Am 9. April 2026 wurden die neu errichteten Steganlagen an der Feisneck offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Mit dem Projekt „Feisneck erleben“ sind der Badesteg am Naturbad Feisneck sowie eine Beobachtungsplattform für Wasservögel entstanden.
Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, wie zum Beispiel:
- Die Vermittlung von Versicherungen (§ 34 d GewO - bei der IHK Neubrandenburg)
- Die Vermittlung von Immobilien, Wohnimmobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen (§§ 34 c / 34 f GewO)
- Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes (§§ 34 / 34 a / 34 b GewO)
- Reisegewerbe (§ 55 GewO)
- Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken (§§ 2 / 12 GastG)
- Spielhallen (§§ 33 c / 33 d / 33 h / 33 i GewO)
- Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession
Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c GewO (PDF 66 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis gem. § 2 GastG (PDF 67 KB)
- Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter einer Erlaubnis (PDF 30 KB)
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 GastG (PDF 65 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO (PDF 60 KB)
