Der Fischereischein auf Lebenszeit wird nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt. Durch die Fischereischeinprüfung ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten der Fischkunde, der Hege der Fischbestände, der Pflege der Gewässer, der Fanggeräte und ihres Gebrauchs sowie über ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften verfügt. Nähere Regelungen zum Prüfungsverfahren sind in der Prüfungsordnung enthalten.
Von der Fischereischeinprüfung sind die Personen befreit, die bereits eine höherwertige Fischereiausbildung haben (Berufsausbildung zum Fischwirt oder abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung).
Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung ist sowohl durch den Besuch eines Lehrganges als auch durch die Aneignung des Wissens im Selbststudium (autodidaktisch) möglich. Ausbildungslehrgänge zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse werden von den Anglerverbänden angeboten. Aber auch andere Organisationen, wie gemeinnützige Vereine, Weiterbildungsgesellschaften etc. richten entsprechende Lehrgänge aus.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung umfassen zwischen 25 und 35 Stunden Ausbildung. Sie werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen absolviert, können aber auch als einwöchiger Kurs oder Wochenend-Crash-Kurs angeboten werden. Im Lehrgang werden die in der Fischereischeinprüfungsverordnung bestimmten Themengebiete behandelt. Entsprechendes Studienmaterial wird meist vom Ausbilder gegen eine Leihgebühr oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt oder auch zum Kauf angeboten. Die Durchführung von Lehrgängen (zeitlicher Umfang, Inhalt, Qualität) ist in M-V gesetzlich nicht geregelt, die obere Fischereibehörde hat jedoch inhaltliche Empfehlungen gegeben.
Onlinetest / Prüfungsfragen:
Alternativ können die vorhandenen Fischereikenntnisse unter vergleichbaren Prüfungsbedingungen (90 min) und Fragebögen online unter folgendem Link getestet und erlernt werden: http://www.fs-pruefungstest.m-v.de/
Diese Webseite, bereitgestellt durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LallF) bedarf keiner Anmeldung und ist zudem kostenfrei.
Termine:
Fischereischeinprüfungen der Stadt Waren (Müritz) werden ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin im „Warener Wochenblatt“ sowie auch auf der Startseite dieser Webseite unter der Rubrik „Termine“ veröffentlicht.
Des Weiteren können alle Prüfungstermine in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF Rostock) eingesehen werden: Prüfungstermine in MV
Die Auswahl der Prüfungsbehörde bzw. des Prüfungsortes steht jedem Teilnehmer, unabhängig vom Hauptwohnsitz, frei.
Gebühren:
Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung (FschPrVO), Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 € für Teilnehmer unter 18 Jahren und 25,00 € für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben.
Teilnehmer unter 18 Jahren: 15,00 €
Teilnehmer über 18 Jahre: 25,00 €