Faschingsprogramm des CCW 2025: 28.02.2025: Öffentliche Generalprobe im Warener Suppentopf | 01.03.2025: Maskenball im Warener Suppentopf | 02.03.2025: Kinderfasching im Warener Bürgersaal | 03.03.2025: Rosenmontagsball im Seehotel Ecktannen
Allgemeines:
Der Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, mit einer einzuklebenden Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) gültig gemacht werden. Der Erwerb der Marke kann bei den Ausgabestellen der zuständigen Ordnungsbehörde oder direkt bei der oberen Fischereibehörde (LALLF M-V) erworben werden.
Ab 10. Dezember 2024 ist der Erwerb nun auch digital möglich. In dem von der oberen Fischereibehörde bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ auch der Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabemarke ohne weitere Behördengang erworben werden. Der Nachweis der Entrichtung der jährlichen Fischereiabgabe wird dann als pdf-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden. Bei einem Verlust kann das Dokument beim LALLF MV erneut angefordert werden.
Ausgabestellen für Fischereiabgabemarken:
- Stadt Waren (Müritz)
Stadtkasse (Zimmer E.04)
17192 Waren (Müritz)
Telefon: 03991 – 177321
Fax: 03991 – 1774320
E-Mail: gewerbe@waren-mueritz.de - Kur- und Tourismus GmbH / Tourist-Information Waren (Müritz)
Neuer Markt 21
17192 Waren (Müritz)
Tel.: 03991 – 74 77 90
Fax: 03991 – 74 77 910
E-Mail: info@waren-tourismus.de - Angelgeräte Zarnke
Große Burgstraße 3
17192 Waren (Müritz)
Telefon: 03991 – 66 86 10
Fax: 03991 – 668610
Gebühren:
Die Gebühr für die Fischereiabgabemarke MV beträgt aktuell 10,00 €.