Fischereischeinprüfung

20.02.2026
Fischereischeinprüfung

Am Sonntag, den 19.04.2026 findet in Waren (Müritz) ein neuer Prüfungstermin zum Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit statt. Die genaue Prüfungszeit wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Die Durchführung erfolgt im Multimediaraum der Regionalen Schule Friedrich-Dethloff, Kirschenweg 2, 17192 Waren (Müritz).

Parkplätze befinden sich in der Nähe bzw. hinter der Schule und können kostenfrei genutzt werden.

Verbindliche Anmeldungen für die Fischereischeinprüfung sind spätestens bis zum 10.04.2026 per Formblatt (Anmeldeformular zur Fischereischeinprüfung) per E-Mail an gewerbe@waren-mueritz.de oder schriftlich einzureichen. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

Das Formblatt finden Sie auf ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz). Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise.

20.02.2026
Fischereischeinwochenendlehrgang in Waren (Müritz)

Vom 18.04. – 19.04.2026 führt „Angelschein MV“ einen Wochenendlehrgang zum Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit durch.

Mit dem Lehrgang kann auch ohne Vorkenntnisse, die erforderliche Prüfungsreife erlangt werden. Verbindliche Anmeldungen sind direkt beim Veranstalter, bis einschließlich zum 10.04.2026 möglich. Nähere Infos zum Lehrgang finden sie auf der Webseite des Veranstalters www.bodden-angeln.de oder telefonisch unter 0177-40458675 oder 03831-672570.

Der Fischereischeinlehrgang kostet für Kinder inklusive Lehrmaterial 99,00 Euro und für Erwachsene 119,00 Euro.

Die Fischereischeinprüfung durch die Stadt Waren (Müritz) als zuständige Fischereibehörde findet unmittelbar im Anschluss an den Lehrgang, am Sonntag, den 19.04.2026, ab ca. 15.30 – 17:00 Uhr, im Multimediaraum der Regionalen Schule Friedrich-Dethloff, Kirschenweg 2, 17192 Waren (Müritz) statt.

Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmer unter 18 Jahre - 15,00 Euro und für Teilnehmer ab 18 Jahre – 25,00 Euro. Die Gebühr wird am Prüfungstag in bar fällig.

Fischereischeinprüfung - Prüfungstermin in MV

Alle Prüfungstermine für Fischereischeinprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern werden auf der nachfolgenden Webseite mindestens 4 Wochen vor der Prüfung veröffentlicht und stetig durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LaLLF M-V) aktualisiert:

https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/pruefungstermine/

Allgemeine Information zur Fischereischeinprüfung

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt.  Durch die Fischereischeinprüfung ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten der Fischkunde, der Hege der Fischbestände, der Pflege der Gewässer, der Fanggeräte und ihres Gebrauchs sowie über ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften verfügt. Nähere Regelungen zum Prüfungsverfahren sind in der Prüfungsordnung enthalten.

Von der Fischereischeinprüfung sind die Personen befreit, die bereits eine höherwertige Fischereiausbildung haben (Berufsausbildung zum Fischwirt oder abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung).

Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung ist sowohl durch den Besuch eines Lehrganges als auch durch die Aneignung des Wissens im Selbststudium (autodidaktisch) möglich. Ausbildungslehrgänge zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse werden von den Anglerverbänden angeboten. Aber auch andere Organisationen, wie gemeinnützige Vereine, Weiterbildungsgesellschaften etc. richten entsprechende Lehrgänge aus.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung umfassen zwischen 25 und 35 Stunden Ausbildung. Sie werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen absolviert, können aber auch als einwöchiger Kurs oder Wochenend-Crash-Kurs angeboten werden. Im Lehrgang werden die in der Fischereischeinprüfungsverordnung bestimmten Themengebiete behandelt. Entsprechendes Studienmaterial wird meist vom Ausbilder gegen eine Leihgebühr oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt oder auch zum Kauf angeboten. Die Durchführung von Lehrgängen (zeitlicher Umfang, Inhalt, Qualität) ist in M-V gesetzlich nicht geregelt, die obere Fischereibehörde hat jedoch inhaltliche Empfehlungen gegeben.

Onlinetest / Prüfungsfragen:
Alternativ können die vorhandenen Fischereikenntnisse unter vergleichbaren Prüfungsbedingungen (90 min) und Fragebögen online unter folgendem Link getestet und erlernt werden: http://www.fs-pruefungstest.m-v.de/

Diese Webseite, bereitgestellt durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LallF) bedarf keiner Anmeldung und ist zudem kostenfrei.


Termine:
Fischereischeinprüfungen der Stadt Waren (Müritz) werden ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin im „Warener Wochenblatt“ sowie auch auf der Startseite dieser Webseite unter der Rubrik „Termine“ veröffentlicht.

Des Weiteren können alle Prüfungstermine in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF Rostock) eingesehen werden: Prüfungstermine in MV

Die Auswahl der Prüfungsbehörde bzw. des Prüfungsortes steht jedem Teilnehmer, unabhängig vom Hauptwohnsitz, frei.


Gebühren:
Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung (FschPrVO), Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 € für Teilnehmer unter 18 Jahren und 25,00 € für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben.

Teilnehmer unter 18 Jahren:     15,00 €
Teilnehmer über  18 Jahre:        25,00 €