / Befähigung zum Betreiben einer Gaststätte (IHK) oder Berufsabschluss (z. B. Koch)
  • Miet- oder Pachtvertrag
  • Grundriss mit detaillierten m²-Angaben der Gasträume
  • Personalausweis (Kopie) 

 

Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig):                                                  32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis (max. 3 Monate):                  100,00 €
Gaststättenerlaubnis (unbefristet):                               max. 1.441,00 €