Am 9. April 2026 wurden die neu errichteten Steganlagen an der Feisneck offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Mit dem Projekt „Feisneck erleben“ sind der Badesteg am Naturbad Feisneck sowie eine Beobachtungsplattform für Wasservögel entstanden.
Gaststättenerlaubnis / Konzession
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:
- Getränke (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)
verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.
- Führungszeugnis (Einwohnermeldestelle)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbestelle)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Unterrichtungsnachweis / Befähigung zum Betreiben einer Gaststätte (IHK) oder Berufsabschluss (z. B. Koch)
- Miet- oder Pachtvertrag
- Grundriss mit detaillierten m²-Angaben der Gasträume
- Personalausweis (Kopie)
Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig): 32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG (max. 3 Monate): bis zu 382,00 €
Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG (unbefristet): max. 1.441,00 €
Die Gebühren richten sich nach den Tarifstellen II der aktuell gültigen Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V vom 01. September 2023.
