Die Bäume im Stadtgebiet prägen maßgeblich das optische Erscheinungsbild unserer Stadt. Auf Grund der CO2-Bindung und der Sauerstoffproduktion tragen die Bäume erheblich zur Verbesserung des Stadtklimas bei.
Baumfällgenehmigung
Gemäß des Naturschutzausführungsgesetzes – NatSchAG M-V und der Baumschutzsatzung der Stadt Waren (Müritz) ist die Fällung eines geschützten Baumes ab einer bestimmten Größe grundsätzlich genehmigungspflichtig. Gesetzlich sind alle Bäume geschützt, die in Höhe von ca. 130 cm einen Umfang von 100 cm aufweisen. Durch die Baumschutzsatzung der Stadt Waren (Müritz) sind jedoch alle Bäume geschützt, die auf 100 cm Höhe einen Umfang von 80 cm messen.
Die Antragstellung soll mit Hilfe des bereitgestellten Formulars schriftlich erfolgen.
Nach Antragstellung vereinbart der Baumkontrolleur der Stadt Waren (Müritz), Herr Görtz, mit dem Antragsteller bzw. Eigentümer des Grundstücks einen Ortstermin.
Nach Prüfung des Antrages und der Inaugenscheinnahme des zur Fällung beantragten Baumes erfolgt die Erstellung eines entsprechenden Bescheides.
Mit Bescheid zur Fällung eines Baumes erhält der Bürger in Abhängigkeit von Größe und Art des zu fällenden Baumes gleichzeitig die Auflage, eine Nachpflanzung von einem oder mehreren Bäumen vorzunehmen. Die Nachpflanzung soll gewisse Qualitätskriterien erfüllen. Sollte die Nachpflanzung auf dem jeweiligen Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen teilweise oder ganz unmöglich sein, dann kann alternativ eine Ausgleichszahlung geleistet werden.