Bäderregelung / Bäderverkaufsverordnung M-V

Seit dem 01. August 2010 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V). Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Es bleibt im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiter möglich, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten.

In aktuell 52 Kur- und Erholungsorten können Geschäfte vom 15. April bis 30. Oktober oder vom 15. März bis 30. Oktober, sofern Ostern in den Monat März fällt, an Sonntagen für 6 Stunden im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffnen.


Die Verordnung ist das Ergebnis von Gesprächen mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Diese Regelung erhöht die Attraktivität des Tourismus trägt dazu bei, unser schönes Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiter voran zu bringen.

Weitere Informationen und Publikationen zur Verordnung erhalten sie direkt auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern.

 

Geltungsbereich der Bäderregelung für Waren (Müritz) seit 04/2019:

Seit 2019 gilt die Bäderregelung für das gesamte Stadtgebiet von Waren (Müritz).

 

Geltungsbereich der Bäderregelung für Waren (Müritz) von 01/2016 bis 03/2019:
Altstadt innerhalb Schweriner Damm; Zur Steinmohle; Strandstraße, Ober- und Unterwallstraße; Mecklenburger Straße von Oberwallstraße bis Schweriner Damm sowie Kietzstraße; Müritzstraße; Am Seeufer; Bahnhofstraße; Lloydstraße; Malchiner Straße bis Lloydstraße